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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DerMeister am 08.11.2022 11:36
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Hallo Zusammen,
ich soll eine veränderte Tätigkeit übernehmen, mit mehr Verantwortung und größerem Schwierigkeitsgrad. Eigentlich bin ich mit meiner bisherigen Tätigkeit sehr zufrieden und will den Wechsel nicht unbedingt. Der Veränderungswunsch geht auch nicht von mir aus, sondern von meinem Chef. Es gibt bei uns auch niemand anders der das übernehmen könnte, und von außen will man niemanden holen.
Ich habe signalisiert, dass Geld bei meiner Entscheidungfindung helfen könnte ;)
Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Höhergruppierung ist bei meinem Chef vorhanden. Die Personalabteilung hat mir nun mitgeteilt, dass mehr als E9b für Meister nicht möglich sei, das könne man ja in der Entgeltordnung nachlesen. Ich habe in der Entgeltordnung im Bereich Meister tatsächlich nichts gefunden was über E9b hinausgeht. Das lohnt aber für mich nicht, denn ich habe schon E9a Stufe 6 und alte Zulagen aus BAT Zeiten. Durch die Deckelung des Garantiebetrags auf die Stufe6 bei E9b wird das Ganze für mich ziemlich unlohnend. Natürlich bliebe noch eine geringe Erhöhung über. Aber für das bisschen Geld den zusätzlichen Stress... das möchte ich dann eher nicht.
Darum meine Frage: Gibt es für Meister eine Möglichkeit über E9b Stufe 6 hinaus zu kommen? Oder sind irgendwelche Zulagen möglich?
Viele Grüße und Danke für eure Hilfe!
Der Meister
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Selbst der ungelernte Schulabbrecher kann Tätigkeiten der E15 übertragen bekommen. Fehlt die Voraussetzung in der Person, gibt es halt die nächstniedrigere EG.
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Auch Meister sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, soll heißen, wenn einem Meister Ingenieurstätigkeiten oder die eines Apothekers übertragen werden, kann das sehr wohl zu einer höheren Entgeltgruppe führen. Dem Arbeitgeber ist es übrigens grundsätzlich nicht verwehrt, eine auszuübende Tätigkeit derselben Entgeltgruppe zu übertragen, ohne dass es Deines Einverständnisses bedürfte.
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Ich habe signalisiert, dass Geld bei meiner Entscheidungfindung helfen könnte ;)
Du willst also übertariflich bezahlt werden, damit du eine EG9b Tätigkeit annimmst?
Oder ist die Tätigkeit weiterhin eine 9a? Dann ist deine Meinung tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant für den AG.
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Du willst also übertariflich bezahlt werden, damit du eine EG9b Tätigkeit annimmst?
Ich möchte, dass sich eine erhebliche Steigerung von Schwierigkeitsgrad, Verantwortung und Stress auch rechnet.
Oder ist die Tätigkeit weiterhin eine 9a? Dann ist deine Meinung tariflich und arbeitsrechtlich irrelevant für den AG.
Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht.
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"Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht."
Klär uns auf.
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Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.
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Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.
Und angesichts der Tatsache dass der Arbeitnehmer nur zu Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte verpflichtet ist auch nicht unausweichlich.
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Stress ist nicht eingruppierungsrelevant.
Ist schon klar, aber für die persönliche Entscheidung ob man für Peanuts einen neuen Arbeitsbereich übernehmen möchte schon. Wenn der AG will dass ich einen neuen Arbeitsbereich übernehme, möchte ich ordentlich dafür bezahlt werden. Sonst mache ich eben meine bisherige Tätigkeit weiterhin.
Meine Frage ging ja eher dahin, ob die Personalabteilung damit Recht hat, dass für Meister grundsätzlich bei E9b Schluss ist. Und das hat E15TV-L bzw. Jesuis SVA ja nun eindeutig beantwortet. Mal schauen, ob die Personalabteilung damit was anfangen kann oder will.
Der Level der neuen Tätigkeit ist m.E. irgendwo zwischen Techniker und Ingenieur einzuordnen. Und ja, ich weiss dass meine Meinung dazu nicht tarifrelevant ist.
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"Es ist unstrittig, das die neue Tätigkeit über die Anforderungen von E9a hinausgeht."
Klär uns auf.
unstrittig, weil der Chef sich entsprechend geäussert hat (O-Ton etwa: Natürlich führt der neuen Aufgabenbereich zu einer Höhergruppierung. Die Personalabteilung soll die neue Eingruppierung klären.
Es geht um die Zusammenlegung von mehreren technischen Abteilungen. Bisher leite ich eine dieser Abteilungen. Der neue Aufgabenbereich wäre die Gesamtleitung
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Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.
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Bisher leite ich eine dieser Abteilungen.
Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.
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Und in so manchem Landesbetrieb Straßenbau leitet eine Abteilung aus 2 E4 und 3 E5 der selbst mitarbeitende Vorarbeiter in E5. Abteilung ist nunmal kein feststehender Begriff, sondern bezeichnet Organisationseinheiten mit Personal höchst unterschiedlicher Qualität und Quantität.
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Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.
Die BAT 5b hatte ich schon, wie ich nur Ausbilder war. Später kam eine Abteilungsleitung dazu, dadurch änderte sich die Fallgruppe und es gab die Bewährungszulage. Daraus wurde dann praktisch "automatisch" die E9a. (zunächst kleine E9)
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Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.
Was bitte ist denn AT3 bis AT5?
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Die Beaufsichtigung großer Arbeitsstätten (Mehrzahl) wie Abteilungen usw. führt doch überhaupt erst zur Eingruppierung in E9a. Insbesondere für Meister ist der TV-L im Vergleich zum TVÖD enorm ungünstig.
Die BAT 5b hatte ich schon, wie ich nur Ausbilder war. Später kam eine Abteilungsleitung dazu, dadurch änderte sich die Fallgruppe und es gab die Bewährungszulage. Daraus wurde dann praktisch "automatisch" die E9a. (zunächst kleine E9)
Das kann durch die Überleitung zwar sehr gut sein, führt aber dazu, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit übertragen könnte, ohne dass er Deines Einverständnisses bedürfte, da eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist.
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Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.
Was bitte ist denn AT3 bis AT5?
AT = "Außertariflich"
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Wenn deine Personalstelle sich eine Meinung dazu gebildet hat, welche deine neue Entgeltgruppe sein soll, kannst Du ja nochmal hier posten.
Fakt ist, die Aussage nur E9b stimmt so einfach nicht pauschal.
Und selbst wenn es wirklich nur E9b wird, hat dein AG noch folgende Möglichkeiten dich glücklich zu machen.
HG von E9a/6 in E9b/5 ( 4055,96€ zu 4295,09€)
Vorweggewährung des Entgeltes der E9b/6+ 20% der Stufe E9b/2 (4423,96€ + 673,82€)
Deine Zulagen kenne ich leider nicht in Zahlen!
Alle Werte entsprechen schon der Entgelttabelle von 2023(ab 12/22)
LG Albeles
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Vielen Dank! Diese Info hilft mir wirklich weiter.
Und ja, mit dieser Lösung wäre ich dann auch zufrieden.
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Für mich auch ein interessantes Thema. Ich bin Ausbildungs(Meister).
Laut Stellenbeschreibung und tatsächlicher Tätigkeit.
Vermitteln von fachtheoretische und fachtheoretischen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Erstellen von Lehrgangsunterlagen.
Erstellen von Inhalten für eine E-Learningplattform
Sicherstellung der Bereitschaft der Werkstatt inklusive kompletter Administration des Ausbildungsnetzwerkes Elektro samt Virtualisierungsserver, Firewall, NAS, Anwendungssoftware für ca 50 Clients.
Erstellen von Förderanträgen samt Begründungen subsumiert unter die vorgegeben Unterweisungspläne des HPI
Materialbeschaffung
Verantwortung von Messgeräten und Ausstattung im Wert von ca 500.000€
Dozententätigkeiten in der Erwachsenenbildung.
Das ist es so grob. Meiner Meinung nach gibt es diese Tätigkeit im TV-L nicht.
Im TV-V findet man den Ausbilder Elektrotechnik und führt zur TV-V E10.
So bummelig 1000€ brutto mehr plus 100 JSZ.
Bei uns ist man der Meinung, dass TV-L E9a doch sehr großzügig ist.
Merkt man an den wahnsinnig hohen Bewerberzahlen bei neuen Stellen und an den Abgängen.
Ich bin sehr am Überlegen, ob es sich lohnt den gerichtlichen Weg zu gehen oder doch lieber einfach wechseln.
Mir bringt mein Job viel Spaß, nur möchte ich nicht mehr lange für die Vergütung eines Junggesellen arbeiten.
Verdi hat mir zwar schon die Unterstützung zugesagt, aber der Weg ist lang und wird bestimm nicht auf Begeisterung stoßen. Hoffnung auf Verbesserungen durch die Tarifparteien habe ich nicht.
Toll, dass Techniker die E10 bekommen können. Warum auch immer deren Verantwortung höher ist.
Spid, deine Einschätzung würde ich sehr begrüßen.
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Ich finde im TV-V kein Eingruppierungsbeispiel „Ausbilder Elektrotechnik“.
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Du hast Recht. Es wird auf Seiten wie Kommunalforum als Beispiel für TV-V E10 genannt.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 10 TV-V (m/w/d):
Ausbilder Elektro- und Steuerungstechnik
Letztendlich auch unerheblich, da der TV-V nicht einschlägig ist. Ändert nur nichts an der Situation.
VG
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Das Ausbilden von Auszubildenden/Lehrlingen im Rahmen der Berufsausbildung ist so ziemlich die typischste Meistertätigkeit überhaupt. Im TV-V ist somit Tätigkeitsbeispiel 6.4.1 erfüllt, was zur Eingruppierung in E6 führt. Im TVÖD wäre es E8 nach Teil A Abschnitt II Ziff. 4. Im TV-L dürfte wohl auch die Grundeingruppierung für Meister zutreffend sein.
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Hier streiten sich wohl die Geister. Praktisch gesehen ähnelt unserer Arbeit am ehesten der eines Berufsschullehrers. Wir vermitteln kaum klassische handwerkliche Fähigkeiten.
Beispiel Smart Home. Wie man die Komponenten handwerklich anschließt, dass ist ein Witz.
Sie in ein Netzwerk einzubinden, sie mit anderen System zu einem Gebäudeleitsystem zu verknüpfen und sie Smart zu machen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigen den Wert der aktuellen Eingruppierung bei Weitem.
Dann wird es halt ein Wechsel. Gut, dass gerade heute ein Artikel bei Welt erschien. Der ZVEH gibt den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk aktuell mit über 80.000 an. Bei den kommenden Herausforderungen ist die Tendenz stark steigend.
Vermutlich hat sich bei vielen das Bild eines Meister Röhrichs festgesetzt.
Auch kenne ich keinen Meister Röhrich, der ein solches Netzwerk aufbauen und administrieren kann.
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Röhrich dürfte einen Installations- und Heizungsmeister darstellen. Er muss im Gegensatz zum Meister Elektrotechnik so etwas auch nicht können, ebenso wie ein Meister Elektrotechnik mutmaßlich nicht das kann, was der Installations- und Heizungsmeister kann. Die Ausbildung der Berufsbilder im Bereich des jeweiligen Meisterhandwerks ist eine typische Meisteraufgabe.
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Hier streiten sich wohl die Geister. Praktisch gesehen ähnelt unserer Arbeit am ehesten der eines Berufsschullehrers. Wir vermitteln kaum klassische handwerkliche Fähigkeiten.
Beispiel Smart Home. Wie man die Komponenten handwerklich anschließt, dass ist ein Witz.
Sie in ein Netzwerk einzubinden, sie mit anderen System zu einem Gebäudeleitsystem zu verknüpfen und sie Smart zu machen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten übersteigen den Wert der aktuellen Eingruppierung bei Weitem.
Dann wird es halt ein Wechsel. Gut, dass gerade heute ein Artikel bei Welt erschien. Der ZVEH gibt den Fachkräftemangel im Elektrohandwerk aktuell mit über 80.000 an. Bei den kommenden Herausforderungen ist die Tendenz stark steigend.
Vermutlich hat sich bei vielen das Bild eines Meister Röhrichs festgesetzt.
Auch kenne ich keinen Meister Röhrich, der ein solches Netzwerk aufbauen und administrieren kann.
Ich kenne leider keinen traditionellen Handwerks-Meister der ein solches komplexes MSR/GLT-Netzwerk (vernünftig) aufbauen kann. Das wird - vor allem für komplexe Netzwerke - von externen Fachfirmen (wie Siemens, Sauter, Caverion) mit eigenen System-Entwicklern/-Administratoren oder Meister Elektrotechnikern oder modernen Anlagentechnikern unter Anleitung des Klempner-Meisters durchgeführt, darüber könnte man noch was für die Entgeltgruppe drehen, aber das gehört auch zu typischen Aufgaben eines Meisters... Protokolle wie BACnet sind leider weiterhin das (mit-)leid der IT... da freut sich ein FiSi über die E8.
Ich kenne leider auch Ingenieure in E12/E13 die es nicht anders können, weil sie nicht mit der Zeit gegangen sind, aber das ist ein anderes Thema ;)
Um bei Meister Röhrich zu bleiben: der kann froh sein, dass er seine eigene Sanitäre Anlagen, Heizungsbau, Klima- und Schwimmbadtechnik-Firma hat, und nicht im TV-L gelandet ist.
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Also jemand in der Berufsschule ein Lehrer irgendwie KNX unterrichtet, dann bekommt er dafür E13.
Wenn wir das ganze wesentlich komplexer unterweisen, dann sollen wir dafür E8 bekommen?
Dass der bei uns nicht einschlägige Tarifvertrag des Elektrohandwerk für Angestellte Meister ein deutlich höheres Salär ausweist.
Und ein Techniker bekommt E10, weil?
Warum eigentlich. Die Tarifparteien sehen dessen Tätigkeiten einfach mal als höherwertiger an.
Stimmt schon. Niemand wird gezwungen im Geltungsbereich des TV-L zu arbeiten.
Es ist aber schon bezeichnend.
Ausschreibung Sachbearbeiter oder Hausmeisterstelle. Jede Menge Bewerbungen.
Ausbilder in vielen Gewerken. 0-3 Bewerbungen. Und die Bewerbungen die eingehen….. 🤢
Es kommt immer öfter vor, dass Bewerber bei Nennung des Monatsbrutto aufstehen und gehen.
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[...]
Es kommt immer öfter vor, dass Bewerber bei Nennung des Monatsbrutto aufstehen und gehen.
Und nur so wird sich was ändern.
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Interessantes Konstrukt. Bei uns (oberste Landesbehörde) sind Abteilungsleiter AT3 bis AT5.
Was bitte ist denn AT3 bis AT5?
AT = "Außertariflich"
Was ist denn das für eine Besoldungsstufe? Ich bin auch in einer obersten Landesbehörde, aber unsere Abteilungsleiter gehen mit mindestens B6 heim. Das liegt das Grundgehalt bei etwas über 10.000 Euro monatlich.
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Unser Werkstattmeister ist schon Jahre in E12 eingruppiert, möglich ist also alles.
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Die wesentliche Frage wird sein, ob er in E12 eingruppiert ist oder lediglich nach E12 bezahlt wird. Ersteres wäre zu bezweifeln, es sei denn "Werkstattmeister" wäre bspw. die Bezeichnung für den Leiter der Instandsetzung Flotte der Flugbereitschaft.
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Gute Frage.
Bei uns im Elektrobereich ist es so, dass wir fast ausschließlich theoretische Kenntnisse vermitteln.
Wir müssen und mit Logikfunktionen, Zahlensystemen, Protokollen, Telegrammen, Normen und Vorschriften, Formeln, usw. beschäftigten.
Das ganze auch in der Erwachsenenbildung als Dozent.
In anderen Gewerken mag es so sein, dass dort ein Blaukittel steht und seinen Teilnehmern vermittelt, wie man etwas auf 45 Grad gesägt bekommt.
Ich muss mich jetzt entscheiden. Verdi vertrauen und den Weg einer Eingruppierungsfeststellungsklage gehen oder eines der vielen Jobangebote annehmen. Ersteres ist aufwendig. Ich soll ca. 4 Monate protokollieren was ich den ganzen Tag mache und welche Kenntnisse und Fertigkeiten ich dafür benötige.
Meine Stellenbeschreibung ist super. 2 Seiten DIN A4 mit vielen Dingen, die alle zu meiner Stelle gehören. Dann steht einfach drüber, dass wäre 100% meiner Arbeitszeit. Keinerlei Gewichtung, wieviel davon vermitteln von Fachtheorie ist, wieviel Praxis, wieviel administratives.
Das unterscheidet sich je nach Gewerk natürlich extrem.
Plan C ist meine Arbeitszeit ordentlich zu reduzieren und dafür dann als freiberuflicher Systemintegrator zu arbeiten.
Kontakte und Arbeit wäre mehr als genug da.
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Auch Elektroniker für Gebäudesystemintegration ist ein ganz gewöhnlicher Ausbildungsberuf des Elektrohandwerks, die Ausbildung also eine klassische Meisteraufgabe, völlig egal, ob sich die Lehrlinge und/oder Meister für etwas Besseres halten als die Angehörigen anderer Handwerke.
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Dann ist es halt so. Niemand hält sich für besser oder schlechter. Die Tätigkeiten unterscheiden sich bloß.
Dann sollen sie halt schauen, wo sie noch neues Personal für das Geld bekommen.
Es erklärt auch nicht, warum Techniker höher eingruppiert sein sollten.
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Ich verstehe die ganze Problematik eh nicht. Wenn ich mich nicht irre, ist ein Meistertitel dem DQR nach Stufe 6 und dem Bachelor gleichgestellt. Wer mit Bachelor würde eine Stelle unter E10 annehmen? Ich definitiv nicht. Und als Meister wäre das bei mir nicht anders.
Sollte der TV-L das nicht hergeben, ist es schlichtweg der falsche Arbeitgeber.
Aber jeder muss sich selbst so gut verkaufen wie er kann :D
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Hier beginnt die Diskussion, die wir schon an vielen verschiedenen Stellen hatten: Der DQR/EQR spielt im öffentlichen Dienst bzw. in den Tarifverträgen keine Rolle. Abseits davon gibt es aber auch genügend Leute mit Bachelor-Abschluss, die froh wären überhaupt eine E10 zu bekommen.
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Ich verstehe die ganze Problematik eh nicht. Wenn ich mich nicht irre, ist ein Meistertitel dem DQR nach Stufe 6 und dem Bachelor gleichgestellt. Wer mit Bachelor würde eine Stelle unter E10 annehmen? Ich definitiv nicht. Und als Meister wäre das bei mir nicht anders.
Sollte der TV-L das nicht hergeben, ist es schlichtweg der falsche Arbeitgeber.
Aber jeder muss sich selbst so gut verkaufen wie er kann :D
Der DQR ist nicht relevant.
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Hier beginnt die Diskussion, die wir schon an vielen verschiedenen Stellen hatten: Der DQR/EQR spielt im öffentlichen Dienst bzw. in den Tarifverträgen keine Rolle. Abseits davon gibt es aber auch genügend Leute mit Bachelor-Abschluss, die froh wären überhaupt eine E10 zu bekommen.
Da kommt dann für jeden die persönliche Note hinzu. Wieviel bin ich mir wert, bzw. möchte ich verdienen?
Ich persönlich hätte nicht Geld und Zeit in eine Meisterschulung investier,t um dann nur geringfügig mehr zu verdienen als ein normaler Facharbeiter mit Ausbildung.
Ist aber nur meine persönliche Meinung
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Ob irgendwer bereit ist, für ein Entgelt zu arbeiten oder ob gar jemand bereit ist, ein höheres Entgelt zu zahlen, ist für die Eingruppierung nicht weiter relevant. Für Handwerks- und Industriemeister ist, wie bereits angesprochen, der TV-L ohnehin der unattraktivste Tarifvertrag im öD.
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Ob irgendwer bereit ist, für ein Entgelt zu arbeiten oder ob gar jemand bereit ist, ein höheres Entgelt zu zahlen, ist für die Eingruppierung nicht weiter relevant. Für Handwerks- und Industriemeister ist, wie bereits angesprochen, der TV-L ohnehin der unattraktivste Tarifvertrag im öD.
Dem scheint nicht viel hinzuzufügen zu sein :)
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Es erklärt auch nicht, warum Techniker höher eingruppiert sein sollten.
Ein Verdi-Mitarbeiter hat mir die Einteilung so erklärt:
Man nehme einen gelernten Elektriker/Maschinenbauer/Maurer, der entweder in Vollzeit
1 Jahr lang seine Meisterschule gemacht hat
2 Jahre seine Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker
3 Jahre seinen Bachelor
4 Jahre sein Diplom
5 Jahre seinen Master
6 Jahre seinen Doktor oder
7 Jahre bis zur Professur brauchte.
Dann käme man ungefähr auf E8, 9, 10, 11, 13, 14, 15
Ob da immer was Vernünftiges bei rauskommt sei dahingestellt - aber die Ausbildungsdauer im selben Genre ist nunmal verschieden und wird auch in "normalen" Betrieben unterschiedlich honoriert.
Es steht einem unzufriedenen Bachelor selbstverständlich frei seinen Master zu machen, sowie einem Meister eine Technikerschule abzuschließen.
Man muss sich überlegen, ob der Mehraufwand lohnt...
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Es erklärt auch nicht, warum Techniker höher eingruppiert sein sollten.
Ein Verdi-Mitarbeiter hat mir die Einteilung so erklärt:
Und dieser unwissende Depp weiß das weder Doktor noch Professor irgendwas mit Tarif zu tun hat?
Geschweige denn, das Diplom und Master irgendwas miteinander aufbauend zu tun hätten oder eine unterschiedliche Ausbildungsdauer hätten.
Mehr Bull Shit als das was der ver.di Hansel da von sich gegeben hat kann man nicht produzieren.
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Ein Dr. oder ein Prof. haben nichts mit Tarif zu tun?
Na sieh' mal einer an... Ich dachte die kriegen auch was... OK, Profs meist als Beamte....
Ich meinte nicht Ihren ONKEL Doktor, sondern einen Dr. in Maschinenbau z.B. (bei uns in E13-14)
Das mit dem Diplom und dem Master haben Sie auch nicht verstanden.
Da baut nichts aufeinander auf, höchstens zufällig. Es werden unterschiedliche Ausbildungszeiten aufgezeigt. Und ja: Menschen mit Diplom gibt es noch :D
Und Master (die vorher ihren Bachelor machen mussten) haben eine längere Ausbildungsdauer, als die damaligen Diplomabsolventen. Deswegen gibts im ÖD auch weniger für das Diplom (E11) :'(
Insofern ist die Eingruppierungserklärung alles andere als unstringent.
Sie müssen das ja nicht unbedingt als Inteligenzhierarchie sehen - verkürzt: Umso weiter wech vom Blaumann, umso mehr Kohle!
Und das ist nicht nur im ÖD so.
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Bullshit ist offenbar ansteckend… Besser nicht mehr in die Nähe von Verdi-Schergen gehen.
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Bullshit ist offenbar ansteckend… Besser nicht mehr in die Nähe von Verdi-Schergen gehen.
Musste mir auch an den Kopf fassen. Aber zumindest der:
Deswegen gibts im ÖD auch weniger für das Diplom (E11)
ist neu.
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Es erklärt auch nicht, warum Techniker höher eingruppiert sein sollten.
Ein Verdi-Mitarbeiter hat mir die Einteilung so erklärt:
Man nehme einen gelernten Elektriker/Maschinenbauer/Maurer, der entweder in Vollzeit
1 Jahr lang seine Meisterschule gemacht hat
2 Jahre seine Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker
3 Jahre seinen Bachelor
4 Jahre sein Diplom
5 Jahre seinen Master
6 Jahre seinen Doktor oder
7 Jahre bis zur Professur brauchte.
Dann käme man ungefähr auf E8, 9, 10, 11, 13, 14, 15
Ob da immer was Vernünftiges bei rauskommt sei dahingestellt - aber die Ausbildungsdauer im selben Genre ist nunmal verschieden und wird auch in "normalen" Betrieben unterschiedlich honoriert.
Es steht einem unzufriedenen Bachelor selbstverständlich frei seinen Master zu machen, sowie einem Meister eine Technikerschule abzuschließen.
Man muss sich überlegen, ob der Mehraufwand lohnt...
Das würde ja implizieren, dass jemand durch das reine Erlangen von Abschlüssen, höhergruppiert würde. Ich warte immer noch auf den Doktor Pförtner in E15....
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Ein Dr. oder ein Prof. haben nichts mit Tarif zu tun?
Na sieh' mal einer an... Ich dachte die kriegen auch was... OK, Profs meist als Beamte....
Ich meinte nicht Ihren ONKEL Doktor, sondern einen Dr. in Maschinenbau z.B. (bei uns in E13-14)
Wenn du mir zeigen kannst wo in der EGO steht: Dr ist EG13 oder EG14, dann her damit.
Ansonst Unfug.
Denn ein Doktortitel ist null,null eingruppierungsrelevant.
Das mit dem Diplom und dem Master haben Sie auch nicht verstanden.
Da baut nichts aufeinander auf, höchstens zufällig. Es werden unterschiedliche Ausbildungszeiten aufgezeigt. Und ja: Menschen mit Diplom gibt es noch :D
Und Master (die vorher ihren Bachelor machen mussten) haben eine längere Ausbildungsdauer, als die damaligen Diplomabsolventen. Deswegen gibts im ÖD auch weniger für das Diplom (E11) :'(
Nochmal unfug.
Welche Regelstudienzeit hat ein Master (6+4), z.B. in Biologie, Informatik Phsyik, ... und welche hatte der entsprechende Dipl. Studiengang?(4 VD und 6HD)
Die jetzigen Masterstudiengänge sind mWn genauso lang wie zu meiner Zeit die Dipl. zumindest in den MINT Bereich.
Insofern ist die Eingruppierungserklärung alles andere als unstringent.
Sie müssen das ja nicht unbedingt als Inteligenzhierarchie sehen - verkürzt: Umso weiter wech vom Blaumann, umso mehr Kohle!
Und das ist nicht nur im ÖD so.
Noop, es ist tarifliche Mega Bullshit!
Wenn man was bzgl. Ausbildung und tarifliche Einordnung sagen kann, dann
EG5/6 Ausbildung als Voraussetzung in der Person
EG9b/10 Bachelor und
EG13 wHS
Mehr nicht.
Allein das es hier bei gleicher "Ausbildungshöhe" unterschiedliche EGs gibt zeigt doch die Ahnungslosigkeit die verkündet wird.