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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MamisBester am 08.11.2022 17:16
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Hallo zusammen!
Eine kurze Frage:
Ich habe die letzten 1.5 Jahre an einer Fachhochschule gearbeitet und dort am Ende E13/2 erhalten.
Nun soll ich an einer Mittelschule einen Vertrag als Quereinsteiger mit E10 unterschreiben.
Ist es "zulässig", dass meine Tarifstufe gesenkt wird?
Laut Vertrag habe ich an der Fachhochschule E13 wegen meines Masters (mittlerweile Doktor) erhalten und verstehe die Einstufungen der Tarifstufe auch so (E13 mit Hochschulabschluss).
Oder gilt bei Einstieg in eine Mittelschule ein Sonderfall? Als Quereinsteiger habe ich dort ja nur 27 Stunden anstatt der 40 eines richtigen Lehrers.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus und einen schönen Abend!
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Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn neue Tätigkeiten übertragen werden, kann diesdurchaus eine niedrigere oder höhrere Eingruppierung zur Folge haben.
Wenn du - theoretisch - Tätigkeiten eines Hausmeisters übernehmen würdest, wärst du auch anders eingruppiert als bisher. Der Bildungsabschluss ist davon weitestgehend unabhängig.
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Ist es "zulässig", dass meine Tarifstufe gesenkt wird?
Ja, wenn sich die auszuübenden Tätigkeiten ändern oder man einen neuen AV abschließt kann sich durchaus die Entgeltgruppe ändern.
Das geht aber nur einvernehmlich.
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Super, danke schonmal!
Ich arbeite da schon seit 5 Wochen und der Arbeitsvertrag kam erst heute an.
Kann man da noch von "einvernehmlich" sprechen?
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Ja, natürlich. Du wirst ja sicher vor Arbeitsbeginn eine Einigung über das Gehalt erzielt haben.
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Leider nicht. Ich habe den Schulrat explizit nach meiner Tarifgruppe gefragt und er konnte mir die Frage damals leider nicht beantworten. Das würde im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
Im Vorvertrag steht auch nix. Ach ich Trottel...
Ein Riesendanke schonmal an alle für die Hilfe!!
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Da es keine „Tarifgruppe“ gibt, konnte der Schulrat diese Frage wohl wirklich nicht beantworten. Aber mal im Ernst: Du musst dich doch auf irgendeine Stelle beworben haben, die mit „EG X“ ausgeschrieben war?
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Im Vorvertrag steht auch nix. Ach ich Trottel...
;D ;D ;D Die Selbsterkenntnis... Dann schnell nachverhandeln oder der AG übersteht die Probezeit nicht.
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Da es keine „Tarifgruppe“ gibt, konnte der Schulrat diese Frage wohl wirklich nicht beantworten. Aber mal im Ernst: Du musst dich doch auf irgendeine Stelle beworben haben, die mit „EG X“ ausgeschrieben war?
Bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen kann dieselbe Tätigkeit ja zu einer großen Bandbreite an Eingruppierung führen in Abhängigkeit von der Qualifikation des Arbeitnehmers.
Im Vorvertrag steht auch nix. Ach ich Trottel...
;D ;D ;D Die Selbsterkenntnis... Dann schnell nachverhandeln oder der AG übersteht die Probezeit nicht.
Nachverhandeln?
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Ich habe ein Online-Formular der regionalen Regierung für mehrere Schulformen ausgefüllt. Darin stand, dass sich das Gehalt nach Schulabschluss und Schulform, bei welcher ich eingesetzt würde, richtet.
Je mehr ich meine eigenen Aussagen lese, desto dümmer komme ich mir vor...
Danke für eure Mühen!!
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Ich habe ein Online-Formular der regionalen Regierung für mehrere Schulformen ausgefüllt. Darin stand, dass sich das Gehalt nach Schulabschluss und Schulform, bei welcher ich eingesetzt würde, richtet.
Je mehr ich meine eigenen Aussagen lese, desto dümmer komme ich mir vor...
Danke für eure Mühen!!
Oder einfach nur Naiv, was das geschäftliche angeht.
Dir bleibt also nur der Wechsel oder die Nachverhandlung deiner auszuübenden Tätigkeiten (um auf JesuisSVA einzugehen) 8)
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So sieht es wohl aus.
Also herzlichen Dank an alle, ihr habt mir sehr geholfen!
Einen schönen Abend zusammen!
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Nachverhandeln?
Hinsichtlich z.B. der auszuübenden Tätigkeiten, der Stufe oder außertariflicher Zulagen.
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Ich würde vermuten, dass bei Einstellung als Lehrer an einer Mittelschule die auszuübende Tätigkeit als Lehrer an einer Mittelschule so ziemlich feststeht. Die Stufe ließ sich nur vor Einstellung verhandeln.
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Danke, ich probiere es trotzdem!
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es gibt auch noch die Zulge nach 16.5 als Verhandlungsmöglichkeit.
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es gibt auch noch die Zulge nach 16.5 als Verhandlungsmöglichkeit.
Aber drauf achten ob sie aufzehrend oder dynamisch gestaltet wird!
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Oder gilt bei Einstieg in eine Mittelschule ein Sonderfall? Als Quereinsteiger habe ich dort ja nur 27 Stunden anstatt der 40 eines richtigen Lehrers.
Was ist denn ein "richtiger" Lehrer? 27 Stunden bedeutet 27 Unterrichtsstunden, inkl. Vor- und Nachbereitung kommst Du auch auf durchschnittlich 40 Wochenstunden Arbeitszeit.
Die Eingruppierung bei den Lehrern empfinde ich als ziemlich bescheuert, in anderen Tätigkeitsfeldern bekommt man sein Geld gemäß den übertragenen Tätigkeiten. Erfüllt man die persönlichen Voraussetzungen nicht, wird man eine Gruppe niedriger eingestuft. Als Lehrer bekommt man als Seiteneinsteiger selbst nach dem ganzen Qualifikationsmarathon nur maximal E11 im Gegensatz zu den Kollegen, die haargenau dasselbe machen, vor x Jahren aber das "richtige" studiert haben und nun in E 13 sitzen. Das konterkariert das Mantra, dass jede/r gemäß der übertragenen Tätigkeit eingestuft ist, denn Lehrer A macht nun wirklich haargenau dasselbe wie der Kollege B...
Zurück zu deinem Thema: Das ist Pech, würde ich sagen. Tut mir leid für dich. E 13 gibts nur als ausgebildete Lehrkraft, alle anderen krebsen viel weiter unten rum. Mittelschule ist kein Sonderfall, das system ist unfair
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Komplett ausgebildete Lehrer (nicht Seiteneinsteiger) mit abgeschlossenem zweiten Staatsexamen sind in Mittel- und Grundschule auch "nur" E11 eingruppiert. Die E13 gibts nur für Gymnasium, Realschule und eben FOS.
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Das hängt sehr deutlich vom jeweiligen Land ab, da die besoldungsrechtliche Zuordnung sich zwischen diesen massiv unterscheidet und für die Eingruppierung maßgeblich ist. Mithin wird Deine Aussage mutmaßlich irgendwo zutreffend sein, verallgemeinern lässt sich das jedoch in keinster Weise!
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gilt in diesem Fall für Bayern
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Nabend,
in Ni ist es z. B. so, dass bei sog. Quereinsteigern (also diejenigen, die kein reguläres Lehramtsstudium haben) geprüft wird, was sie studiert haben, wie viele Credits sich hier und da ergeben und ob sich daraus ein oder zwei Unterrichtsfächer ableiten lassen. Darüber hinaus gibt es die TV-EntgO-L. Da ist das geregelt.
Es kann aber sein, dass Du ein Zweitfach nachstudieren kannst. Das hätte dann positive Auswirkungen.
Ob da jemand z. B. ein Dr-Ing ist oder nicht, hat im Lehrer-Beruf keine Auswirkungen.