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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Waldkatze am 10.11.2022 17:53
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Hallo zusammen,
im neuen Doppelhaushalt für 2023/2024 meiner Behörde wurde als Gehaltserhöhung im TVöd ab April 2023 4 % veranschlagt. Das macht nicht sehr mutig.....
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Da der Haushalt für die Gehaltserhöhung aber ähnlich relevant ist wie die Lieblingspuddingsorte deiner Schwiegermutter, sollte dich der Mut (wozu eigentlich?) nicht verlassen.
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ER zeigt aber die "Preiselastizität" die der AG hat.
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Vielleicht rechnet der Arbeitgeber auch mit massiven Steigerungen der Entgelte, plant aber einen ebenso massiven Personalabbau.
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Das passt doch, 12 % ab E9b, 1 % bis E9a. :D
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ER zeigt aber die "Preiselastizität" die der AG hat.
Ach Quark. Es ist genügend Geld da, es muss nur richtig verteilt werden. Im öD werden Heerscharren an Consultants beschäftigt, deren Tagessatz häufig einen halben Monatslohn eines E5-ers ausmachen. Sind dann aber gute Sachkosten und keine bösen Personalkosten...
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ER zeigt aber die "Preiselastizität" die der AG hat.
Ach Quark. Es ist genügend Geld da, es muss nur richtig verteilt werden. Im öD werden Heerscharren an Consultants beschäftigt, deren Tagessatz häufig einen halben Monatslohn eines E5-ers ausmachen. Sind dann aber gute Sachkosten und keine bösen Personalkosten...
Da herrscht ja auch eine andere ;) Preiselastizität