Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Günni am 14.11.2022 13:25
-
Hallo Gemeinde,
ich habe jetzt schon einige Informationen und Durchführungshinweise zur Eingruppierung bzw. zu den Tätigkeitsmerkmalen gelesen. Oft ist die Rede von "Größe des Aufgabengebiets" oder "Zahl der Betroffenen".
Gibt es hier Zahlen, die die Eingruppierung in EG 10 oder EG 11 verdeutlichen? Sind es in EG10 bspw. 15 zu führende Sachbearbeiter und in EG 11 bspw. 100?
Hat da jemand Erfahrungswerte? Die Tätigkeiten bleiben in Gänze identisch haben aber natürlich in der Verantwortung eine größere Auswirkung, da mehr Mitarbeiter geführt werden müssen.
Danke und viele Grüße
-
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html)
-
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1243-entgeltgruppen-10-und-11_idesk_PI13994_HI10848654.html)
Ist bekannt. Der Artikel sagt aber leider auch nichts genaues... Bleibt noch immer die Frage wie groß ist groß.
-
Die Eingruppierung richtet sich hier nach dem zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge. Insoweit ist die Anzahl von Wachauchimmer für die Unterscheidung zwischen E10 und E11 egal und der Artikel in der Hinsicht sehr genau.
-
Was bei einer Leitungstätigkeit gem. der Rechtsprechung des BAG zu diesen regelmäßig zur Eingruppierung in E11 führt.
-
Die Eingruppierung richtet sich hier nach dem zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge. Insoweit ist die Anzahl von Wachauchimmer für die Unterscheidung zwischen E10 und E11 egal und der Artikel in der Hinsicht sehr genau.
Wenn es also nur um den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge geht, so ist es doch in der Regel so, dass die Anzahl von "Wachauchimmer" die Anzahl und den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge bestimmt. Oder etwa nicht? Was spricht hier dagegen? Der zeitliche Umfang erhöht sich auf Grund der Größe bzw. auf Grund der Vielzahl der MA?!?
Was bei einer Leitungstätigkeit gem. der Rechtsprechung des BAG zu diesen regelmäßig zur Eingruppierung in E11 führt.
Interessant, hast du da nähere Informationen oder ein BAG-Urteil?
Danke und viele Grüße
-
Eine Forensuche führt einen leicht zu den Beiträgen
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114250.msg176952/topicseen.html#msg176952
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113373.msg161196/topicseen.html#msg161196
die auf die gefestigte Rechtsprechung des BAG zum einheitlichen Arbeitsvorgang bei Vorliegen einer Leitungstätigkeit verweisen. Wenn also die Heraushebungsmerkmale bSuB und eine Leitungstätigkeit vorliegen, kann das nur in E11 und nicht in E10 führen.
-
Die Eingruppierung richtet sich hier nach dem zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge. Insoweit ist die Anzahl von Wachauchimmer für die Unterscheidung zwischen E10 und E11 egal und der Artikel in der Hinsicht sehr genau.
Wenn es also nur um den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge geht, so ist es doch in der Regel so, dass die Anzahl von "Wachauchimmer" die Anzahl und den zeitlichen Umfang der Arbeitsvorgänge bestimmt. Oder etwa nicht? Was spricht hier dagegen? Der zeitliche Umfang erhöht sich auf Grund der Größe bzw. auf Grund der Vielzahl der MA?!?
Was bei einer Leitungstätigkeit gem. der Rechtsprechung des BAG zu diesen regelmäßig zur Eingruppierung in E11 führt.
Interessant, hast du da nähere Informationen oder ein BAG-Urteil?
Danke und viele Grüße
Der zeitliche Umfang bestimmt sich durch die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben. Wenn z.B. 40% der übertragenen Aufgaben das Tarifmerkmal "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" erfüllen ists - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - eine E 10, bei 50% und mehr, eine E11.
Leitungstätigkeiten sind wie von SVA beschrieben ein einheitlicher Arbeitsvorgang und können somit nicht zu einer E10 führen.
-
Danke an Alle die geantwortet haben!
-
Hallo Günni,
ich habe dir eine PN geschrieben :)