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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: HansGeorg am 16.11.2022 10:31
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Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit eine Stellenbündelung. Kann man also bei einer Stelle die als A7 als Stellenangebot ausgeschrieben ist auch noch bis A9 befördert werden, oder bliebt man ewig auf A7?
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Normalerweise steht das im Stellenangebot.
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Normalerweise steht das im Stellenangebot.
korrekt. Und wenn es dort nicht steht ist die Stelle auch nicht gebündelt.
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Die BA verbeamtet schon seit Florian Gerster nicht mehr
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Die BA verbeamtet schon seit Florian Gerster nicht mehr
Genauer gesagt war 2013 der letzte Jahrgang an Absolventen der hauseigenen Hochschule, die noch verbeamtet wurden. Arbeitsvermittler waren damals bis in die A12 eingruppiert, Teamleiter hatten die A13g. Die Aussage von Dir ist aber trotzdem nicht zielführend denn:
a) werden auch weiterhin Beamte übernommen aus anderen Behörden, insbesondere im IT-Bereich, das wäre eine klassische A7 als BSB.
b) könnte es sich bei der ausgeschriebenen Stelle vom Gefühl her um eine Tätigkeit beim Jobcenter handeln, welche zwar von der AA ausgeschrieben wurde, faktisch aber beim kommunalen Träger zu besetzen ist.
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Also, das ist Quatsch, dass Vermittler bis A12 besoldet werden. In der BA gibt es schon seit Jahren keine DP mehr mit A12. Es wird lediglich noch in der A11 und in der A13gD ausgeschrieben.
Vermittler grundsätzlich A10 einige wenige bis in die A11, vor allem die Berater. Teamleiter werden immer in der A11 besoldet, Bereichsleiter in der A12.
Anders sieht es noch mal in der Regionaldirektionen und der Zentrale aus, da macht kaum jemand was unter der A11, dafür viele A13gD oder dann im hD.
Eine Besonderheit ist die Möglichkeit der InSich Beurlaubung bei der BA. Da frage ich mich bis heute wie man es geschafft hat sich das ins Gesetzt schreiben zu lassen.
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Also, das ist Quatsch, dass Vermittler bis A12 besoldet werden. In der BA gibt es schon seit Jahren keine DP mehr mit A12. Es wird lediglich noch in der A11 und in der A13gD ausgeschrieben.
Vermittler grundsätzlich A10 einige wenige bis in die A11, vor allem die Berater. Teamleiter werden immer in der A11 besoldet, Bereichsleiter in der A12.
Anders sieht es noch mal in der Regionaldirektionen und der Zentrale aus, da macht kaum jemand was unter der A11, dafür viele A13gD oder dann im hD.
Eine Besonderheit ist die Möglichkeit der InSich Beurlaubung bei der BA. Da frage ich mich bis heute wie man es geschafft hat sich das ins Gesetzt schreiben zu lassen.
LOL man hat sich eine Signalwirkung erhofft hahaaaa wer so blöd war damals den Beamten Status abzugeben wegen Leistungs System dem ist eh nicht zu helfen https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bundesagentur-fuer-arbeit-19-000-staatsdiener-duerfen-beamtenstatus-abgeben-1435049.amp.html
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Ja wie sich gezeigt hat, war das leistungsorientierte Entlohnungssystem ein Witz in Tüten.
Genutzt und sinnvoll war die Möglichkeit der InSichBeurlaubung sicherlich für diejenigen, die so recht einfach und unkompliziert in dem Tarifbereich in den h.D wechseln konnten. Aber eben nicht im Besoldungsrecht. Als Geschäftsführer einer Agentur oder gern auch in der Zentrale kann man dann sogar AT bezahlt werden. Dort gibt es dann auch erklägliche Leistungsabhängige Lohnbestandteile.
Übrigens gibt es in der BA schon seit Jahrzenten keine Verbeamtungen im m.D. Somit auch keine A7 oder ähnliches.
Übrigens ruht das Beamtenverhältnis nur und kann mit Beendigung der InSichBeurlaubung jederzeit wieder aufleben.
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Die Stelle war definitiv als A7 ausgeschrieben. Ich kann also davon ausgehen, dass diese nicht bei der Agentur sondern beim kommunalen Träger angesiedelt ist, auch wenn die AUsschreibung beim BA selbst veröffentlicht wurde?
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Aus der Stellenausschreibung für ein Jobcenter muss zwingend hervorgehen, ob es sich um eine Stelle bei der BA oder bei der Kommune handelt. Ich gehe davon aus, dass du die Stelle über „Jobsuche“ bei arbeitsagentur.de gefunden hast. Dort solltest du also genauer nachsehen, wer als Einstellungsbehörde genannt ist.
Abgesehen von einigen Ungenauigkeiten sind die vorstehenden Antworten zur Verbeamtung bei der BA zutreffend: Es werden keine neuen Beamtenverhältnisse begründet.
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Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
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Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
Die BA holt sich keine "Beamten mehr ins Haus" - auch nicht, erst Recht nicht, für eine Beförderung... Die wollen den ganzen Beamten-Apparat auslaufen lassen, bis der allerletzte Ehemalige-BA-Pensionär verstorben ist. Solange läuft das System noch im Hintergrund parallel, wie es z.B. auch die Telekom macht oder die Republik Österreich mit seiner Beamten-Reform dort.
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Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
Die BA holt sich keine "Beamten mehr ins Haus" - auch nicht, erst Recht nicht, für eine Beförderung... Die wollen den ganzen Beamten-Apparat auslaufen lassen, bis der allerletzte Ehemalige-BA-Pensionär verstorben ist. Solange läuft das System noch im Hintergrund parallel, wie es z.B. auch die Telekom macht oder die Republik Österreich mit seiner Beamten-Reform dort.
Hat ja auch Sinn, zumal bis auf die BGen die Sozialversicherungsträger nicht hoheitlich handeln. Ironischerweise waren die BGen die einzigen, die nicht dienstherrenfähig waren...
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Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
Die BA holt sich keine "Beamten mehr ins Haus" - auch nicht, erst Recht nicht, für eine Beförderung... Die wollen den ganzen Beamten-Apparat auslaufen lassen, bis der allerletzte Ehemalige-BA-Pensionär verstorben ist. Solange läuft das System noch im Hintergrund parallel, wie es z.B. auch die Telekom macht oder die Republik Österreich mit seiner Beamten-Reform dort.
Hat ja auch Sinn, zumal bis auf die BGen die Sozialversicherungsträger nicht hoheitlich handeln. Ironischerweise waren die BGen die einzigen, die nicht dienstherrenfähig waren...
Betrifft nicht alle BG´en. Die VG-Verkehr und einige Unfallkassen z.B. besaßen schon immer die Dienstherrnfähigkeit. Und nun, mit Abschaffung des DO-Rechts, ja auch alle anderen BG´en + UK´en.
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Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
Der TE will sich auf eine A7-Stelle bewerben und dann befördert werden. Die Antworten waren insofern passend, als schon ausgeschlossen ist, dass die BA überhaupt eine A7-Stelle ausgeschrieben haben könnte. Begründung war, dass die BA nicht verbeamtet.
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b) könnte es sich bei der ausgeschriebenen Stelle vom Gefühl her um eine Tätigkeit beim Jobcenter handeln, welche zwar von der AA ausgeschrieben wurde, faktisch aber beim kommunalen Träger zu besetzen ist.
Wieso schreibt die AA Stellen von der Kommune aus? die AA ist zwar sehr übergriffig, aber ich bezweifele,da ß die Kommune das mit sich machen lässt.
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b) könnte es sich bei der ausgeschriebenen Stelle vom Gefühl her um eine Tätigkeit beim Jobcenter handeln, welche zwar von der AA ausgeschrieben wurde, faktisch aber beim kommunalen Träger zu besetzen ist.
Wieso schreibt die AA Stellen von der Kommune aus? die AA ist zwar sehr übergriffig, aber ich bezweifele,da ß die Kommune das mit sich machen lässt.
Beim den Jobcentern arbeiten sowohl Angestellte der Kommunen und der BA (Bund). Die BA stellt die Personen ein "leiht" sie quasi ans Jobcenter aus. Finanziell sind diese (Bund) besser gestellt, als die der Kommune.
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Wieso schreibt die AA Stellen von der Kommune aus? die AA ist zwar sehr übergriffig, aber ich bezweifele,da ß die Kommune das mit sich machen lässt.
Weil die Jobcenter zu 51% mit Mitarbeitenden der Kommune besetzt sein müssten, dies oftmals aber nicht sind. Deswegen werden die Stellen regelmäßig befristet mit BA-Neueinsteigern besetzt, die Geldmittel dafür stammen aus dem Haushalt der Kommune, die ihre Quote nicht erfüllt hat.
Die Kommune begrüßt das sogar, weil es den Personalhaushalt entlastet, da es haushalterisch eine andere Kostenstelle ist.
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Wieso schreibt die AA Stellen von der Kommune aus? die AA ist zwar sehr übergriffig, aber ich bezweifele,da ß die Kommune das mit sich machen lässt.
Weil die Jobcenter zu 51% mit Mitarbeitenden der Kommune besetzt sein müssten, dies oftmals aber nicht sind. Deswegen werden die Stellen regelmäßig befristet mit BA-Neueinsteigern besetzt, die Geldmittel dafür stammen aus dem Haushalt der Kommune, die ihre Quote nicht erfüllt hat.
Die Kommune begrüßt das sogar, weil es den Personalhaushalt entlastet, da es haushalterisch eine andere Kostenstelle ist.
Warum sollten die Jobcenter 51% der Stellen mit Mitarbeitenden von der Kommune besetzen müssen? Es gibt keine gesetzlich geregelte Quote. Allenfalls können einzelne kommunale Träger mit der jeweiligen Arbeitsagentur eine Quote vertraglich vereinbaren. Hierzu gibt es aber kein einheitliches Vorgehen.
Zur Finanzierung ist das, was du schreibst -sorry- Unfug. Richtig ist, bezogen auf die gemeinsamen Einrichtungen: Die Personalkosten des Jobcenters werden zusammen mit anderen Kosten (z.B. Büromiete, Sachmittel etc.) im Verwaltungskostenbudget des Jobcenters bewirtschaftet. Das Verwaltungskostenbudget wird zu 15,2% von der Kommune und zu 84,8% von der BA refinanziert. Und zwar unabhängig davon, wie hoch der Anteil von kommunalen oder BA-Mitarbeitern im Jobcenter ist.
Zu der gestellten Frage: Die BA schreibt nur eigene Stellen aus. Wir wissen aber nicht, ob der TE das Stellenangebot möglicherweise auf arbeitsagentur.de gefunden hat. Viele Kommunen lassen dort ihre Stellen veröffentlichen. Davon gehe ich nach der Schilderung jedoch aus.