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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tri am 16.11.2022 14:06

Titel: Entgeltumwandlung & Tarifverhandlungen / Betriebsrentengesetz - BetrAVG
Beitrag von: Tri am 16.11.2022 14:06
Ist eigentlich bekannt ob auch irgendwie das Thema Entgeltumwandlung auf den Tisch kommt bei den Tarifverhandlungen?

Es wurde ja schon vor einiger Zeit gesetzlich geregelt das bei einer Betriebsrente der Arbeitgeber (da er ja auch Ersparnisse hat) einen Teil dieser an den Arbeitnehmer (durch Erhöhung der Einzahlung) weiterzugeben hat.
Leider scheint es aber derzeit so zu sein das wenn die Betriebsrente(Entgeltumwandlung) tariflich geregelt ist und dieser Tarif keine Zuzahlungen des AG vorsieht das dies so rechtens ist.

In meinen Augen ist dies schon arg ungerecht zumal der AG ja Ersparnisse hat und es somit nur fair wäre einen Teil davon weiter zu reichen. Der AN mindert durch diese Endgeldumwandlung schließlich auch diverse potentielle Sozialleistungen z.B. Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld und natürlich die gesetzliche Rente. Alles wo auch der AG durch die Entgeltumwandlung einen geringeren Beitrag leisten muss und mit spart!

Dies sollte in meinen Augen dringend(!!) tariflich nachgebessert werden, schon allein da es ja dem Willen des Staates entspricht, wenn man sich das betreffende "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" ansieht.

Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html (https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html) dort steht:
Zitat
"(1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Titel: Antw:Entgeltumwandlung & Tarifverhandlungen / Betriebsrentengesetz - BetrAVG
Beitrag von: jorgk37 am 19.11.2022 00:15
Wäre schon toll wenn sich die AN-Vertreter mal um ihre Schäfchen kümmern.

Erst treiben sie sie in die neue VBL - und dann erfindet letzterer Verein die VBLextra AVB 04 für jede Mehrzahlung.
So kommt die (mMn Arbeitgeberseitig-organisierte) VBL zu einem faktisch zinslosen Darlehen in Form der 15% Zulage. Tolle Regelung.

Ich hoffe die Satire fällt jemandem auf Seiten der AN-Vertreter mal auf.

Titel: Antw:Entgeltumwandlung & Tarifverhandlungen / Betriebsrentengesetz - BetrAVG
Beitrag von: Tri am 21.11.2022 14:30
Ich hatte parallel auch der Verdi per eMail dies gefragt und die Antwort ist schon auch traurig:

Zitat
Die darin geschilderten Umstände sind uns bekannt. Dennoch ist dies in den Forderungen von ver.di nicht enthalten.

Bereits im Frühjahr hat ver.di mit der Vorbereitung der Tarifrunde begonnen. Mitglieder wie Nichtmitglieder wurden befragt, in den Bezirken und auch in verschiedenen Bereichen wurden mögliche Forderungen diskutiert...

Mit anderen Worten die Verdi weiß von dem Problem, aber da es bei diesen Befragungen (von dehnen ich z.B. nichts mitbekommen habe) kein Thema war haben sie es einfach nicht auf die Agenda genommen.

Das nenne ich mal die Interessen der Mitarbeiter vertreten.
Titel: Antw:Entgeltumwandlung & Tarifverhandlungen / Betriebsrentengesetz - BetrAVG
Beitrag von: Maddin34 am 23.11.2022 08:52
Wenn es gesetzlich geregelt ist, ist es meines Wissens nicht notwendig, das die Verdi dies in die TV nehmen muss. Das Gesetz steht über dem TV!
Titel: Antw:Entgeltumwandlung & Tarifverhandlungen / Betriebsrentengesetz - BetrAVG
Beitrag von: JesuisSVA am 23.11.2022 09:00
Da es gesetzlich so geregelt sit, dass durch Tarifvertrag davon abgewichen werden darf, ist Dein Wissen mangelhaft.
Titel: Antw:Entgeltumwandlung & Tarifverhandlungen / Betriebsrentengesetz - BetrAVG
Beitrag von: Tri am 23.11.2022 16:13
Wenn es gesetzlich geregelt ist, ist es meines Wissens nicht notwendig, das die Verdi dies in die TV nehmen muss. Das Gesetz steht über dem TV!

Leider wird dies scheinbar rechtlich anders gewertet, da das Gesetz erlaubt das tarifliche Regelungen abweichen.