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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Phoenix am 16.11.2022 17:04

Titel: Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Phoenix am 16.11.2022 17:04
Hey, kurze Frage:

Habe jetzt vor kurzem den Bescheid meiner Krankenversicherung zu dem Betrag der steuerlich berücksichtigt werden kann.


Jetzt ist mir nur nicht klar wohin ich den schicken muss. Kann mir da jemand helfen
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: TheBr4in am 16.11.2022 17:39
Die PKV teilt das doch dem FA mit und die Beiträge werden dann berücksichtigt. Oder verstehe ich die Frage falsch?
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: xap am 16.11.2022 18:06
Die Bescheinigung kann dem Dienstherrn zugeleitet werden. Infolgedessen werden Basisleistungen in der angegebenen Höhe steuerlich monatlich bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2022 18:20
Die Bescheinigung kann dem Dienstherrn zugeleitet werden. Infolgedessen werden Basisleistungen in der angegebenen Höhe steuerlich monatlich bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt.
Die hatten da bei mir mal den doppelten Betrag eingestellt, wunderte mich nur über die Nettolohnerhöhung….
naja in der Jahreserklärung wurde es wieder korrigiert.
Meine 3 Hinweise an der Abrechnungsstelle wurden ignoriert, so what.
2 Jahre später fing da mal jemand mit durchblick an zu arbeiten, seitdem läuft es wieder korrekt.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Phoenix am 16.11.2022 19:51
Die Bescheinigung kann dem Dienstherrn zugeleitet werden. Infolgedessen werden Basisleistungen in der angegebenen Höhe steuerlich monatlich bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt.


Als Bw-Beamter, muss es dann an die Bezüge zahlende Stelle oder wohin geht das
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Beamtenmichel am 17.11.2022 10:32
Die Bescheinigung kann dem Dienstherrn zugeleitet werden. Infolgedessen werden Basisleistungen in der angegebenen Höhe steuerlich monatlich bei der Entgeltabrechnung berücksichtigt.


Als Bw-Beamter, muss es dann an die Bezüge zahlende Stelle oder wohin geht das

Also dem muss ich widersprechen. Nach meinem Wissen muss der Antrag über dein zuständiges Finanzamt laufen. Du musst einen Antrag stellen auf Lohnsteuerermäßigung = mehr netto vom brutto. Jedoch bekommst du logischerweise eine geringere Steuererstattung nach Einreichen der Steuererklärung.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: sapere aude am 17.11.2022 10:43
Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).

Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung  berücksichtigt.


Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Opa am 17.11.2022 10:43
Ein Antrag beim Finanzamt ist nicht erforderlich, das geht direkt an die Bezügestelle und kann dort ab Beginn des Folgejahres steuermindernd berücksichtigt werden.

Steht bei den meisten PKV sogar sinngemäß auf der Bescheinigung: „Zur Vorlage beim Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren“.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Beamtenmichel am 17.11.2022 10:54
Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).

Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung  berücksichtigt.

Interessant das war mir bisher neu. Ich habe die PKV Basisabsicherung + Pflegepflicht immer in der Steuererklärung geltend gemacht und immer zusammen mit der Pendlerpauschale eine nette Steuererstattung bekommen.

Angenommen den Fall man hat als Beamter z.B. 3500 € Brutto Monatseinkommen und davon werden 12 % pauschal berücksichtigt wären dies nach Adam Riese 420 €. Gesetzt den Fall man hätte jetzt für sich, die Ehefrau und das Kind PKV Basisbeiträge von 480 € + 55 Euro Pflegepflicht, hätte ich nach meinem Verständnis eine "höhere Belastung" von ca. 115 € pro Monat die zusätzlich steuermindernd berücksichtigt werden oder? Kann man sagen was dass bei oben beschriebener Konstellation ausmachen würde (pro Monat in Stk. 3, Ehefrau kein Einkommen?)

Korrektur: 3000 € wäre ja der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag, sprich 250 € pro Monat, d.h. in dieser Fallkonstellation wäre die "höhere Belastung je Monat" ja sogar ca. 250 €.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Opa am 17.11.2022 11:04
Das würde unterm Strich gar nichts ausmachen, da es Netto  keinen Unterschied macht, ob die KV/PV beim Vorwegabzug oder bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.

Wie hoch bei monatlicher Berücksichtigung der Unterschiedsbetrag ist, kann jeder selbst mit einem der vielfach verfügbaren Lohnsteuerrechner ausrechnen. Was da mehr rauskommt, fehlt dann halt bei der Steuererstattung.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Beamtenmichel am 17.11.2022 11:21
Das würde unterm Strich gar nichts ausmachen, da es Netto  keinen Unterschied macht, ob die KV/PV beim Vorwegabzug oder bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.

Wie hoch bei monatlicher Berücksichtigung der Unterschiedsbetrag ist, kann jeder selbst mit einem der vielfach verfügbaren Lohnsteuerrechner ausrechnen. Was da mehr rauskommt, fehlt dann halt bei der Steuererstattung.

Vielen Dank für die Info. Klar macht es am Ende des Tages nichts aus ob man den Betrag monatlich geltend macht oder über die Jahressteuererklärung. Vorteil ist natürlich das monatliche mehr an Netto (und kein zinsfreies Darlehen an das FA  ;D 8)).

Habe gerade direkt die Bescheinigung beim BVA (meine Bezüge zahlende Stelle) eingereicht und freue mich ab Januar 2023 über mehr Netto ;).
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: YourBunnyWrote am 17.11.2022 11:35
Wie viel mehr Netto pro Monat sind es ca.?
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Sleyana am 17.11.2022 12:25
Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).

Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung  berücksichtigt.

Ich hab das so richtig verstanden? 12% vom Bruttobesold wird berücksichtigt, aber nur bis 1900 € im Jahr und der Rest nur via Steuererklärung?
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Beamtenmichel am 17.11.2022 12:37
Der Dienstherr berücksichtigt automatisch einen Pauschalbetrag in Höhe von 12 Prozent der Bruttomonatsbezüge steuermindernd. Bei dieser Mindestvorsorgepauschale liegt der berücksichtigungsfähige Jahreshöchstbetrag bei 3.000 € (Steuerklasse III) bzw. 1.900 € (andere Steuerklassen).

Wenn die Basiskrankenversicherungsbeiträge + Pflegepflichtversicherungsbeiträge höher liegen als die berücksichtigungsfähigen Jahreshöchstbeträge, kann durch Nachweis bei der Abrechnungsstelle eine höhere Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erreicht werden. Eine Einbindung des Finanzamtes ist nicht erforderlich. Die "echten" Zahlen werden unabhängig davon automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung  berücksichtigt.

Ich hab das so richtig verstanden? 12% vom Bruttobesold wird berücksichtigt, aber nur bis 1900 € im Jahr und der Rest nur via Steuererklärung?

Nein. 1900 € wird bei Singles oder Einzelveranlagung berücksichtigt, bei Stlk. III sind es 3000 €. Und alles darüber hinausgehende kannst du über den monatlichen Lohnsteuerabzug geltend machen / oder alternativ in der Steuererklärung. Bleibt dir überlassen. Ich habe jetzt meine Beiträgsbescheinigung heute direkt ans BVA geschickt um ab Januar 2023 direkt mehr netto monatlich zu haben. Bisher habe ich die PKV Beiträge auch über die Steuererklärung geltend gemacht.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Sleyana am 17.11.2022 12:56
Eigentlich hättest du Ja antworten müssen. Also 1900/3000 automatisch berücksichtigt. Check. Wenn ich drüber liege im Jahr kann ich entweder Steuererklärung machen oder den Nachweis an die Besoldungsstelle schicken. So richtig verstanden?
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Beamtenmichel am 17.11.2022 12:58
Korrekt!

Das würde unterm Strich gar nichts ausmachen, da es Netto  keinen Unterschied macht, ob die KV/PV beim Vorwegabzug oder bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.

Wie hoch bei monatlicher Berücksichtigung der Unterschiedsbetrag ist, kann jeder selbst mit einem der vielfach verfügbaren Lohnsteuerrechner ausrechnen. Was da mehr rauskommt, fehlt dann halt bei der Steuererstattung.

Noch eine kurze Frage. Werden die PKV Beiträge meiner Ehefrau überhaupt beim Vorwegabzug (meiner Besoldung) berücksichtigt? Oder tatsächlich nur meine Beiträge? Klar bei Stkl. 3 / 5 ist davon auszugehen dass man eine Zusammenveranlagung wählt, aber eine Einzelveranlagung wäre ja theoretisch trotzdem denkbar?

Oder muss dem BVA mitgeteilt werden, dass man Zusammenveranlagt wird? Evtl. habe ich auch einfach einen Denkfehler? Steuern war nie mein Steckenpferd  8)
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Sleyana am 17.11.2022 13:01
Merci. Dann muss man ja nur noch warten bis die PKV einem den Brief schickt über die genaue Abrechnung von Basis und Nicht Pasis + Pflege und dann hat man Wahlfreiheit.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: sapere aude am 17.11.2022 15:05
Eigentlich hättest du Ja antworten müssen. Also 1900/3000 automatisch berücksichtigt. Check. Wenn ich drüber liege im Jahr kann ich entweder Steuererklärung machen oder den Nachweis an die Besoldungsstelle schicken. So richtig verstanden?

Genau!
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: phantomghost am 17.11.2022 17:44
Bei Berechnung und Einbehaltung deiner geschuldeten Lohnsteuer werden natürlich nur deine KV / PV Beiträge berücksichtigt.
Was das mit Einzel- / oder  Zusammenveranlagung bzw. den Steuerklassen zu tun haben soll erschließt sich mir gerade nicht. Einzelveranlagung ist natürlich grds. immer möglich.

Viele Grüße


Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Beamtenmichel am 18.11.2022 07:28
Bei Berechnung und Einbehaltung deiner geschuldeten Lohnsteuer werden natürlich nur deine KV / PV Beiträge berücksichtigt.
Was das mit Einzel- / oder  Zusammenveranlagung bzw. den Steuerklassen zu tun haben soll erschließt sich mir gerade nicht. Einzelveranlagung ist natürlich grds. immer möglich.

Viele Grüße

Ich habe gerade noch einmL beim BVA angerufen und die Antwort war, dass im Rahmen des Vorwegabzugs natürlich die Beiträge der Ehefrau und Kinder berücksichtigt werden wenn,

1. Die Ehefrau bei dem Besoldungsempfänger in der PKV mitversichert ist und keiner eigenen Tätigkeit nachgeht, und somit kein Einkommen erzielt. Weitere vss. natürlich nicht getrennt lebend usw.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: BWBoy am 20.12.2022 08:57
Wenn man die beiden Bescheinigungen für PKV und Pflegepflichtversicherung ordnungsgemäß beim Dienstherren einreicht nach dem man die zugeschickt bekommen hat, dann steht dieser Betrag auch auf der Jahresbesoldungsabrechnung die wir (bei uns ist es meistens ca Februar) anfang des Jahres bekommen. Zudem sind die Daten dann auf ELSTER bereits vorhanden. Man muss dann nur noch vergleichen, ob sie mit dem übereinstimmen, was die Krankenkasse dann anfang des Jahres rausgibt auf dem auch die "tatsächlich bezahlten Beiträge" stehen und die Werte mit dem vergleichen was auf der Jahresbesoldungsabrechnung steht. Wenn es da Diskrepanz gibt dann bei der Steuererklärung geltend machen. Wenn nicht dann die Zahl in ELSTER einfach so lassen.

Wichtig ist halt noch, dass man Zum Vergleich nicht den Wert der tatsächlich gezahlten Beträge nehmen kann sondern den anderen nach §Was auch immer. Denn alles darüber ist Zusatz und wirkt sich scheinbar steuerlich nicht aus. Habs natürlich trotzdem mal versucht, weil wer steigt schon durchs deutsche Steuerrecht

Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: Beamtenmichel am 20.12.2022 11:13
Wenn man die beiden Bescheinigungen für PKV und Pflegepflichtversicherung ordnungsgemäß beim Dienstherren einreicht nach dem man die zugeschickt bekommen hat, dann steht dieser Betrag auch auf der Jahresbesoldungsabrechnung die wir (bei uns ist es meistens ca Februar) anfang des Jahres bekommen. Zudem sind die Daten dann auf ELSTER bereits vorhanden. Man muss dann nur noch vergleichen, ob sie mit dem übereinstimmen, was die Krankenkasse dann anfang des Jahres rausgibt auf dem auch die "tatsächlich bezahlten Beiträge" stehen und die Werte mit dem vergleichen was auf der Jahresbesoldungsabrechnung steht. Wenn es da Diskrepanz gibt dann bei der Steuererklärung geltend machen. Wenn nicht dann die Zahl in ELSTER einfach so lassen.

Wichtig ist halt noch, dass man Zum Vergleich nicht den Wert der tatsächlich gezahlten Beträge nehmen kann sondern den anderen nach §Was auch immer. Denn alles darüber ist Zusatz und wirkt sich scheinbar steuerlich nicht aus. Habs natürlich trotzdem mal versucht, weil wer steigt schon durchs deutsche Steuerrecht



Du sprichst von der sogenannten Basisasbsicherung. Die wahlleistungen sind nicht berücksichtigungsfähig.
Titel: Antw:Steuerliche Berücksichtigung der PKV
Beitrag von: BWBoy am 22.12.2022 08:00
Wenn man die beiden Bescheinigungen für PKV und Pflegepflichtversicherung ordnungsgemäß beim Dienstherren einreicht nach dem man die zugeschickt bekommen hat, dann steht dieser Betrag auch auf der Jahresbesoldungsabrechnung die wir (bei uns ist es meistens ca Februar) anfang des Jahres bekommen. Zudem sind die Daten dann auf ELSTER bereits vorhanden. Man muss dann nur noch vergleichen, ob sie mit dem übereinstimmen, was die Krankenkasse dann anfang des Jahres rausgibt auf dem auch die "tatsächlich bezahlten Beiträge" stehen und die Werte mit dem vergleichen was auf der Jahresbesoldungsabrechnung steht. Wenn es da Diskrepanz gibt dann bei der Steuererklärung geltend machen. Wenn nicht dann die Zahl in ELSTER einfach so lassen.

Wichtig ist halt noch, dass man Zum Vergleich nicht den Wert der tatsächlich gezahlten Beträge nehmen kann sondern den anderen nach §Was auch immer. Denn alles darüber ist Zusatz und wirkt sich scheinbar steuerlich nicht aus. Habs natürlich trotzdem mal versucht, weil wer steigt schon durchs deutsche Steuerrecht



Du sprichst von der sogenannten Basisasbsicherung. Die wahlleistungen sind nicht berücksichtigungsfähig.

exactly. Mir fiel nur der Fachbegriff nicht ein :D