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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sonnenblume2019 am 16.11.2022 18:07
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Hallo, Ich habe eine Fragen, wobei ich mir nicht sicher bin
Meine Tochter wurde am 21.11.2021 geboren , danach kam der Mutterschutz.
Bis Ende des Jahres bin ich in Elternzeit. Habe ich 2022 Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?
Liebe Grüße
und besten Dank voraus
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Ja, aber die JSZ wird für jeden Monat, in dem du an keinem Tag Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hattest, um ein Zwölftel gekürzt.
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Ich erlaube mir zu widersprechen...
Nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 lit c) TVöD unterbrliebt die Kürzung im Jahr der Geburt für Monate in denen Du in Elternzeit bist. Also solltest Du in 2022 die reguläre JSZ erhalten.
Im kommenden Jahr gilt die Ausführung von Isie.
VG PiA
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@ PiA: Das Jahr der Geburt war 2021. Jetzt ist 2022.
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Mea culpa :-X
Und ich habe noch zweimal nachgelesen...