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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mosati2019 am 17.11.2022 23:41
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Guten Abend zusammen,
aufgrund von zwei Höhergruppierungen stecke ich seit 7 Jahren in Stufe 4 und habe deshalb beim letzten Jobwechsel eine Arbeitsmarktzulage für den Unterschiedsbetrag ab 04/2023 ausgehandelt, da wäre ich ursprünglich in Stufe 5 gekommen. Nun wechsle ich erneut zum 01.01.2023 intern auf eine andere Stelle und komme vom S15 in E12. Gibt es eine Möglichkeit meine Stufenlaufzeit mitzunehmen oder wieder eine Arbeitsmarktzulage zu verhandeln? Ich muss sonst wieder 4 Jahre in Stufe 4 bummeln.
Ich freue mich auf eure Expertise ;)
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Zum Thema Tabellenwechsel schau mal hier:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/stufenzuordnung-bei-tabellenwechsel_idesk_PI13994_HI14982195.html
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Wobei sich die Regelungen zwischen TV-L und TVÖD nicht unerheblich unterscheiden.
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Oh vielen Dank für eure Unterstützung. Ich wechsle vom SuE in VKA und mir geht es um die Berücksichtigung der aktuellen Stufenlaufzeit bei stufengleicher Höhergruppierung von S15 Stufe 4 in E12 Stufe 4 :)
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Zuerst muss man anhand der Zuordungstabelle in § 15 TVöD prüfen, ob die Entgeltgruppen gleichwertig sind. Wenn ja, bleiben Stufe und Stufenlaufzeit erhalten. Wenn es dagegen eine Höhergruppierung ist, bleibt nur die Stufe gleich, die Stufenlaufzeit fängt dagegen neu an.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sozial-und-erziehungsdienst-192-stufenzuordnung-und-stufenlaufzeit-bei-tabellenwechsel_idesk_PI13994_HI13038830.html
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Vielen lieben Dank für die Erklärung und den Link zum passenden Paragraphen. Aber dann handelt es sich definitiv um eine Höhergruppierung und meine Stufenlaufzeit beginnt mal wieder von vorne. ::)