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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 18.11.2022 14:30
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Ich möchte nach 45 Versicherungsjahren frühzeiitig in den Ruhestand, also mit 63 Jahre, geb. bin ich 1964 ! Ist es auch vorher möglich, z.B. mit der Freistellungsphase der ATZ von z.B. 61 Lebensjahr bis zum 63 Lebensjahr?