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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MJ1967 am 18.11.2022 18:46
		
			
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				Hallo, 
 
 welche (Ersatz-)Bemessungszeiträume?
 
 1. Kollege ist vom 15.01.2022 bis 31.12.2022 im unbezahlten Urlaub. Hat der Kollege Anspruch auf 1/12 Jahressonderzahlung? Wäre hier als Ersatzbemessungszeitraum der Monat 12.2021 heranzuziehen?
 
 2. Kollege ist vom 28.07.2022 bis 31.07.2023 im unbezahlten Urlaub. Hat der Kollege Anspruch auf 7/12 Jahressonderzahlung? Wäre hier als Ersatzbemessungszeitraum der Monat 06.2022 heranzuziehen?
 
 Vielen lieben Dank