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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: magheinz am 18.11.2022 22:17
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Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?
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wurde die Ablehnung bereits schriftlich gemacht? Oder hat der Vorgesetzte nur gesagt "Lass mal, dat geht nicht"?
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Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?
Kommt auf das Personalvertretungsgesetzt an.
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Es wurde in einem Vorstellungsgespräch gegenüber dem Bewerber erwähnt.
Das BpersVG greift.
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§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.
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§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.
Die Frage war ja nach der Mitbestimmungspflicht und diese ergibt sich nunmal aus dem BPersVG
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Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?
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Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?
Erst danach, wenn es zu keiner Einigung zwischen AN und AG kommt - 80/1 Nr. 6
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Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?
Ja. Das BPersVG regelt die Mitbestimmung vom PR, nicht vom BR. Dort, wo das BPersVG gilt, kann es auch keinen BR geben.