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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 21.11.2022 11:13
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Hallo,
MA war bis 0612.2022 in Elternzeit, nimmt Resturlaub vom 07.12.-31.12.2022. Am 31.12.2022 endet Arbeitsverhältnis. Wie verhält es sich hier mit den Regenerationstagen?
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Regenerationstage, die in einem Kalenderjahr nicht genommen wurden, verfallen. Einzige Ausnahme: Regenerationstage, die nur deshalb nicht genommen wurden, weil der Arbeitgeber die Arbeitsbefreiung aus dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen abgelehnt hat, verfallen zunächst nicht. Sie können noch bis zum 30.9. des Folgejahres genommen werden.
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2 Regnerationstage gegen 2 Urlaubstage eintauschen. Und die zwei restlichen Urlaubstage ausbezahlen lassen :P
Moralisch sollte man sich nur fragen, ob man das nach der Elternzeit und zwischen Urlaub und Ausscheidung aus dem Arbeitsverhältnis noch braucht.