Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Marie am 21.11.2022 15:25
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Hallo zusammen,
die Frage kam sicherlich schon öfters, vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen :)
Folgende Situation:
- Beamter mit A13
- verheiratet
- 1 Kind
- Mietenstufe V
Bedeutet das dann 152,68 Euro brutto für das verheiratet sein und 573,48 Euro brutto für das Kind?
Wie viel wäre das dann netto?
Das soll ja ab dem 1.12.2022 gelten, aber bleibt das auch erst mal so? Ich habe gelesen, dass Anfang 2023 noch Änderungen vorgenommen werden sollen, stimmt das?
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Bundesland?
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Bundesland?
NRW
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Das kann man alles im NRW-Thema nachlesen! Man muss es nur wollen.
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Siehe neben dem NRW-Thread in epischer Breite auch hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage13_Beispiele.pdf
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KFZ für ihr erstes Kind? Es gibt Abkürzungen und Formulierungen, die kann man sich nicht ausdenken ;D
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Was ist denn, wenn der Dienstherr das neue Gesetz zum 1.12.22 nicht umsetzt (kein Zahlung des ergänzungszuschlages und keine Anpassung der Zuschläge)
Gruß
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In China fällt dann ein Sack Reis um!
Das Geld wird schon irgendwann kommen, keine Sorge!
Wer zahlt denn ihre Bezüge aus?
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Die Kommune für die ich arbeite. Wir haben unsere Abrechnungen schon erhalten und dort fehlt es, deshalb die Frage. Zur Ergänzung: unsere Kommune lässt die Abrechnungen über einen Dienstleister erstellen, dieser ist aber laut Aussage der Kommune derzeit nicht im stande ein automatisiertes Zahlungsverfahren einzurichten. Mehr Infos gab es für uns dazu nicht.
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Vielleicht, hatjemand im eigentlichen NRW Thema dazu einen Tipp, einfach mal da fragen! Rentenonkel scheint vor einem ähnlichen Problem zu stehen!
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Es wurde doch schon mitgeteilt, das die Umsetzung und Nachzahlung ggf. erst im Januar kommen wird. Irgendwo im NRW Thread.
Und danach sieht es aus.
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Super, danke. Habt ihr den link zu diesem NRW thread? Bin neu hier und finde nicht wirklich diesen thread. Wäre euch sehr dankbar.
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Das LBV schreibt auf seiner online-Präsenz eindeutig, dass die Nachzahlung im Dezember kommt und hat dieses auch postalisch bereits angekündigt.
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Das LBV schreibt auf seiner online-Präsenz eindeutig, dass die Nachzahlung im Dezember kommt und hat dieses auch postalisch bereits angekündigt.
Im Dezember muss ja nicht heißen, dass es für Dezember ist.
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😂
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Zumal auch nicht bekannt ist welcher Dezember gemeint ist …
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Bei allem Verständnis für den oftmals nötigen Zynismus: Die Formulierung im Infoschreiben des LBV ist: „Die (Nach-)Zahlung des regionalen Ergänzungszuschlags erfolgt mit Ihren Bezügen für den Monat Dezember 2022.”
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Vielen Dank und damit ist diese Debatte hoffentlich beendet.
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Super, danke. Habt ihr den link zu diesem NRW thread? Bin neu hier und finde nicht wirklich diesen thread. Wäre euch sehr dankbar.
Das Thema ist in diesem Forum oben zu finden und heißt Besoldungsrunde NRW 2023 ode so ähnlich.
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Siehe neben dem NRW-Thread in epischer Breite auch hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage13_Beispiele.pdf
Vielen Dank :)
Leider hatte mich diese Beispiele eher verwirrt als das es mir geholfen hat, daher meine Frage :/. Im ersten Teil des ersten Beispiels steht, dass die Stufe 2 (Kind) von der Stufe 1 (verheiratet) abgezogen wird.
Ganz am Ende steht dann aber "Gesamtfamilienzuschlag für ein Kind und den Familienzuschlag der Stufe 1 699 Euro". Das wäre die Stufe 2 insgesamt.
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Die Tabellen sind alle online, aber ich helfe gerne!
In Ihrem Fall, A13, verheiratet u 1 Kind in Mietenstufe V, beläuft sich Ihr neuer Familienzuschlag auf 573,48€.
Brutto bei Vollzeit!
Easy, gern geschehen!