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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 22.11.2022 09:17
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Gibts es in NRW für Tarifbeschäftigte im handwerklichen Bereich die Möglichkeit der Gewährung einer Vorarbeiterzulage oder einer Vorhandwerkerzulage?
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Nein. Die Vorhandwerkerzulage nach § 3b Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 13. Änderungs-TV vom 16. Dezember 2020 steht zu oder steht nicht zu, sie wird nicht gewährt.
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Gibt es denn eine solche Zulage auch im TVöD-VKA?
Grüße KM
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Die Regelungskompetenz dafür liegt bei den Tarifpartnern auf Landesebene. Die Regelung findet sich also in einem landesbezirklichen Tarifvertrag wie dem o.g.