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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: turbo77 am 22.11.2022 12:21

Titel: Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: turbo77 am 22.11.2022 12:21
Hallo Forum,

ein Bekannter ist in der Probezeit gekündigt worden, TVÖD. Die Stadt hat viele weitere Stellen offen, allerdings wurde ihm kommuniziert dass eine erneute Bewerbung nicht berücksichtigt werden wird.

Gibt es einen Paragraphen der das rechtfertigt ?

Danke !

VG
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Organisator am 22.11.2022 12:29
Nein. Muss es aber auch nicht. Allenfalls eine rechtliche Regelung, die das verbietet.
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: turbo77 am 22.11.2022 12:33
Hallo Organisator,

danke für die schnelle Hilfe, Super.

Das heisst also, es steht auf rechtlicher Seite kein Paragraph der "Ausgrenzung" bzw. steht einer erneuten Bewerbung nichts im Wege, oder ?

VG!
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Bastel am 22.11.2022 12:48
Was soll das ganze bringen? Anscheinend möchte man ihn nicht?
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Organisator am 22.11.2022 13:05
Hallo Organisator,

danke für die schnelle Hilfe, Super.

Das heisst also, es steht auf rechtlicher Seite kein Paragraph der "Ausgrenzung" bzw. steht einer erneuten Bewerbung nichts im Wege, oder ?

VG!

Einer erneuten Bewerbung steht nichts im Wege. Sie führt nur nicht zum gewünschten Ziel, da der Bewerber offensichtlich nicht geeignet ist.
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Flying am 22.11.2022 14:47
Hallo Organisator,

danke für die schnelle Hilfe, Super.

Das heisst also, es steht auf rechtlicher Seite kein Paragraph der "Ausgrenzung" bzw. steht einer erneuten Bewerbung nichts im Wege, oder ?

VG!

Eine Bewerbung steht nichts im Wege - aber wofür? Wenn man ihn doch nicht will?
Gibt ja auch keinen Zwang, dass er genommen werden muss.
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: turbo77 am 22.11.2022 14:52
Es geht hier anscheinend um persönliche Aversionen im Team.

Ein anderes Team würde evtl. ganz anders urteilen, Bewerber ist wohl mit vorigem Arbeitszeugnis Note 1 ausgestattet.

Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Vorgesetzter ( inkl. Personalrat der zustimmen muss ) vollkommen unabhängige Stellen blockieren kann, so gerechtfertigt oder fadenscheinig die Begründung der Kündigung in der Probezeit auch sein mögen ?

Vielen Dank an alle.
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 22.11.2022 17:03
Es geht hier anscheinend um persönliche Aversionen im Team.

Ein anderes Team würde evtl. ganz anders urteilen, Bewerber ist wohl mit vorigem Arbeitszeugnis Note 1 ausgestattet.

Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Vorgesetzter ( inkl. Personalrat der zustimmen muss ) vollkommen unabhängige Stellen blockieren kann, so gerechtfertigt oder fadenscheinig die Begründung der Kündigung in der Probezeit auch sein mögen ?

Vielen Dank an alle.
Wenn ein einziger derjenige ist der für den AG diese Art von Entscheidungen trifft und der AG nicht eine Gremium für diese Aufgaben eingesetzt hat, dann kann das sehr wohl sein.
Und natürlich kann man sich permanent und wiederholt bei ein und demselben AG bewerben, das kann der AG nicht verbieten, denke ich mal.
Und der Vertreter des AGs, der einem partout nicht haben will, der darf sich ständig überlegen, wie er eine nicht Berücksichtigung begründen kann.
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: turbo77 am 22.11.2022 20:38
Es geht hier um eine Großstadt mit vielen Jobs, die Entscheidung müsste vom Personalrat abgesegnet werden. Reichen hier nichtige gründe aus um jemanden so auszuschließen, es geht hier nicht um schwerwiegende Vergehen etc. Kann man in so einem Fall den Personalrat unabhängig kontaktieren und ist dieser verpflichtet Auskunft über den Grund der nicht weiteren Beachtung von zukünftigen Bewerbungen zu geben? VG!
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: clarion am 22.11.2022 20:58
Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 22.11.2022 22:55
Es geht hier um eine Großstadt mit vielen Jobs, die Entscheidung müsste vom Personalrat abgesegnet werden. Reichen hier nichtige gründe aus um jemanden so auszuschließen, es geht hier nicht um schwerwiegende Vergehen etc. Kann man in so einem Fall den Personalrat unabhängig kontaktieren und ist dieser verpflichtet Auskunft über den Grund der nicht weiteren Beachtung von zukünftigen Bewerbungen zu geben? VG!
Nein der PR darf nichts nach außen tragen was sie in ihren Sitzungen erfahren.
Man kann "Konkurrentenklage" und Einsichtnahme oder so ein Kram beim AG beantragen/einklagen
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Flying am 23.11.2022 11:14
Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?

Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.

Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2022 12:46
Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?

Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.

Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
Und wenn er es gerichtlich durchgesetzt hat im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden, und es durchgesetzt hat, dass er der Beste war, dann wird er für nicht mal einen Monat eingestellt, da er dann umgehend "in der Probezeit" die Kündigung erhält.
Denn dafür bedarf es ja keinerlei anfechtbare Begründung, sondern nur der Schriftform.
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Flying am 24.11.2022 09:04
Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?

Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.

Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
Und wenn er es gerichtlich durchgesetzt hat im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden, und es durchgesetzt hat, dass er der Beste war, dann wird er für nicht mal einen Monat eingestellt, da er dann umgehend "in der Probezeit" die Kündigung erhält.
Denn dafür bedarf es ja keinerlei anfechtbare Begründung, sondern nur der Schriftform.

Guter Hinweis!
Titel: Antw:Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit
Beitrag von: Kubus am 24.11.2022 15:18
Also, wenn dein Bekannter in der Probezeit gekündigt worden ist, dann hat das sehr wahrscheinlich seine Gründe.
Den würde ich auch nicht (mehr) woanders haben wollen....

Wir reden hier ja nicht von der fW, sondern von einer Stadtverwaltung (wo eh jedem alles scheiß egal ist), dh vermutlich hat der da Unfug getrieben.