Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mariposa am 22.11.2022 19:28

Titel: Resturlaub nach Elternzeit
Beitrag von: Mariposa am 22.11.2022 19:28
Hallo zusammen,

Mein Arbeitgeber verlangt, dass Resturlaub den man vor der Elternzeit noch hat vollständig nimmt wenn man wieder in Teilzeit zurückkehrt. Hintergrund ist vermutlich,  dass sie dann nichts umrechnen müssen. Laut Tvöd 17,2 ist das doch allerdings gar nicht rechtens oder irre ich mich?

Wie würdet ihr damit umgehen?
 
Titel: Antw:Resturlaub nach Elternzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 22.11.2022 19:30
§ 17 Abs. 2 TVÖD hat keinen derartigen Regelungsgehalt.
Titel: Antw:Resturlaub nach Elternzeit
Beitrag von: Mariposa am 22.11.2022 19:48
Sorry meine nicht Tvöd sondern BEEG