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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mariposa am 22.11.2022 19:28
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Hallo zusammen,
Mein Arbeitgeber verlangt, dass Resturlaub den man vor der Elternzeit noch hat vollständig nimmt wenn man wieder in Teilzeit zurückkehrt. Hintergrund ist vermutlich, dass sie dann nichts umrechnen müssen. Laut Tvöd 17,2 ist das doch allerdings gar nicht rechtens oder irre ich mich?
Wie würdet ihr damit umgehen?
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§ 17 Abs. 2 TVÖD hat keinen derartigen Regelungsgehalt.
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Sorry meine nicht Tvöd sondern BEEG