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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Arbeiter am 23.11.2022 09:11

Titel: Abordnung oder Hospitation als Angestellter
Beitrag von: Arbeiter am 23.11.2022 09:11
Guten Morgen,

gibt es für Angestellte die Möglichkeit, bei einer anderen Behörde im selben Land (Niedersachsen), zu Hospitieren bzw. eine Abordnung auf Zeit zu erwirken und könnte man sich im Anschluss sogar "versetzen" lassen? Oder geht der evtl. anschließende Arbeitgeberwechsel nur mit Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber?

Danke! Viele Grüße.
Titel: Antw:Abordnung oder Hospitation als Angestellter
Beitrag von: Isie am 23.11.2022 09:25
Eine Versetzung ist nur möglich, wenn es sich um eine Behörde desselben Arbeitgebers handelt. Ansonsten ist eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag erforderlich. Im Vorfeld  einer Versetzung oder Neueinstellung bei einem anderen Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit einer Abordnung. Eine Hospitation gibt es im tariflichen Sinne nicht.
Titel: Antw:Abordnung oder Hospitation als Angestellter
Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2022 13:12
Guten Morgen,

gibt es für Angestellte die Möglichkeit, bei einer anderen Behörde im selben Land (Niedersachsen), zu Hospitieren bzw. eine Abordnung auf Zeit zu erwirken und könnte man sich im Anschluss sogar "versetzen" lassen? Oder geht der evtl. anschließende Arbeitgeberwechsel nur mit Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber?

Danke! Viele Grüße.
Zunächst solltest du klären, ob es ein AG Wechsel ist, oder ob du einfach nur bei deinem AG: Land Niedersachsen von einer Dienststelle zur anderen wechselst.