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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 23.11.2022 09:36
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An dem Tag als ich den Regenerationstag nehmen wollte war ich Arbeitsunfähig (AU liegt AG vor), habe ich einen Anspruch diesen Tag nachzuholen?
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An dem Tag als ich den Regenerationstag nehmen wollte war ich Arbeitsunfähig (AU liegt AG vor), habe ich einen Anspruch diesen Tag nachzuholen?
Nein. Auf Grund deiner AU ist dieser Regenerationstag verfallen. Es besteht somit kein Anspruch mehr.
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Danke für die schnelle Rückantwort....wo finde ich entsprechende Regelungen?
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Können die/der beantragte und gewährte Regenerationstag(e) aus anderen Gründen nicht genommen werden (insbesondere Krankheit) empfiehlt sich auf betrieblicher/dienstlicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen. Grundsätzlich gilt, dass der Regenerationstag ein Ausgleichstag (Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts) und keinen Urlaubstag darstellt.
https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++7f929b34-e185-11ec-b870-001a4a16012a