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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: acg146 am 23.11.2022 13:42

Titel: Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: acg146 am 23.11.2022 13:42
Hallo zusammen,

ich bin aktuell unbefristeter Tarifangestellter des Landes Berlin in einem Bezirk in Entgeltgruppe E10/2 und habe eine telefonische Zusage für eine ebenfalls unbefristete Stelle in einem anderen Bezirk für die Entgeltgruppe E11 erhalten.
Wie ein Wechsel innerhalb Berlins abläuft, weiß ich durch die Suchfunktion dieses Forums.
Was ich mich jedoch frage ist, ob es für die neue Tätigkeit eine Art Probe- bzw. Bewährungszeit gibt? Und kann man innerhalb eines speziellen Zeitraumes auf eigenen Wunsch zurück auf seine alte Stelle versetzt werden, wenn es mir in der neuen Position nicht gefällt?
Hintergrund ist, dass ich meine aktuelle Stelle sehr schätze und maximal wegen des Reiz des Neuen und der höheren Entgeltgruppe wechseln würde, ich jedoch die Sorge habe, dass ich meiner bisherigen Stelle schnell hinterhertrauen könnte...

Vielen Dank!
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2022 17:11
Es ist also ein und derselbe Arbeitgeber, korrekt?
Dann kann man das machen, wenn die Vertragsparteien (AG/AN) sich einige sind. Anspruch hat man aber nicht darauf, sollte man also vorher klären und sich zu sichern lassen.
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: acg146 am 23.11.2022 19:24
@wasdennnun

Bezüglich der Rückversetzung oder Probezeit? Hat man denn bei einem Berlin-internen Wechsel bei höherer Entgeltgruppe eine Probezeit? Und was passiert bei Nichtbestehen? Wechsel zurück in die alte Stelle?
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2022 19:52
Eine AG kann dir als "Probezeit" die neuen Aufgaben zur Erprobung vorübergehend übertragen.

Aber eine "Probezeit" gibt es weder arbeitsrechtlich noch tarifrechtlich in deinem Fall nicht.
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: JC83 am 24.11.2022 09:21

Was ich mich jedoch frage ist, ob es für die neue Tätigkeit eine Art Probe- bzw. Bewährungszeit gibt? Und kann man innerhalb eines speziellen Zeitraumes auf eigenen Wunsch zurück auf seine alte Stelle versetzt werden, wenn es mir in der neuen Position nicht gefällt?

Den Zahn kann ich dir ziehen - Nein, so wird das nicht gehandhabt. Und das ist mMn auch gut so.

Wie soll das denn auch in der Praxis laufen? Die einzelnen Bezirke und auch Hauptverwaltungen mögen zwar derselbe AG sein, sind jedoch hinsichtlich (Stellenbesetzungs-)Verfahren und Mittelbewirtschaftungen wie eigenständige AG anzusehen.

Sollen die alte und neue Dienststelle jetzt ihre Stellenmittel und eigentlich anstehenden Nachbesetzungsverfahren vor- bzw. nachhalten, bis du dich entschieden hast, ob die neue Stelle etwas für dich ist?
Stell dir mal vor, das würden alle Bewerber, die sich intern hochbewerben, so handhaben...
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: acg146 am 24.11.2022 16:51
@JC83 heißt also im Umkehrschluss auch, dass es keine Probezeit gibt und man im Falle einer Schlechterfüllung der aufgegebenen Leistungen nicht zurückversetzt oder (einfacher) gekündigt werden kann? 
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 17:02
Was hätte eine Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L mit der Kündigung zu tun?
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: WasDennNun am 24.11.2022 17:53
@JC83 heißt also im Umkehrschluss auch, dass es keine Probezeit gibt und man im Falle einer Schlechterfüllung der aufgegebenen Leistungen nicht zurückversetzt oder (einfacher) gekündigt werden kann?
Dein AG kann dich hin und her versetzen wo und wie wer will, solange die EG nicht davon berührt wird.
Kann er jetzt schon und kann er später auch.
Und einfacher gekündigt werden kann dir nicht.
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: acg146 am 24.11.2022 22:08
@wasdennnun

Danke.
Heißt also: Beim Wechsel von Bezirk A zu Bezirk B von E10 auf E11 (beide unbefristet) gibt es keine Probezeit oder Sonderkündigungsrecht und im Falle einer möglichen Versetzung nach dem Wechsel muss die Entgeltguppe 11 beibehalten werden?
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: WasDennNun am 25.11.2022 06:30
Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: JC83 am 25.11.2022 14:45
Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.

Auch wenn es derselbe AG (Land Berlin) ist, ist der Wechsel von einem Bezirk in den anderen, in den meisten organisatorischen Belangen wie ein Arbeitgeberwechsel ansehen, da die Bezirke hier vollkommen autark agieren.
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: WasDennNun am 25.11.2022 14:48
Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.

Auch wenn es derselbe AG (Land Berlin) ist, ist der Wechsel von einem Bezirk in den anderen, in den meisten organisatorischen Belangen wie ein Arbeitgeberwechsel ansehen, da die Bezirke hier vollkommen autark agieren.
Ein Grund mehr jemanden den man nicht einschätzen kann nur eine vorübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten zu geben.
Da man tariflich und arbeitsrechtlich eben keine Probezeit vereinbaren.
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: ResPublica am 15.02.2023 12:28
Hallo Forum, bei mir stellt sich die Sachlage etwas anders dar, habe jetzt aber keinen neuen Thread eröffnet. Hoffe, dass das ok ist. Ich bin aktuell in Bezirksamt A befristet beschäftigt (Probezeit liegt lange hinter mir) und wechsle in Bezirksamt B in eine unbefristete Stelle in die gleiche Gehaltsgruppe (Stufenmitnahme ist vermutlich eigenes Thema).

a) Darf mir nun der gleiche Arbeitgeber (Land Berlin) nochmals die 6 Monate Probezeit auferlegen oder nicht?

b) Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine Neueinstellung, da ich von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag wechsele.

c) Wenn ich meinen aktuellen Arbeitsvertrag richtig verstanden habe, wäre jederzeit ein (vorübergehender) Einsatz im Land Berlin möglich gewesen.

Vielen Dank!
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: SVAbackagain am 15.02.2023 12:53
Da die Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L keine Wirkung hat, kann dahingestellt bleiben, ob der Arbeitgeber derzeit dürfte. Sofern keine zeitliche Unterbrechung vorliegt, laufen Stufe und Stufenlaufzeit einfach weiter. Nichts in der Schilderung ließe vermuten, es handele sich um eine Einstellung. Wo sonst als in Berlin solltest Du denn eingesetzt werden?
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: ResPublica am 15.02.2023 13:44
@SVAbackagain

DANKE für die schnelle Antwort!

Du meinst nach TV-L besteht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz ab Tag 1 und nicht erst nach 6 Monaten?

Du wertest den geschilderten Vorgang also als Versetzung und nicht als Neu-Einstellung?

Bzgl. des möglichen Einsatzes im Land Berlin unabhängig von der Bezirksamts-Zugehörigkeit muss ich erst nochmal im Vertrag nachlesen.
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: WasDennNun am 15.02.2023 13:45
@SVAbackagain

DANKE für die schnelle Antwort!

Du meinst nach TV-L besteht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz ab Tag 1 und nicht erst nach 6 Monaten?

Du wertest den geschilderten Vorgang also als Versetzung und nicht als Neu-Einstellung?

Bzgl. des möglichen Einsatzes im Land Berlin unabhängig von der Bezirksamts-Zugehörigkeit muss ich erst nochmal im Vertrag nachlesen.
Guckst du KSchG
Titel: Antw:Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?
Beitrag von: SVAbackagain am 15.02.2023 15:49
@SVAbackagain

DANKE für die schnelle Antwort!

Du meinst nach TV-L besteht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz ab Tag 1 und nicht erst nach 6 Monaten?

Du wertest den geschilderten Vorgang also als Versetzung und nicht als Neu-Einstellung?

Bzgl. des möglichen Einsatzes im Land Berlin unabhängig von der Bezirksamts-Zugehörigkeit muss ich erst nochmal im Vertrag nachlesen.

Ich werte das ganze als Vertragsänderung. Dabei ist es völlig egal, ob der Arbeitsvertrag sich durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages, Abschluss eines Änderungsvertrages oder durch konkludentes Handeln erfolgt. Der Arbeitgeber könnte die organisatorische Eingliederung auch im Wege einer Versetzung regeln, wenn er einseitig handeln wollte. Die restlichen Änderungen werden jedoch nicht durch eine Versetzung bewirkt. Zum Kündigungsschutz habe ich mich nicht eingelassen. Es ging um die Probezeit. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.