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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Soziale am 23.11.2022 17:33

Titel: Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 23.11.2022 17:33
Hallo zusammen

Uns wurde vom unserem Chef gesagt  dass wir vielleicht doch keinen Anspruch auf die Zulage sowie die Regenerationstage haben da der LVR wohl prüft. Wir haben in unseren Verträgen allesamt stehen, dass wir unsere Vergütung angelehnt an den TVÖD erhalten. Bisher haben wir immer die entsprechenden Erhöhungen wenn es Änderungen im sue gab, sowie auch die des tvöd ohne Problemeerhalten.. Warum gibt es auf hier auf einmal Probleme?
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 23.11.2022 19:29
In unseren Verträgen steht

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den TVÖD vom 13.9.2005. Ihr Gehalt richtet sich nach E8 Stufe 4. Das war 2009.
Dann gab es ja die überleitung zum sue...
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 07:08
Ich habe auch mal auf meine Abrechnung geguckt..  hier steht
Tvöd VKA West Sozial und Erziehungsdienst
Gruppe/Stufe  9 / 6

Kann mir jemand helfen?
Wir sind alle sehr sehr irritiert und auch ein Stück weit niedergeschlagen.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 07:16
Die genannte Klausel beinhaltet keine Dynamisierung. Der TVÖD vom 13.9.2005 beinhaltet keine Regenerationstage. Auch die Übernahme zwischenzeitlicher Entgelterhöhungen war vor diesem Hintergrund ein reines Entgegenkommen des Arbeitgebers.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 08:05
Aber wie sind doch 2010 oder 2011 in den sue überleiten worden?!!
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 08:07
Da es keine dynamische Verweisung gibt, werdet ihr möglicherweise und das möglicherweise konkludent mit dem Arbeitgeber so vereinbart haben, es so zu machen.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 08:21
Das verstehe ich nicht

Unser AG war Ende 2009 (Hab es mal nachgeschaut) verpflichtet alle Mitarbeiter im handwerklichen Erziehungsdienst in den tvöd sue überzuleiten. Bisher wurden auch alle Erhöhungen oder Veränderungen durch die kostenträger refinanziert. Das wäre doch so alles nicht passiert wenn ma das nicht müsste 🤷‍♀️🤔
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 08:27
Waarum sollte es dazu verpflichtet gewesen sein? Nichts, wa Du bislang ausführtest, würde darauf hindeuten, ganz im Gegenteil.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 09:00
Das heißt der LVR hat die letzten 13 Jahr für mich mehr geld bezahlt als er müsste? Und er refinanziert  ein ganzes Unternehmen,  weil der Chef das freiwillig machen wollte?

Das wundert mich nun wieder
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 09:05
Die Entscheidungswege und -motivationen Deines Arbeitgebers können hier nicht beurteilt werden.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 09:13
Hmm... aber das der lvr das alles refinanziert wirkt  doch erstmal so, dass es schon alles so sein muss?!

Also reicht eigentlich nicht aus, das unsere Arbeitsverträge in Anlehnung an den tvöd sue sind um dke Zulage bzw die Regenerationstage zu erhalten,  korrekt?
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 09:16
Ich sehe nicht, dass sich derlei aus dem Handeln des LVR ableiten ließe.

Die von Dir genannte Bezugnahmeklausel ist zwar umfassend, aber nicht dynamisch. 2005 gab es keine Regenerationstage.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 09:21
Ich verstehe echt nichts mehr.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 09:26
Du hast einen Arbeitsvertrag geschlossen, der die Anwendung des TVÖD vom 13.9.2005 vereinbarte. Du hast nicht vereinbart, dass ergänzende Tarifverträge wie der TVÜ-VKA Anwenung finden sollen. Du hast nicht vereinbart, dass der TVÖD in der jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll. Mithin findet beides auch nicht statt, sondern es findet der TVÖD vom 13.9.2005 statisch Anwendung ohne irgendwelche Änderungen oder sonstige Ergänzungen. So einfach ist das.
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Beitrag von: WasDennNun am 24.11.2022 09:33
Ich verstehe echt nichts mehr.
Gehe zu deinem AG fordere ihn auf, dass er deinen AV dahingehend ändern soll, dass der TVÖD in der jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll.
Wenn er diese Änderung nicht machen will (obwohl er freiwillig dies bisher gemacht hat), dann such dir einen AG, der das macht.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 16:37
Also meine Kollegin hat den selben Passus in ihrem befristeten Vertrag stehen Vertrag, wurde im Juni 2009 unterschrieben.... 1 1/2 Jahre nach diesem Vertrag gab es die entfristung und da steht dann folgendes:

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrags sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.

Dieser besagt nun doch sehr klar die Überleitung in den TVÖD SUE... und für mich als Laien auch den Anspruch seitdem auf alle Veränderungen des SUE auch angewendet werden müssen... oder?

Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 16:46
Hä?
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 16:49
Oh no

Was genau meinst du mit dem Hä?
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 17:01
Es beginnt schon damit, dass es keinen TVÖD SUE gibt und endet damit, dass ich nicht sehe, wie man aus der Formulierung irgendwas zu Überleitung o.ä. ableiten sollte? Auch ist fraglich, warum man eine Feststellung deklaratorischer Natur mit falschem Inhalt getroffen hat. Allerdings könnte man hier möglicherweise eine Dynamisierung vermuten, jedoch nicht die Anwendung ergänzender Tarifverträge.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 17:12
Nee  sehe ich anders.

Sue gilt ja für den sozial und Erziehungsdienst seit dem 1.11.009, die überleitung ist genau dieser Änderung ab dem 1.11.09. Dynamisch ist dieser, da dort ab dem steht, dh Veränderungen beinhaltet.
Somit sehe ich es als klar an dass wir die Zulage und auch Regenerationstage bekommen werden.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://bvnw.de/wp-content/uploads/2011/02/Das-kleine-ABC-fu%25CC%2588r-den-Sozial-und-Erziehungsdienst.pdf&ved=2ahUKEwjm9un0msf7AhWCjKQKHTs3A7A4HhAWegQIBBAB&usg=AOvVaw2tFoXxYs2UG6XsIbgcOUYe
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 17:37
Es ist aber völlig egal, wie Du das siehst. Es bleibt völlig unklar, was Du mit "Sue gilt ja für den sozial und Erziehungsdienst seit dem 1.11.009" ausdrücken möchtest. Eine Überleitung ist weder Bestandteil der zitierten  vertraglichen Regelungen noch des in Bezug genommenen Tarifvertrags (die Überleitung ist nämlich im TVÜ-VKA geregelt und nicht im TVÖD). EIne dynamische Verweisung kann man, wie ausgeführt, vermuten, klar ist sie nicht und vor allem hat sie nichts mit der deklaratorischen (und sachlich falschen) Feststellung zu tun, die Regelungen des "Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden" seien ab dem 01.11.2009 in Kraft getreten. Und schlussendlich stellt sich die Frage, warum Du meinst, aus dem Arbeitsvertrag eines anderen Arbeitnehmers irgendwelche Rechte ableiten zu können.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: WasDennNun am 24.11.2022 17:47
Nee  sehe ich anders.
Der Tarifvertrag gilt für die Tarifparteien.
Ist dein AG Tarifpartei? offensichtlich nicht, sonst würde er in den AV reinschreiben in Anlehnung an.
Also habt Ihr mit euerm AG vereinbart einen damals gültigen Tarifvertrag zu nutzen.
Ob ihr auch alle zukünftigen Anpassungen oder Änderungen an diesen Tarifvertrag mit vereinbart habt ist doch hier die Frage.
Wenn du den exakten Wordlaut hier reinschreiben würdest, würde dir JVA sicher mitteilen können, was da Phase ist.
So kannst du mit deinem Laienjura sicher etwas anders als dein Ag sehen und ein Gericht wird kostenpflichtig mitteilen, ob du richtig liegst.
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 18:16
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrags sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.

Das ist der Original Wortlaut aus dem Arbeitsvertrag.
Und seitich  bzw auch die Kollegen dort arbeiten,  haben wir immer dke Erhöhungen oder Zahlungen oder Veränderungen ohne Diskussion und Fragen erhalten wenn es Tarifverhandlungen im Tvöd allgemein gab, oder wie jetzt die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in den Sozial und Erziehungsdiensten..Wir  verstehen nicht  warum das jetzt auf einmal nicht mehr so sein sollte ( anscheinend wurde immer alles auch refinanziert) , und das würde doch weder unser AG noch der LVR machen wenn es nicht müsste..wir haben alle wirklich nur Fragezeichen auf der Stirn...
Gerade jetzt, wo uns allen Energie und Infaltion kräftig trifft sollen wir diese Zulagen nicht bekommen? Wir sind nur Pädagogen,  habe ehrlich gesagt keine Ahnung von dem was hier passiert.. ich versuche nur zu verstehen was gerade passiert. Wenn es letztendlich dazu komt das wir die Zulage nicht bekommen überleben wir das, würden aber gerne verstehen warum. Und gilt  gleiche dann auch für die anstehenden Tarifverhandlungen ab Januar? Da geht's ja um geforderte 10% plus ggf eine Zahlung von 3000 Euro. Geld was wir alle wirklich brauchen können...
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 18:24
Oben hattest Du einen anderen Wortlaut geschildert und den eben genannten Wortlaut bei der "Entfristung" Deiner Kollegin behauptet. Was denn nun?
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 18:33
Nee, das is genau eins der Fragezeichen.

Ich habe genau das selbe bei mir stehen. Im ersten Vertrag der befristet gewesen ist steht
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den TVÖD vom 13.9.2005. Ihr Gehalt richtet sich nach E8 Stufe 4. Das war 2009...zwei Jahre Befristung.
Dann gab es ein Jahr später ein Schreiben, wo drin steht dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit läuft ab 1.6.2011.
In diesem Schreiben steht dann
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrags sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.... mehr nicht.
Und seitdem läuft alles wie oben beschrieben...
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 18:40
Na, wenn Deine eigene Schilderung bei Dir selbst Fragezeichen aufwirft... Wer nicht mal einen Sachverhalt halbwegs stringent schildern kann, hat auch keine Hilfe verdient. Ich bin raus!
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 18:48
Na, wenn Deine eigene Schilderung bei Dir selbst Fragezeichen aufwirft... Wer nicht mal einen Sachverhalt halbwegs stringent schildern kann, hat auch keine Hilfe verdient. Ich bin raus!

Das sind die selben Schilderungen wie oben auch????
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Soziale am 24.11.2022 19:32
Ich verstehe nicht warum nun meine Ausführungen Wiedersprüchlich sein sollen?
Wo genau seht ihr widersprüchliche Aussagen??
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: WasDennNun am 25.11.2022 06:55
Und steht irgendwas von Regenerationstagen im TVÖD von 2005/2009?

Wenn du verstehen willst was da passiert.

Der AG lehnt sich an den TVÖD an. Vertraglich vereinbart ist der Text von 2005/2009.
Vertraglich gesichert ist nicht, dass alle Änderung ab 2005/2009 automatisch Teil des Vertrages sind.
Bisher hat der AG alle Änderungen freiwillig und weil ihr euch daran anlehnt übernommen.

Jetzt mag der AG das aber nicht mehr vollumfänglich machen.
Und ihr merkt nach über eine Dekade was ihr im AV stehen habt.

Ob euer AV eine Dynamisierung enthält oder die Änderungsverträge inkludiert solltet ihr unter Vorlage des gesamten Vertragstextes von einem Anwalt prüfen lassen.
Du bist ja der Meinung das würde in deinem AV drinstehen, der AG ist (jetzt) nicht (mehr) dieser Meinung.
Und du wunderst dich darüber das der AG bisher die Regelungen, Tarifanpassungen mit gezogen hat, obwohl er es nicht musste, du hast doch auch getan!
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Flying am 25.11.2022 08:31
Wende dich doch mal deinen Personalrat - bei deinen Formulierungen ist es für Außenstehende sehr schwer da mitzukommen..

Der AG lehnt sich an den TVÖD an. Vertraglich vereinbart ist der Text von 2005/2009.
Vertraglich gesichert ist nicht, dass alle Änderung ab 2005/2009 automatisch Teil des Vertrages sind.
Bisher hat der AG alle Änderungen freiwillig und weil ihr euch daran anlehnt übernommen.

Jetzt mag der AG das aber nicht mehr vollumfänglich machen.
Und ihr merkt nach über eine Dekade was ihr im AV stehen habt.

Das scheint mir auf den ersten Blick auch des Rätsels Lösung..
Titel: Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
Beitrag von: Tomchen am 26.11.2022 10:44
In Anlehnung heißt in Anlehnung. Offensichtlich ging es Deinem Arbeitgeber ja nicht darum den Tarifvertrag 1:1 zu übernehmen, denn dann hätte man geschrieben dass Du nach Tarif bezahlt wirst ohne das Wörtchen Anlehnung. Da das nicht passiert ist lässt sich Dein Arbeitgeber die Möglichkeit offen nach Tarif zu bezahlen, muss es aber nicht.
Ansonsten stellt sich ja die Frage was der qualitative Unterschied zwischen "Bezahlung nach Tarif" und "Bezahlung in Anlehnung an Tarif" heißen soll.