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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Aury am 24.11.2022 18:15

Titel: Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Beitrag von: Aury am 24.11.2022 18:15
Im TVL steht: (unter befristeten Vertrag):

Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt.

mehr als 6 Monate   4 Wochen zum Monatsende

Was stimmt denn nun? Ist ja total widersprüch.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 18:25
Da da nichts widersprüchlich ist, erschließt sich die Frage nicht.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Beitrag von: Aury am 24.11.2022 18:40
Ja was soll das heißen, man darf erst nach 1 Jahr Vertragsdauer kündigen oder gilt unten das? Das widerspricht sich doch mit den 6 Monaten?
Titel: Antw:Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 18:41
Da da nicht steht, dass man erst nach einem Jahr Vertragsdauer kündigen dürfte, widerspricht sich nichts.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Beitrag von: Aury am 24.11.2022 18:42
Ach ich glaube ich hab so eine Ahnung. Mit Vertragsdauer mind. 1 Jahr meinen die, dass der befristete Vertrag mind. 1 Jahr laufen muss? Gibt wohl auch befristete Verträge unter 2 Jahren anscheinend. Meinen die das so??
Was gilt denn dann wenn die Vertragsdauer nur 6 Monate wäre, total komisch geschrieben!!!
Titel: Antw:Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Beitrag von: JesuisSVA am 24.11.2022 19:01
Ja.

Ein auf kürzere Dauer befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen
Beitrag von: Aury am 24.11.2022 19:16
Verstehe, vielen Dank! Etwas sehr widersprüchlich geschrieben mit dem 1 Jahr. Man könnte ja auch denken die schreiben vor, dass erst nach 1 Jahr gekündigt werden kann, damit vlt der Arbeitnehmer Anspruch auf ALG hat oder so , hätte ja auch sein können.