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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Harry Hirsch am 24.11.2022 20:57

Titel: [Allg] Erfahrungsstufen nach länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Beitrag von: Harry Hirsch am 24.11.2022 20:57
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe aktuell einen Fall im Beamtenrecht bei dem es unterschiedliche Auffassungen gibt bei den Beteiligten.

Es geht um die Erfahrungsstufen...
Die Beamtin hat im Oktober 2014 zum ersten Mal in Thüringen Dienstbezüge erhalten als Beamtin auf Probe im gD.
2019 wechselte sie nach Bayern. In TH hatte sie bereits die Erfahrungsstufe 4 erreicht (10/2018). In Bayern wurde das Besoldungsdienstalter neu festgesetzt und die Beamtin  landete in Erfahrungsstufe 3, weil es in Bayern damals noch die Stufe 1 in der A9gD gab.
Die Beamtin würde in Bayern die Stufe 5 erst 10/2023 erhalten.
Bleibt sie bei einem Wechsel zurück nach Thüringen in der in der Stufe 4 oder wird sie dann wieder nach den Thüringer Stufen (da wäre sie seit 10/2020 schon in Stufe 5) bezahlt?

Viele Grüße
Titel: Antw:Erfahrungsstufen nach länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Beitrag von: Alphonso am 25.11.2022 13:50
Meiner Ansicht nach ist die Erfahrungszeit maßgeblich, welche am Ende in die jeweilige Erfahrungsstufe führt.
Titel: Antw:[Allg] Erfahrungsstufen nach länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
Beitrag von: Mondschaf78 am 28.11.2022 15:32
Da die Stufen nach Landesrecht jeweils neu festgesetzt werden, wird sie in Thüringen in der Stufe landen, die ihrer Dienstzeit entspricht. Die Stufenlaufzeiten sind in den Bundesländern ja auch nicht gleich. Ich hatte in Sachsen-Anhalt z.B. Stufe 5 und in Sachsen nach dem Dienstherrenwechsel Stufe 9 mit den gleichen angerechneten Dienstzeiten.