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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Poincare am 26.11.2022 13:16

Titel: [BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 26.11.2022 13:16
Ich habe nun heute meine Unterlagen der PKV (DBV) mit dem Beitrag für 2023 in der Post (Wegfall Coronazuschlag Pflegeversicherung). Mein neuer Beihilfebemessungssatz ist allerdings nicht berücksichtigt. Weiß jemand, welches Vorgehen dazu geplant ist? Ich würde gerne nicht verpassen, wenn ich etwas dazu tun muss, und dadurch ggf. erst später einen reduzierten Beitrag bekommen.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: SpeedyG am 26.11.2022 14:05
Wofür hast du einen Berater, für den du jeden Monat Geld bezahlst?
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Ozymandias am 26.11.2022 15:23
Da muss man selber tätig werden und die Versicherung ändern lassen.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: zammthing am 26.11.2022 19:13
Warum genau sollte sich dein Satz der PKV ändern?
Ich vermute es geht um die 50/50 zu 70/30 Sache?
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: BalBund am 26.11.2022 20:07
Warum genau sollte sich dein Satz der PKV ändern?
Ich vermute es geht um die 50/50 zu 70/30 Sache?

Weil in BW Beihilfesätze auf 80% bzw. 90% angepasst werden, was entsprechende Anpassungen an der üblichen Tarifstruktur der PKVen erfordert.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Ozymandias am 26.11.2022 20:41
Niemand wird 90% Beihilfe in BW erhalten oder welcher Personenkreis soll das sein?
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: LKB am 26.11.2022 20:50
Gestern Anruf der DBV.. 
Anpassung der Beihilfebemessungssätze für die betroffenen Beamten aus BW wird im Januar 2023 in einer Aktion umgesetzt.... (Rückwirkend zum 01.01.2023
DBV benötigt zudem eine entsprechende Bescheinigung der Beihilfestelle.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 26.11.2022 21:16
Ja die Beihilfe geht von 50% auf 70% für mich zum 1.1.23. Dadurch ändert sich die PKV, so wie ich es verstanden habe. Die DBV weiß es bereits und hatte es in einer vergangenen Bescheinigung versehentlich schon so bescheinigt.
Danke für die Info, LKB, dann werde ich mal schauen ob die Bescheinigung von alleine kommt oder angefordert werden muss.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: LKB am 26.11.2022 21:50
Laut KVBW wird niemand automatisch informiert.... sei zuviel Aufwand  ::).
Bescheinigung muss man selbst anfordern....
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Stuttgarter1987 am 27.11.2022 10:23
Hat jemand von euch was von der Debeka gehört? Meine Kinder sind aktuell gesetzlich über meine Frau versichert, d.h. die Debeka weiß quasi nichts von ihnen. Wie melde ich das bzw. weise ich das nach? Muss ich aktiv einen Tarifwechsel beantragen? Habe schon eine Anfrage gestellt, aber bisher nichts gehört. Vlt. weiß ja jemand von euch schon mehr, damit ich keine Frist verpasse.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 27.11.2022 13:36
Hat jemand von euch was von der Debeka gehört? Meine Kinder sind aktuell gesetzlich über meine Frau versichert, d.h. die Debeka weiß quasi nichts von ihnen. Wie melde ich das bzw. weise ich das nach? Muss ich aktiv einen Tarifwechsel beantragen? Habe schon eine Anfrage gestellt, aber bisher nichts gehört. Vlt. weiß ja jemand von euch schon mehr, damit ich keine Frist verpasse.
Die Debeka interessiert es nicht, wie viele gesetzlich versicherte Kinder du hast, und das sollte es auch nicht. Die müssen nur erfahren, sollte sich dein Beihilfesatz ändern. Wenn das Land diesen ändert, ist der Debeka egal ob das wegen Kindern oder gesundem Frühstücken ist oder weil du gerne Rad fährst.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Woldemar am 27.11.2022 22:52
Ja die Beihilfe geht von 50% auf 70% für mich zum 1.1.23. Dadurch ändert sich die PKV, so wie ich es verstanden habe. Die DBV weiß es bereits und hatte es in einer vergangenen Bescheinigung versehentlich schon so bescheinigt.
Danke für die Info, LKB, dann werde ich mal schauen ob die Bescheinigung von alleine kommt oder angefordert werden muss.

Bitte auch daran denken wiederum die Beihilfestelle (nachweislich) darüber zu informieren, dass du nur noch zu 30% versichert bist.

Sind wir damals nach der Geburt des 2. Kindes ziemlich mit auf die Nase gefallen, da sich zwar der Beihilfesatz von 50% auf 70% erhöht hat, das LBV aber weiterhin so abgerechnet hat, als wären wir immer noch zu 50% versichert (hätte ja sein können, dass wir uns auf dem Wege "bereichern"...).
Das perfide daran war, dass im Beihilfebescheid tatsächlich ein Satz von 70% hinterlegt war und auch so abgerechnet wurde, dann aber "hintenrum" über die Höchstbetragsrechnung wieder gekürzt wurde. Wer also, wie ich, bloß die Einzelpositionen durchgeht, bemerkt das Problem gar nicht und verpasst die Widerspruchsfrist.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Fluppe am 28.11.2022 08:10
1. LBV um Bestätigung bitten, dass man ab 1.1.2023 für 70 % beihilfeberechtigt ist.
2. PKV mit dieser Bestätigung um eine Vertragsanpassung bitten.
3. Von der PKV die Bescheinigung anfordern, dass man nur noch auf 30 % ist.
4. An das LBV diese Bescheinigung übersenden mit der Bitte um Berücksichtigung.

Richtig verstanden?
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 28.11.2022 09:29
https://lbv.landbw.de/-/informationen-zu-den-%C3%84nderungen-der-beihilfeverordnung-bvo-und-zur-einf%C3%BChrung-der-pauschalen-beihilfe

Hier gibt es nun Infos vom LBV. Über das genaue Prozerede mit der Umstellung oder ob und wie man einen Nachweis bekommt, schreiben sie leider nichts. Neugierig macht mich auch, dass sie nicht ausschließen, dass man in die Pauschale Beihilfe wechseln kann.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 28.11.2022 10:18
https://lbv.landbw.de/-/informationen-zu-den-%C3%84nderungen-der-beihilfeverordnung-bvo-und-zur-einf%C3%BChrung-der-pauschalen-beihilfe

Hier gibt es nun Infos vom LBV. Über das genaue Prozerede mit der Umstellung oder ob und wie man einen Nachweis bekommt, schreiben sie leider nichts. Neugierig macht mich auch, dass sie nicht ausschließen, dass man in die Pauschale Beihilfe wechseln kann.

Da mich das Thema Krankenversicherung eigentlich nicht wirklich tangiert (zumindest bis 2039), bin ich etwas faul mich in das Thema "einzulesen"... wenn man das PDF zur pauschalen Beihilfe runterlädt, klingt es eigentlich so, als ob auch Beamte mit PKV dies beanspruchen können. Sprich man versichert sich 100% privat und bekommt monatlich dazu die Pauschale Beihilfe ausgezahlt. Oder lese ich das falsch?

Bislang ging ich nur von einer Kombination mit GKV aus...
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 28.11.2022 10:45
Ich verstehe es auch nicht so ganz. Ich denke, der Weg PKV--> GKV ist von Gesetz wegen ausgeschlossen, nicht wegen der pauschalgen Beihilfe. Aber der Weg PKV (Restkosten) --> PKV Vollkosten sollte offenstehen. Ich weiß nur nicht, in welchen Fällen sich das überhaupt lohnen würde (Beihilfe nur für Basisabsicherung, Wegfall von anderen Beihilfeleistungen und Wahlleistungen etc.).
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: newT am 28.11.2022 13:10
Da mich das Thema Krankenversicherung eigentlich nicht wirklich tangiert (zumindest bis 2039), bin ich etwas faul mich in das Thema "einzulesen"... wenn man das PDF zur pauschalen Beihilfe runterlädt, klingt es eigentlich so, als ob auch Beamte mit PKV dies beanspruchen können. Sprich man versichert sich 100% privat und bekommt monatlich dazu die Pauschale Beihilfe ausgezahlt. Oder lese ich das falsch?
Nein Sie haben sich nicht verlesen, so scheint es geplant. Ich zitiere hier mal aus dem geplanten §78a LBG. Aus dem Webauftritt des Landtages ist leider nicht ersichtlich, ob das Gesetz schon verabschiedet wurde
Zitat
(2) Die pauschale Beihilfe wird zu einer gesetzlichen oder einer privaten Krankheits-
kostenvollversicherung gewährt. Bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung
ist Voraussetzung, dass das Versicherungsunternehmen die Versicherung nach den
Voraussetzungen des § 257 Absatz 2a Satz 1 des Fünften Buches des Sozialgesetz-
buches betreibt.
Allerdings ist die Situation nicht so einfach, denn es gibt Einschränkungen für die Erstattung der PKV-Beiträge:
Zitat
(7) Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt bei in der privaten Krankheitskostenvoll-
versicherung versicherten Anspruchsberechtigten höchstens die Hälfte des Beitrags
einer im Basistarif nach § 152 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz versicherten
Person. Sofern die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags der anspruchsberechtigten
Person zur Krankheitskostenvollversicherung geringer als der Höchstbetrag der pau-
schalen Beihilfe nach Satz 1 ist, kann dieser bis zum Erreichen des Höchstbetrags
der pauschalen Beihilfe mit Beiträgen der privaten Krankheitskostenvollversicherung
der berücksichtigungsfähigen Angehörigen nach § 78 ohne Anwendung des Absat-
zes 1a aufgestockt werden
Sprich du bleibst wahrscheinlich auf mehr als 50% deiner PKV Kosten sitzen, aufgrund des höheren Leistungsumfangs.
Zudem sind die PKV-Beiträge der Kinder nur im Rahmen deines persönlichen Höchstbetrags berücksichtigbar.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.11.2022 13:27
"Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnun-
gen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden"


Ich finde, das hier ist ein wichtiger Punkt. Ich werde deshalb z.b. keine pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Sollte ich mal ernsthaft krank werden, kann das unter Umständen extrem teuer werden.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 28.11.2022 13:37
Das Gesetz soll erst Ende 2022 verabschiedet werden. Klar kann man dann keine Rechnungen mehr einreichen, das mache ich ja auch nicht wenn ich als Tarifbeschäftigter vollkostenversichert bin.
Wenn man schon gesetzlich versichert ist, besteht meines Erachtens kein erhöhtes Risiko im Vergleich zu der normalen GKV als Tarifbeschäftigter.
Wenn man privat versichert ist, trägt man mit Sicherheit mehr als 50% der PKV-Kosten, und die Kinder noch extra, d.h. das dürfte von den Kosten für die wenigstens attraktiv sein, je nach Kinderzahl und Einstiegsalter (vor allem jetzt, wo Beihilfe ggf. wieder 70% ist). Der Leistungsumfang ist jedoch trotzdem Vollversicherung, daher wüsste ich nicht, wo ein zusätzliches Kostenrisiko bei Erkrankung bestehen würde.

Fazit für mich: Bei Neuverbeamtung hätte ich GKV behalten, aber wechseln kann ich nicht, Vollkostenversicherung ist zu teuer und so bleibt alles beim alten.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 28.11.2022 13:57
"Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnun-
gen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden"


Ich finde, das hier ist ein wichtiger Punkt. Ich werde deshalb z.b. keine pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Sollte ich mal ernsthaft krank werden, kann das unter Umständen extrem teuer werden.

Wieso sollte man da noch was einreichen? Da man voll PKV versichert wäre, ist die Kostenübernahme sicher höher. Zudem hätte man nur noch einen Ansprechpartner.

Problem ist eher, dass der Zuschuss pauschale Beihilfe irgendwo bei ca. 350 Euro gedeckelt ist - das deckt vermutlich nicht immer die vollen PKV Beiträge... und wie es im Ruhestand aussieht, ist mir auch noch nicht ganz klar.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.11.2022 14:37
Ihr bekommnt eben ja nur einen pauschalen Betrag (max. 3XX,XX€) pro Monat. Rechnungen bekommt ihr aber ja trotzdem. Wenn ihr jetzt also im Krankenhaus liegt, bekommt ihr dafür als PKVler eine Rechung nach Hause geschickt. Die Hälfte erstattet die PKV, die andere eben nicht mehr die Beihilfe, weil ihr pro Monat dafür einen Fixbetrag bekommt. Wie gesagt, bei einer schweren Erkrankung kann es dann sein, dass der den ihr monatlich als pauschale Beihilfe bekommt, nicht mal im Entferntesten abdeckt.
Ein GKVler bekommt ja gar keine Rechnungen.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 28.11.2022 15:08
Ihr bekommnt eben ja nur einen pauschalen Betrag (max. 3XX,XX€) pro Monat. Rechnungen bekommt ihr aber ja trotzdem. Wenn ihr jetzt also im Krankenhaus liegt, bekommt ihr dafür als PKVler eine Rechung nach Hause geschickt. Die Hälfte erstattet die PKV, die andere eben nicht mehr die Beihilfe, weil ihr pro Monat dafür einen Fixbetrag bekommt. Wie gesagt, bei einer schweren Erkrankung kann es dann sein, dass der den ihr monatlich als pauschale Beihilfe bekommt, nicht mal im Entferntesten abdeckt.
Ein GKVler bekommt ja gar keine Rechnungen.

Es geht hier um eine Vollkostenversicherung in der PKV. Die Beihilfe erstattet dir den halben Beitrag (eher etwas weniger) auf dein Konto. Du bezahlst den vollen Beitrag an die PKV. Du reichst die Rechnung bei der PKV ein. Die PKV übernimmt 100% und erstattet dir die Kosten.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Archivsekretärin am 28.11.2022 15:16
Danke, jetzt hab ichs verstanden. Ich werd bei mir trotzdem alles belassen, wie es ist
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 28.11.2022 16:16
Danke, jetzt hab ichs verstanden. Ich werd bei mir trotzdem alles belassen, wie es ist

Ja ich auch. Ich denke ich würde in die GKV wechseln, wenn ich könnte, aber das ist nicht vorgesehen, und bei meiner Verbeamtung war es noch zu teuer. Vollkosten PKV ist nicht realistisch, vor allem nicht mit meinem Einstiegsalter und den Kindern.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: BSLehrerBW am 29.11.2022 14:03
Hallo zusammen,

im Zuge der Neuregelung des 70 / 30 Satzes ab 1.1.23 habe ich eine Nachfrage.

Ich wurde 2013 in BW verbeamtet und bin - trotz dreier Kinder - mit 50 / 50 eingestuft worden. Einen Widerspruch gegen diese Regelung habe ich über den BLV vor einigen Jahren eingereicht. Ist ja super, dass das ab 1.1.23 nun angepasst ist.

Zu meiner Frage: Hat jemand eine Info darüber, ob die "zu viel" bezahlten Beiträge zurückerstattet werden? Bei mir müssten das monatlich ca. 200,- Euro sein, x 12 Monate x 8 Jahre.... da kommt ganz schön was zusammen.

Grüße und Danke 
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 29.11.2022 14:12
Hallo zusammen,

im Zuge der Neuregelung des 70 / 30 Satzes ab 1.1.23 habe ich eine Nachfrage.

Ich wurde 2013 in BW verbeamtet und bin - trotz dreier Kinder - mit 50 / 50 eingestuft worden. Einen Widerspruch gegen diese Regelung habe ich über den BLV vor einigen Jahren eingereicht. Ist ja super, dass das ab 1.1.23 nun angepasst ist.

Zu meiner Frage: Hat jemand eine Info darüber, ob die "zu viel" bezahlten Beiträge zurückerstattet werden? Bei mir müssten das monatlich ca. 200,- Euro sein, x 12 Monate x 8 Jahre.... da kommt ganz schön was zusammen.

Grüße und Danke

Es sind alle Änderungen im Gesetz öffentlich. Du hast nichts zu viel bezahlt, denn deine Beihilfe wird erst zum 1.1.23 angepasst. Davor hattest und hast du 50% und warst entsprechend in der PKV. So ist die Haltung des Gesetzgebers.

Bei 200 Euro Ersparnis müsste der PKV-Beitrag für dich selbst (ohne Kinder) deutlich über 500 Euro liegen.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: BSLehrerBW am 29.11.2022 14:19
Okey, Danke für die schnelle Info!

Gruß und Danke
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 29.11.2022 20:12
Mal ganz allgemein gesprochen: eine Rückwirkung will ich mir bei der Beihilfe / PKV gar nicht vorstellen. Denn man müsste dann ja auch jede eingereichte Rechnung entsprechend rückwirkend abrechnen - das wäre ja seitens der PKV mehr als rechtens.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 29.11.2022 21:28
Mal ganz allgemein gesprochen: eine Rückwirkung will ich mir bei der Beihilfe / PKV gar nicht vorstellen. Denn man müsste dann ja auch jede eingereichte Rechnung entsprechend rückwirkend abrechnen - das wäre ja seitens der PKV mehr als rechtens.

Ich würde eher sagen, mit der PKV hat man einen Vertrag, und der wurde eingehalten. Bei einem nachträglich geänderten Beihilfesatz müsste die ja nichts ändern. Denn der Vertrag wird zwar auf Basis des Beihilfebemessungssatzes geschlossen, aber ist ja dann unabhängig (ich könnte ja Sachen auch bei der PKV einreichen und nicht bei der Beihilfe).
Ob das Land es hinkriegen würde, dann irgendwas von den Kosten zu erstatten (Beiträge der PKV z.B., das könnte man noch rechnen und würde die PKV nicht beeinflussen), steht auf einem anderen Blatt.
Aber die Kostendämpfungspauschale, die hätten sie rückwirkend abschaffen und Geld zurückgeben können. Entfaltet aber keine so richtige Pressewirkung.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: mm8 am 08.01.2023 19:54
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Sleyana am 08.01.2023 21:58
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine in der Vorabinfo des LBV gelesen zu haben das alle die erstmalig einen Beihilfeanspruch haben bzw. zum 1. Januar in der freiwilligen GKV sind die Wahl haben zwischen pauschaler Beihilfe und der individuellen Beihilfe. Da Beamte mit Anspruch auf freier Heilfürsorge keinen Beihilfeanspruch haben, sondern diesen erst im Ruhestand erhalten, müsstest du damit zur genannten Kat. gehören. Im Zweifel ganz lieb beim LBV nachfragen.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: mm8 am 08.01.2023 22:10
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine in der Vorabinfo des LBV gelesen zu haben das alle die erstmalig einen Beihilfeanspruch haben bzw. zum 1. Januar in der freiwilligen GKV sind die Wahl haben zwischen pauschaler Beihilfe und der individuellen Beihilfe. Da Beamte mit Anspruch auf freier Heilfürsorge keinen Beihilfeanspruch haben, sondern diesen erst im Ruhestand erhalten, müsstest du damit zur genannten Kat. gehören. Im Zweifel ganz lieb beim LBV nachfragen.

Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Die freie Heilfürsorge läuft definitiv aus zum 30.06.23. Ich muss mich jetzt entscheiden ob ich als Beamter in BaWü in die GKV oder PKV gehe. Wenn ich Anfang 20 wäre würde ich wohl in die PKV gehen. Mit Mitte 30 ist das nochmal ein anderes Thema...zumindest glaube ich das. Vorerkrankungen habe ich keine.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Sleyana am 08.01.2023 22:18
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine in der Vorabinfo des LBV gelesen zu haben das alle die erstmalig einen Beihilfeanspruch haben bzw. zum 1. Januar in der freiwilligen GKV sind die Wahl haben zwischen pauschaler Beihilfe und der individuellen Beihilfe. Da Beamte mit Anspruch auf freier Heilfürsorge keinen Beihilfeanspruch haben, sondern diesen erst im Ruhestand erhalten, müsstest du damit zur genannten Kat. gehören. Im Zweifel ganz lieb beim LBV nachfragen.

Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Die freie Heilfürsorge läuft definitiv aus zum 30.06.23. Ich muss mich jetzt entscheiden ob ich als Beamter in BaWü in die GKV oder PKV gehe. Wenn ich Anfang 20 wäre würde ich wohl in die PKV gehen. Mit Mitte 30 ist das nochmal ein anderes Thema...zumindest glaube ich das. Vorerkrankungen habe ich keine.
Öhm... dann verstehe ich den Grund der Frage nicht. Antrag bei der PKV stellen und schauen was passiert bzw. anonyme Voranfragen. Hast du keine Anwartschaft in jungen Jahren abgeschlossen? Ansonsten ja... du kannst mit 50% pauschale Beihilfe rechnen. Ob du GKV oder PKV möchtest, musst du selber wissen. Falls du Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hast, dann der Hinweis das die Geier der GKV bei den freiwillig Versicherten extra zulangen dürfen.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: mm8 am 08.01.2023 22:28
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine in der Vorabinfo des LBV gelesen zu haben das alle die erstmalig einen Beihilfeanspruch haben bzw. zum 1. Januar in der freiwilligen GKV sind die Wahl haben zwischen pauschaler Beihilfe und der individuellen Beihilfe. Da Beamte mit Anspruch auf freier Heilfürsorge keinen Beihilfeanspruch haben, sondern diesen erst im Ruhestand erhalten, müsstest du damit zur genannten Kat. gehören. Im Zweifel ganz lieb beim LBV nachfragen.

Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Die freie Heilfürsorge läuft definitiv aus zum 30.06.23. Ich muss mich jetzt entscheiden ob ich als Beamter in BaWü in die GKV oder PKV gehe. Wenn ich Anfang 20 wäre würde ich wohl in die PKV gehen. Mit Mitte 30 ist das nochmal ein anderes Thema...zumindest glaube ich das. Vorerkrankungen habe ich keine.
Öhm... dann verstehe ich den Grund der Frage nicht. Antrag bei der PKV stellen und schauen was passiert bzw. anonyme Voranfragen. Hast du keine Anwartschaft in jungen Jahren abgeschlossen? Ansonsten ja... du kannst mit 50% pauschale Beihilfe rechnen. Ob du GKV oder PKV möchtest, musst du selber wissen. Falls du Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hast, dann der Hinweis das die Geier der GKV bei den freiwillig Versicherten extra zulangen dürfen.

Danke erstmal für die Antwort.

Mir geht es darum was die "bessere" Option für mich ist bzw sein kann, auch aufgrund des Alters.
Gibt es einen Haken wenn ich mich jetzt für dir GKV entscheide? Wenn ich mal in Pension gehe wird ja die Beihilfe für die PKV auf glaube 70% erhöht, oder? Wird dies auch geschehen wenn ich in der GKV bin? Ich will mich einfach vorab informieren und Erfahrungsberichte hören. 
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Sleyana am 08.01.2023 22:39
Die pauschale Beihilfe bleibt bei 50% und ist damit auf dem selben Niveau wie bei normalen Rentnern, die auch 50% der kosten durch die Rentenversicherung erstattet bekommen bzw. diese für die Rentner abführt.

Beamte im Ruhestand, also das was du dann Mitte des Jahres wirst, erhalten 70% und müssen nur noch 30% absichern.

Was besser ist kann ich dir nicht sagen... Weil das so vielfältig ist. Ich bin mein Leben lang GKV gewesen und mit 27 hab ich die Entscheidung GKV (+ pauschale Beihilfe) oder PKV mit 30% Öffnungsklausel. Ich komme mit den Leistungen der GKV klar und brauche nicht mehr (außer eventuell Zähne). Mich stört es aber ein freiwilliges Mitglied zu sein, da du hier einfach alle Einnahmen der GKV zum "versichern" gibst. Einen Haken an sich gibt es nicht. Du bist gleichwertig wie alle anderen GKV Mitglieder versichert und zahlst deine 10% (bzw. mindestens 5€) für Medikamente, 10 € pro Tag bis 280 € im Jahr an Tagessätzen fürs KH und wartest genau so lange wie alle anderen. Wenn man es aber mit der Beihilfe vergleicht, dann bist du deutlich schlechter gestellt, da z.B. die Beihilfe 2 Zähne pro Kieferhälfte bezahlt (insgesamt also 8 Zähne). Es ist wahrscheinlich das du als Beihilfe Patient schneller zum Arzt kommst als mit GKV oder Freie Heilfürsorge und das einige Fachärzte dich mit Handkuss nehmen. Auch Brille wird erstattet. Wie gesagt... sehr schwer das zu vergleichen in so wenigen Wörtern.

Wenn du aber gesund bist (also keine Psychotherapien, keine Medikamenteneinnahmen und keine Verletzungen/Fehlstellungen etc.) dann wäre PKV + Beihilfe sicher ne gute Option um dann mit BRE nochmal was zurückzuholen. Aber es ist auch eine moralische Frage ob du lieber im Solidarsystem sein möchtest oder in der PKV die sich dem großen System entziehen.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: mm8 am 08.01.2023 22:51
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine in der Vorabinfo des LBV gelesen zu haben das alle die erstmalig einen Beihilfeanspruch haben bzw. zum 1. Januar in der freiwilligen GKV sind die Wahl haben zwischen pauschaler Beihilfe und der individuellen Beihilfe. Da Beamte mit Anspruch auf freier Heilfürsorge keinen Beihilfeanspruch haben, sondern diesen erst im Ruhestand erhalten, müsstest du damit zur genannten Kat. gehören. Im Zweifel ganz lieb beim LBV nachfragen.

Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Die freie Heilfürsorge läuft definitiv aus zum 30.06.23. Ich muss mich jetzt entscheiden ob ich als Beamter in BaWü in die GKV oder PKV gehe. Wenn ich Anfang 20 wäre würde ich wohl in die PKV gehen. Mit Mitte 30 ist das nochmal ein anderes Thema...zumindest glaube ich das. Vorerkrankungen habe ich keine.
Öhm... dann verstehe ich den Grund der Frage nicht. Antrag bei der PKV stellen und schauen was passiert bzw. anonyme Voranfragen. Hast du keine Anwartschaft in jungen Jahren abgeschlossen? Ansonsten ja... du kannst mit 50% pauschale Beihilfe rechnen. Ob du GKV oder PKV möchtest, musst du selber wissen. Falls du Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hast, dann der Hinweis das die Geier der GKV bei den freiwillig Versicherten extra zulangen dürfen.

Danke erstmal für die Antwort.

Mir geht es darum was die "bessere" Option für mich ist bzw sein kann, auch aufgrund des Alters.
Gibt es einen Haken wenn ich mich jetzt für dir GKV entscheide? Wenn ich mal in Pension gehe wird ja die Beihilfe für die PKV auf glaube 70% erhöht, oder? Wird dies auch geschehen wenn ich in der GKV bin? Ich will mich einfach vorab informieren und Erfahrungsberichte hören.

Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich gehe Mitte des Jahres aber nicht in Pension, ich wechsle in das Beamtenverhältnis des Landes BaWü.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Sleyana am 08.01.2023 22:53
BaWü hat aber auch freie Heilfürsorge für Polizisten, Feuerwehr und was sonst noch dazu gehört.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Poincare am 09.01.2023 13:48
Für die Kostenfrage ist es denke ich maßgeblich, wie viele Kinder du hast, und in welcher Besoldungsgruppe du bist. Entweder Beihilfe + Restkostenversicherung, oder pauschale Beihilfe und GKV. Pauschale Beihilfe und PKV dürfte sich nicht lohnen.

Die Leistungsfrage sowie die moralisch-philosophische Frage kommen noch einmal oben drauf. PKV hat viele, aber nicht nur Vorteile bei der Leistung.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: mm8 am 09.01.2023 21:25
Für die Kostenfrage ist es denke ich maßgeblich, wie viele Kinder du hast, und in welcher Besoldungsgruppe du bist. Entweder Beihilfe + Restkostenversicherung, oder pauschale Beihilfe und GKV. Pauschale Beihilfe und PKV dürfte sich nicht lohnen.

Die Leistungsfrage sowie die moralisch-philosophische Frage kommen noch einmal oben drauf. PKV hat viele, aber nicht nur Vorteile bei der Leistung.

Kinder keine, evtl "später" , Besoldungstufe A8.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: was_guckst_du am 10.01.2023 06:56
...im mD und mit Kinderwunsch (die dann ggfls. auch noch privat versichert werden müssen), ist die GKV (finanziell gesehen) eine gute Alternative...
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Neuling2016 am 10.01.2023 07:28
...im mD und mit Kinderwunsch (die dann ggfls. auch noch privat versichert werden müssen), ist die GKV (finanziell gesehen) eine gute Alternative...

Wieso hetzt man gegen den mD?
Ich bin im mD und in der PKV und verdiene super! Zumal ich noch viel Puffer nach oben habe. Also die o.g. Aussage kann ich null unterstützen; es kommt wie immer auf den Einzelfall an und kann nie pauschal mit dem "schlechten" mD beantwortet werden.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: Finanzer am 10.01.2023 07:35
...im mD und mit Kinderwunsch (die dann ggfls. auch noch privat versichert werden müssen), ist die GKV (finanziell gesehen) eine gute Alternative...

Wieso hetzt man gegen den mD?
Ich bin im mD und in der PKV und verdiene super! Zumal ich noch viel Puffer nach oben habe. Also die o.g. Aussage kann ich null unterstützen; es kommt wie immer auf den Einzelfall an und kann nie pauschal mit dem "schlechten" mD beantwortet werden.
 
Mit Verlaub   das war eine ganz normale neutrale und informative Aussage,  irgendeine wie auch immer geartete Hertze gegen den mD lässt sich da beim besten Willen nicht erkennen  ???
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: was_guckst_du am 10.01.2023 07:48
...um es mal so zu erklären, dass es auch Menschen mit "Verfolgungswahn"  ;) verstehen:

...in der PKV für Beamte ist es nun mal so, dass die Beiträge sich nicht nach dem Einkommen richten...der Vergleichsbeamte zahlt im mD genau so viel wie im gD oder hD..das bedeutet, dass der prozentuale Anteil der PKV im mD höher ist als im gD oder hD, mit dem Ergebnis, dass die PKV für den Beamten im mD am "Teuersten" ist...
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: mm8 am 10.01.2023 20:52
Wenn ich jetzt mit Anfang 20 in den mD gegangen wäre, hätte sich die Frage nicht gestellt in meinen Augen, weil dann die PKV definitiv billiger gewesen wäre als die GKV. Aber mit Mitte 30 ist das in meinen Augen eine echte Option.

Wiederum finde ich ein echtes Ausschlußkriterium das die Beihilfe für die GKV auch wenn man in die Pension geht bei 50% bleibt und nicht wie bei der PKV auf 70% geht.
Titel: Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Beitrag von: clarion am 10.01.2023 23:49
Moin,

Stell einfach mal eine Anfrage bei der PKV, du musst selbst nachrechnen, dabei auch die halbwegs wahrscheinliche Beförderung mitdenken.