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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: vamisch am 26.11.2022 19:51

Titel: Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?
Beitrag von: vamisch am 26.11.2022 19:51
Hallo, könnt ihr mir helfen, festzustellen, ob in folgendem Fall die JSZ gezahlt wird?
Annahme: Aufhebungsvertrag unterzeichnet am 30.11.22;  mit Ablauf Frist 31.05.2023 endet das Arbeitsverhältnis,  bis dahin unwiderrufliche Freistellung. Zum Zeitpunkt 1.12.2022 arbeitsunfähig.
Wird dennoch JSZ gezahlt trotz Freistellung/AU?

Danke!
Titel: Antw:Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?
Beitrag von: Isie am 26.11.2022 20:12
Wenn im Aufhebungsvertrag keine Regelung zur Jahressonderzahlung getroffen wurde, steht sie zu.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?
Beitrag von: vamisch am 27.11.2022 08:24
Danke, das verstehe ich. Die JSZ wird nicht explizit erwähnt.
Wie steht es um eine Formulierung á la "Fortzahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung"? Gilt die JSZ als vertraglich geschuldete Vergütung? Im Arbeitsvertrag wird lediglich auf den TV-L verwiesen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung während AU/Freistellung?
Beitrag von: JesuisSVA am 27.11.2022 08:36
Ja, natürlich. Und zwar sehr offensichtlich, denn auch das monatliche Entgelt ist ja im Tarifvertrag geregelt, auf den der Arbeitsvertrag Bezug nimmt.