Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: vamisch am 26.11.2022 19:51
-
Hallo, könnt ihr mir helfen, festzustellen, ob in folgendem Fall die JSZ gezahlt wird?
Annahme: Aufhebungsvertrag unterzeichnet am 30.11.22; mit Ablauf Frist 31.05.2023 endet das Arbeitsverhältnis, bis dahin unwiderrufliche Freistellung. Zum Zeitpunkt 1.12.2022 arbeitsunfähig.
Wird dennoch JSZ gezahlt trotz Freistellung/AU?
Danke!
-
Wenn im Aufhebungsvertrag keine Regelung zur Jahressonderzahlung getroffen wurde, steht sie zu.
-
Danke, das verstehe ich. Die JSZ wird nicht explizit erwähnt.
Wie steht es um eine Formulierung á la "Fortzahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung"? Gilt die JSZ als vertraglich geschuldete Vergütung? Im Arbeitsvertrag wird lediglich auf den TV-L verwiesen.
-
Ja, natürlich. Und zwar sehr offensichtlich, denn auch das monatliche Entgelt ist ja im Tarifvertrag geregelt, auf den der Arbeitsvertrag Bezug nimmt.