Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Versuch am 27.11.2022 19:57
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Ich bin Beamter seit 2006 in BW und 6ahle ntl. 22 Eur mehr z.b. für Chefarztbehandlung.
Nun hat mir ein Zahnarzt eine Beiserschiene angefertigt.
Die Beihilfe zieht 30 % ab.
Ist das korrekt?
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Was haben die 22€ für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung mit einer Beiserschiene zu tun?
Die Antwort auf deine Frage findet sich in Vordruck 305f. Den Rest kannst du sicherlich schon alleine lesen.
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Freundliche Antwort.
Danke :)
Ich kapier die Ausdrucksweise jedoch nicht.
D.h. es sind nur 70 Prozent beihilfefähig.
Bestandsschutz hat man nicht, da vor 2012 Beamter?
Was ist der Sinn der 70 Prozentregel?
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Schau mal hier:
Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent des Rechnungsbetrages,
https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/alles-was-recht-ist-1
Gilt für alle, egal vor 2012 oder danach. Das Pilotverfahren für die zahntechnischen Leistungen ist mir leider nicht bekannt.
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Danke.
Zumindest das für die Ehepartner halt jedoch für "alte" Beamte nicht.