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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Versuch am 27.11.2022 19:57

Titel: [BW] Beihilfe Beiserschiene
Beitrag von: Versuch am 27.11.2022 19:57
Ich bin Beamter seit 2006 in BW und 6ahle ntl. 22 Eur mehr z.b. für Chefarztbehandlung.

Nun hat mir ein Zahnarzt eine Beiserschiene angefertigt.
Die Beihilfe zieht 30 % ab.
Ist das korrekt?

Titel: Antw:Beihilfe BW Beiserschiene
Beitrag von: SpeedyG am 27.11.2022 21:23
Was haben die 22€ für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung mit einer Beiserschiene zu tun?

Die Antwort auf deine Frage findet sich in Vordruck 305f. Den Rest kannst du sicherlich schon alleine lesen.
Titel: Antw:Beihilfe BW Beiserschiene
Beitrag von: Versuch am 27.11.2022 23:05
Freundliche Antwort.
Danke :)

Ich kapier die Ausdrucksweise jedoch nicht.
D.h. es sind nur 70 Prozent beihilfefähig.
Bestandsschutz hat man nicht, da vor 2012 Beamter?

Was ist der Sinn der 70 Prozentregel?
Titel: Antw:Beihilfe BW Beiserschiene
Beitrag von: Ozymandias am 27.11.2022 23:18
Schau mal hier:

Zitat
Begrenzung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen auf 70 Prozent des Rechnungsbetrages,

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/alles-was-recht-ist-1

Gilt für alle, egal vor 2012 oder danach. Das Pilotverfahren für die zahntechnischen Leistungen ist mir leider nicht bekannt.
Titel: Antw:Beihilfe BW Beiserschiene
Beitrag von: Versuch am 28.11.2022 06:48
Danke.

Zumindest das für die Ehepartner halt jedoch für "alte" Beamte nicht.