Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Amunsen am 28.11.2022 09:53

Titel: Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 09:53
Liebe Kollegen/innen,

am 1.12.22. beginnt meine Ruhephase der Altersteilzeit. Mit der Nov. Lohnabrechnung stellte ich fest dass die JSZ für 2022 fehlt. Nach Auskunft unseres Personalbüros besteht für mich kein Anspruch auf JSZ weil ich ab 1.12.22 in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehe? Kann das sein? Es müsste doch zumindest anteilig - 11/12 - für dieses Jahr einen Anspruch geben?
Außerdem "ruht" das Arbeitsverhältnis ab diesem Zeitpunkt doch nur und es sollte auch in der Ruhephase ein Anspruch auf JSZ gegeben sein?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.

MfG
 
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Abaulet am 28.11.2022 10:06
Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung.

Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht vorgesehen.

Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 1.12. eines Jahres, so besteht nach dem TVöD kein Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung. Für den Bereich der Krankenhäuser besteht eine Ausnahmeregelung in § 20 Abs. 6.1 TVöD-K.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 10:36
Das Arbeitsverhältnis endet doch bei Altersteilzeit nicht, sondern "ruht"? Die monatlichen Zuwendungen enden mit dem Beginn der Ruhephase doch auch nicht - ergo besteht doch noch das Arbeitsverhältnis?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Maggus am 28.11.2022 11:18
Während der Arbeitsphase der ATZ fließen alle Entgeltbestandteile zur Hälfte in das Wertguthaben. Mit dem Wechsel in die Freizeitphase wird das Entgelt aus dem Wertguthaben bestritten. Innerhalb der Freizeitphase wird kein weiteres Guthaben aufgebaut, d.h. nur was bis zum Beginn der Freizeitphase tatsächlich ins Wertguthaben eingeflossen ist, wird (ratierlich) ausbezahlt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 11:36
Heißt auf Deutsch? Auch kein Anspruch auf JSZ?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Britta2 am 28.11.2022 11:48
Immer wieder "schön" zu erfahren, welche Infos einem nicht selbstverständlich aus der Personalverwaltung mitgeteilt werden. Selbst wenn man man die Mittagpausen zusammen verbringt. Es geht also nicht nur uns so.
JEDER, der einen ÖD-Vertrag unterschreibt, hat also für sich selbst permanent das Rad neu zu erfinden oder wird mit Pokerface über den Tisch gezogen ...
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Oberacher am 28.11.2022 11:57
Altersteilzeit Blockmodell: Eine Auszahlung der Jahressonderzahlung an Beschäftigte, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der JSZ im November in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten, findet nicht statt, auch nicht anteilig. (Quelle KAV Bayern - A9/2019)

Heisst in diesem Fall, die JSZ wird noch ausgezahlt. Die Personalabteilung, in diesem Fall ich, habe einen Fehler gemacht, der korrigiert wird.

Nach Rücksprache mit dem KAV steht die JSZ in diesem Fall zu. Mea culpa.

Zu Britta: Grundlage für das Arbeitsverhältnis sind die ausgehandelten TV´s die jedem Mitarbeiter genauso zur Verfügung stehen, wie dem AG. Was teilt man mit und was nicht. Hat nichts mit Pokerface zu tun. Ich persönlich habe nichts davon, ob ich jetzt auszahle oder nicht. Und auf Anfragen der MA werde ich immer so gut als mir möglich antworten. Man lernt nie aus.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 13:02
Immer wieder "schön" zu erfahren, welche Infos einem nicht selbstverständlich aus der Personalverwaltung mitgeteilt werden. Selbst wenn man man die Mittagpausen zusammen verbringt. Es geht also nicht nur uns so.
JEDER, der einen ÖD-Vertrag unterschreibt, hat also für sich selbst permanent das Rad neu zu erfinden oder wird mit Pokerface über den Tisch gezogen ...
Ja traurig, da hast du vollkommen recht und triffst den Nagel auf den Kopf. Immer erst auf Druck und Nachfrage....
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 28.11.2022 13:06
Seit wann gehört der Unterhalt einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle für die eigenen Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 13:08
Altersteilzeit Blockmodell: Eine Auszahlung der Jahressonderzahlung an Beschäftigte, die vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit der JSZ im November in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten, findet nicht statt, auch nicht anteilig. (Quelle KAV Bayern - A9/2019)

Heisst in diesem Fall, die JSZ wird noch ausgezahlt. Die Personalabteilung, in diesem Fall ich, habe einen Fehler gemacht, der korrigiert wird.

Nach Rücksprache mit dem KAV steht die JSZ in diesem Fall zu. Mea culpa.

Zu Britta: Grundlage für das Arbeitsverhältnis sind die ausgehandelten TV´s die jedem Mitarbeiter genauso zur Verfügung stehen, wie dem AG. Was teilt man mit und was nicht. Hat nichts mit Pokerface zu tun. Ich persönlich habe nichts davon, ob ich jetzt auszahle oder nicht. Und auf Anfragen der MA werde ich immer so gut als mir möglich antworten. Man lernt nie aus.

Gott sei Dank gibt es ja so tolle Foren wie hier wo man sich schnell und fachliche Meinungen ziehen kann. Gell' ;)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 13:12
Seit wann gehört der Unterhalt einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle für die eigenen Mitarbeiter zu den Aufgaben des Arbeitgebers?
Früher nannte man dies "Fürsorgepflicht des Arbeitgebers" und ja ich weiß, dies ist Vokabular dass es so nicht mehr gibt und auch nicht mehr gewollt ist.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 28.11.2022 13:15
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es noch immer. Sie hat nichts und hatte nie etwas mit dem Gegenstand der Diskussion zu tun. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Oberacher am 28.11.2022 13:24
Zitat von: Amunsen
Gott sei Dank gibt es ja so tolle Foren wie hier wo man sich schnell und fachliche Meinungen ziehen kann. Gell' ;)

Hier war wohl bisher, ausser meiner Antwort, keine Richtige dabei. Demnach hätte das Forum nicht weitergeholfen. Und klar informiere ich mich auch ausserhalb der normalen Kanäle wie KAV und Fachliteratur. Das gehört zur Fürsorgeplficht gegenüber meinen Kollegen, deren Abrechnungen ich erstelle.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 13:49
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt es noch immer. Sie hat nichts und hatte nie etwas mit dem Gegenstand der Diskussion zu tun. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind Vertragspartner auf Augenhöhe.
Schön wär's, das mag mancherorts so sein und sollte Standard sein, die Praxis sieht meist leider anders aus, es kommt eben darauf an wie man es erwischt - nicht mehr und nicht weniger!
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 28.11.2022 13:51
Was sieht in der Praxis anders aus?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 28.11.2022 16:23
Was sieht in der Praxis anders aus?
Völlig anders!  ::)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Britta2 am 29.11.2022 06:57
Fürsorgepflicht ist die eine Sache, Kollegialität und Menschlichkeit die andere. Wenn der Infofluss stockt, weil man sich nur vom Papier kennt und Kontakt hat, dann ist natürlich nicht zu erwarten, dass jemand einen kleinen Finger krümmt, um einem einzelnen Mitarbeiter ungefragt eine für diesen günstige Info zu vermitteln.
Wenn aber 1-2 Leute jahrelang täglich mit diesem einen Kollegen zur Mittagpause gehen und eher ein privates Verhältnis aufbauen, dann sollte man auch eine gewisse persönliche Vertrauensbasis vermuten - DANN aer derart verar... zu werden hat NICHTS mit "kannst doch selber suchen und lesen und mich dann gezielt fragen" (Beamtenmikado!) zu tun. Wir hatten Leute, die bei der Einführung der Altersteilzeit eben nicht ahnten, wann wo welcher Antrag gestellt werden musste. Folglich war der Anspruch verloren. Ab dann keine gemeinsamen Mittagpausen mehr ... und das war/ist nur  EIN  Thema. Wie ich schon schrieb - jeder einzelne Mitarbeiter hat gefälligst für sich selbst pausenlos das Rad neu zu erfinden. Das kann doch nur Absicht sein ... ggf Schadenfreude!
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 29.11.2022 07:09
Arbeitsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse, in denen Arbeit gegen Geld getauscht wird. Sofern die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nicht eine Beratungsleistung beinhaltet, scheidet der Einsatz von Arbeitszeit aus. Und warum sollte man Freizeit einsetzen, um jemandem, den man von der Befriedigung eines Grundbedürfnisses im Kontext dieses Rechtsverhältnisses kennt, ungefragt zu helfen?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 29.11.2022 10:58
Arbeitsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse, in denen Arbeit gegen Geld getauscht wird. Sofern die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nicht eine Beratungsleistung beinhaltet, scheidet der Einsatz von Arbeitszeit aus. Und warum sollte man Freizeit einsetzen, um jemandem, den man von der Befriedigung eines Grundbedürfnisses im Kontext dieses Rechtsverhältnisses kennt, ungefragt zu helfen?
Wer solche Kollegen/innen hat braucht keine Feinde...!  >:( Mein Problem ist geklärt, aber eben auch nur weil ich - mal wieder - nachgehakt habe!

Danke für Eure Rückmeldungen bei vielen Themen in den letzten Jahren, ich verabschiede mich in die Altersteilzeit! Salü  ;D
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 29.11.2022 11:35
Das ist wohl auch besser so. Die übermäßige Romantisierung nüchterner Rechtsverhältnisse und arbeitsbedingter Sozialkontakte erscheint in so vieler Hinsicht aus der Zeit gefallen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Amunsen am 05.12.2022 14:50
Das ist wohl auch besser so. Die übermäßige Romantisierung nüchterner Rechtsverhältnisse und arbeitsbedingter Sozialkontakte erscheint in so vieler Hinsicht aus der Zeit gefallen.
Den ersten Satz hätten Sie sich sparen können, kein Grund persönlich zu werden. Kann ja sein dass ein Mitarbeiter mit mehr als 40 Dienstjahren aus der Zeit gefallen zu sein scheint, aber Menschen wie Sie haben den ÖD sicherlich nicht zu dem gemacht wovon zahlreiche AN in finanziell und wirtschaftlich schwierigen Zeiten - ohne Zweifel - sehr profitieren. Denn genau die "arbeitsbedingten Sozialkontakte" machen ein vernünftiges und erfülltes Arbeitsleben aus!  ;)
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 06.12.2022 08:00
Du kannst Dir gerne auf die Fahnen schreiben, den öffentlichen Dienst zu dem gemacht zu haben, was er ist. Es ist immer gut, wenn jemand Verantwortung für Desaster übernimmt. Die Kombination mit einem Abschied ist dabei nicht ungewöhnlich. Das macht dann auch den Weg frei weg von unnötiger Romantisierung hin zu Effizienz, die arbeitsbedingte Sozialkontakte als das nimmt, was sie sind: ein notwendiges Übel.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung/Altersteilzeit
Beitrag von: Bastel am 06.12.2022 08:13
Fürsorgepflicht ist die eine Sache, Kollegialität und Menschlichkeit die andere. Wenn der Infofluss stockt, weil man sich nur vom Papier kennt und Kontakt hat, dann ist natürlich nicht zu erwarten, dass jemand einen kleinen Finger krümmt, um einem einzelnen Mitarbeiter ungefragt eine für diesen günstige Info zu vermitteln.
Wenn aber 1-2 Leute jahrelang täglich mit diesem einen Kollegen zur Mittagpause gehen und eher ein privates Verhältnis aufbauen, dann sollte man auch eine gewisse persönliche Vertrauensbasis vermuten - DANN aer derart verar... zu werden hat NICHTS mit "kannst doch selber suchen und lesen und mich dann gezielt fragen" (Beamtenmikado!) zu tun. Wir hatten Leute, die bei der Einführung der Altersteilzeit eben nicht ahnten, wann wo welcher Antrag gestellt werden musste. Folglich war der Anspruch verloren. Ab dann keine gemeinsamen Mittagpausen mehr ... und das war/ist nur  EIN  Thema. Wie ich schon schrieb - jeder einzelne Mitarbeiter hat gefälligst für sich selbst pausenlos das Rad neu zu erfinden. Das kann doch nur Absicht sein ... ggf Schadenfreude!

Was für Zeug rauchst du eigentlich?