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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Masterofdesaster am 28.11.2022 13:23

Titel: Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: Masterofdesaster am 28.11.2022 13:23
Ich habe ein wichtiges Anliegen:

Ich selbst werde nach TVÖD Bund bezahlt. Ich bin in Stufe 5A, ja A! Bei uns im Unternehmen gibt es noch eine Zwischenstufe zwischen der 5 und 6. Nun habe ich heute folgendes erfahren:

Beschäftigte, die vor dem 01.10.2005 bei uns beschäftigt waren und entsprechend aus dem alten Tarifvertrag BAT in den TVöD übergeleitet wurden, haben in den Entgeltgruppen 9 bis 15 die Zwischenstufe 5a. Hier sind die Stufenlaufzeiten wie folgt: 5 Jahre in Stufe 5, dann 5 Jahre in Stufe 5a und dann erst wird die Stufe 6 erreicht.
Alle Beschäftigte, die nach dem 01.10.2005 eingestellt wurden, steigen nach 5 Jahren in Stufe 5 direkt in die Stufe 6 ein.

Das kann doch nicht sein!?!?! Dann ist es ja tatsächlich so, dass die langjährig Beschäftigten benachteiligt werden. Das finde ich persönlich nicht akzeptabel!

Ich selbst komme im nächsten Jahr nach 5 Jahren Stufe 5A in die Stufe 6 und habe somit >10 TEUR weniger Gehalt bekommen, als ein MA, der z.B. im Jahr 2006 eingestellt worden wäre…
Das ist ja wie ein „negativer Bestandsschutz“ zu Ungunsten der langjährig Beschäftigten. Damit bin ich wie gesagt nicht einverstanden…
Das ist doch keine Gleichbehandlung, im Gegenteil, es werden die langjährig Beschäftigten schlechter gestellt als Neueinstellungen, da fühle ich mich als selbst Betroffener negativ ungleichbehandelt…

Hat jemand von Euch/Ihnen ähnliches erlebt bzw. diesbezüglich Erfahrungen? Kann jemand das juristisch einschätzen? Ich prüfe alle Wege und Schritte und bin daher für jedes Feedback dankbar!

Das scheint die Grundlage zu sein (AG in Berlin): https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1688

Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: JesuisSVA am 28.11.2022 13:50
Wenn es um den TVÖD Bund geht, ist dies weder das richtige Unterforum noch hätte der TVÜ-VKA irgendeine Relevanz.
Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: Masterofdesaster am 28.11.2022 13:59
Sorry, ich komme da immer durcheinander, glaube die Tabellenentgelte sind vergleichbar, aber es geht bei mir um den TVÖD VKA. Wir sind auch von den anstehenden Tarifverhandlungen betroffen.
Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: Schmitti am 28.11.2022 14:04
Lösung: Arbeitgeber wechseln.
Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: Masterofdesaster am 28.11.2022 14:08
Das ist für mich ehrlich gesagt keine Option. Aber ich möchte auch nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden im Verhältnis zu Neueinstellungen seit 2006. Beim Thema Gleichbehandlung werden mittlerweile doch alle immer sehr hellhörig. Da muss es doch Möglichkeiten geben...
Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: JesuisSVA am 28.11.2022 14:31
Da es zu erheblichen Unterschieden in der rechtlichen Bewertung führt, kommt der zutreffenden Benennung des Tarifvertrages ebenso erhebliche Bedeutung zu. Das wird auch in diesem Sachverhalt deutlich. Während es beim Bund keine derartige Regelung gibt, ergibt sich aus den Sonderregelungen für den KAV Berlin bei den kommunalen Arbeitgebern die dargestellte Regelung.
Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: Masterofdesaster am 28.11.2022 14:43
Vielen Dank für Ihr Feedback!

Und wie ist diesbezüglich Ihre Einschätzung? Macht es (ggf.) Sinn, gegen diese Ungleichbehandlung vorzugehen (z.B. im Rahmen meiner Rechtsschutzversicherung)? 
Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: JesuisSVA am 28.11.2022 14:51
Da es rechtlich möglich ist, ungleiches ungleich zu behandeln, wüsste ich nicht, wogegen man da vorgehen sollte.
Titel: Antw:Stufe 5A rechtens? Benachteiligung langjährig Beschäftigter
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 01.12.2022 10:35
Da es rechtlich möglich ist, ungleiches ungleich zu behandeln, wüsste ich nicht, wogegen man da vorgehen sollte.

Also ich hätte jetzt gesagt: "In Berlin ist alles möglich!" :-D