Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Neanderthaler am 28.11.2022 17:53
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Hallo allerseits,
meine Frau und ich sind beide verbeamtet und wir haben zwei Kinder. Aktuell hat meine Frau 70 Prozent Beihilfeanspruch, da die Beihilfe der Kinder und das Kindergeld auf sie laufen. Mein Beihilfeanspruch beträgt 50 Prozent.
Nun hat heut einer meiner Kollegen gemeint, dass ich ggf auch 70 Prozent ab dem neuen Jahr bekommen werde. Leider ist meine Sachbearbeiterin beim lbv Fellbach nicht erreichbar und ich bin diesbezüglich wenig informiert.
Ist da denn etwas dran oder bleibt es bei mir bei den 50 Prozent?
Vielen Dank und schöne Grüße!
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§4 Abs. 6 BVO
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Bei 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern beträgt der Bemessungssatz für Aufwendungen bei Ihnen beiden 70 %.
Ab Geburt und nicht erst im folgenden Jahr!
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Wozu poste ich eigentlich die Vorschrift ?
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Wozu poste ich eigentlich die Vorschrift ?
Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Ebensowenig ist aus der zitierten Vorschrift eine Antwort auf die Frage des TE nach dem Bemessungssatz von 70 vom Hundert zu entnehmen.
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Ab Geburt und nicht erst im folgenden Jahr!
Da es um BaWü geht, vermutlich aber doch erst ab nächstem Jahr (außer Beamtenverhältnis vor 2011)
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Hier ist es noch mal gut zusammengefasst.
https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz#:~:text=Wenn%20Sie%20beide%20selbst%20beihilfeberechtigt,%2C%20bei%20Ihnen%20beiden%2070%20%25.
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Woher riecht ihr denn das Bundesland? Müsste die Frau in Bawü dann nicht auch erst ab nächstem Jahr 70% kriegen, außer vor 2011 verbeamtet?
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...mit etwas detektivischem Spürsinn findet man im Eingangspost einen Hinweis auf das LBV in Fellbach ;D
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Hallo und Ihnen allen vielen Dank für die Antworten. Wir sind beide in Baden Württemberg verbeamtet und meine Frau bereits seit 15 Jahren, also vor 2011. Ich bin erst seit 2020 verbeamtet.
Leider kann ich Ihre Antworten nicht ganz interpretieren. Bekomme ich nun ab kommendem Jahr auch 70 Prozent Beihilfeanspruch?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Um es zusammenzufassen: Ja.
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...mit etwas detektivischem Spürsinn findet man im Eingangspost einen Hinweis auf das LBV in Fellbach ;D
Ups, gut dass genaues Lesen bei uns keine Laufbahnvoraussetzung ist.
Hallo und Ihnen allen vielen Dank für die Antworten. Wir sind beide in Baden Württemberg verbeamtet und meine Frau bereits seit 15 Jahren, also vor 2011. Ich bin erst seit 2020 verbeamtet.
Leider kann ich Ihre Antworten nicht ganz interpretieren. Bekomme ich nun ab kommendem Jahr auch 70 Prozent Beihilfeanspruch?
Vielen Dank für die Hilfe!
Ja, solange die Kinder beihilfeberechtigt sind und dann wieder in der Pension.
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Hallo zusammen,
dazu hätte ich auch noch eine Frage. Meine Frau und ich wurden in BW erst nach 2013 verbeamtet und hatten daher beide nur 50% Beihilfe. Nun ändert sich das im nächsten Jahr für meine Frau, da wir 3 Kinder haben und sie die Zuschläge für die Kinder erhält.
Nun ist mir bei der Formulierung nicht klar, ob ich auch die 70% von der Beihilfe erhalte, da ich keinen kinderbezogenen Familienzuschlag bekomme.
Vielen Dank euch für die Aufklärung.
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Hallo zusammen,
dazu hätte ich auch noch eine Frage. Meine Frau und ich wurden in BW erst nach 2013 verbeamtet und hatten daher beide nur 50% Beihilfe. Nun ändert sich das im nächsten Jahr für meine Frau, da wir 3 Kinder haben und sie die Zuschläge für die Kinder erhält.
Nun ist mir bei der Formulierung nicht klar, ob ich auch die 70% von der Beihilfe erhalte, da ich keinen kinderbezogenen Familienzuschlag bekomme.
Vielen Dank euch für die Aufklärung.
https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz
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Vielen Dank für diese Übersicht!
Also doch beide 70%.