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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: melanippe am 30.11.2022 12:43

Titel: Von S17 nach E9b
Beitrag von: melanippe am 30.11.2022 12:43
Hallo an alle,

ich bin aktuell im TVöD S17 Stufe 3 (in Bayern) angestellt und wechsele zum 1.02.23 nach Sachsen-Anhalt. Dort soll ich in E9b eingestuft werden. Nun bin ich mir nicht sicher, wie das ggf. angerechnet werden kann. Kann mir jemand helfen? Ich wollte auch eigentlich, in Anbetracht von Umzug, mir etwas Zeit lassen und erst zum 15.02.23 den neuen Job beginnen. Allerdings gibt es dann vmtl. Probleme bei der Stufenzuordnung, oder?

Liebe Grüße und vielen Dank bereits im Voraus,
Melanie
Titel: Antw:Von S17 nach E9b
Beitrag von: JesuisSVA am 30.11.2022 12:45
Anspruch besteht auf Zuordnung zu Stufe 1. Ich sehe nicht, inwiefern es da Probleme geben sollte.
Titel: Antw:Von S17 nach E9b
Beitrag von: WasDennNun am 30.11.2022 13:34
Wenn du mehr als Stufe 1 willst musst du das vorher fordern und als förderliche Zeiten angerechnet bekommen.