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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ferfam am 05.12.2022 10:02
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Hallo zusammen,
gilt beim Arbeitgeberwechsel von Kommune zum Bund auch die stufengleiche Höhergruppierung?
Gibt es sonst irgendwelche wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Tarifverträgen?
Danke!
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Der Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber in eine höhere Entgeltgruppe ist keine Höhergruppierung, sondern eine Neueinstellung. Die Stufenfestsetzung erfolgt daher nicht nach den Regelungen für eine Höhergruppierung, sondern nach denen für eine Neueinstellung.