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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:12

Titel: [Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:12
Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: xap am 05.12.2022 15:17
Willst du deine Ansprüche (auf Geld) wahren, legst du Widerspruch ein. So kurz, so einfach.
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: flip am 05.12.2022 15:21
Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:

Möglicherweise wird der Besoldungsgesetzgeber irgendwann eine amtsangemessene Besoldung auf den Weg bringen.
Nur wird das für die Zukunft sein. Wer keinen Widerspruch einlegt, bekommt keine Nachzahlung, ganz einfach.

Und wenn sich gar niemand beschwert, wird an der Besoldung überhaupt nichts geändert. Denk mal drüber nach!
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:25
Willst du deine Ansprüche (auf Geld) wahren, legst du Widerspruch ein. So kurz, so einfach.

genau darauf bezieht sich ja meine Frage: ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dienstherr Unterschiede macht, weil dann ja diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, Klage auf Gleichbehandlung einlegen.

Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:26
Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage an Euch:

Warum sollte man einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen?

Ich habe das einmalig in 2015 gemacht aber bis heute ist nichts passiert. Sollte der Dienstherr tatsächlich nachträglich eine höhere Besoldung für mich als Beamten auszahlen, dann tut er das doch sicher für alle Beamten, egal ob ein Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt wurde oder nicht.
Der Dienstherr wird doch nicht die Beamten ungleich behandeln.

Da sich das Jahr nun langsam dem Ende neigt, überlege ich, ob ich wieder mal so einen Antrag einreiche oder nicht. Daher meine Frage nach dem Sinn dahinter.

Vielen Dank und viele Grüße
Erich:

Möglicherweise wird der Besoldungsgesetzgeber irgendwann eine amtsangemessene Besoldung auf den Weg bringen.
Nur wird das für die Zukunft sein. Wer keinen Widerspruch einlegt, bekommt keine Nachzahlung, ganz einfach.

Und wenn sich gar niemand beschwert, wird an der Besoldung überhaupt nichts geändert. Denk mal drüber nach!


gabs denn schon mal den fall, dass der besoldungsgesetzgeber im nachhinein die Besoldung geändert hat?
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: NWB am 05.12.2022 15:27
Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.12.2022 15:27


genau darauf bezieht sich ja meine Frage: ich kann mir nicht vorstellen, dass der Dienstherr Unterschiede macht, weil dann ja diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, Klage auf Gleichbehandlung einlegen.

...träum weiter! 8)
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:30
Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Ozymandias am 05.12.2022 15:33
Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Hier Seite 61
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:36
Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Hier Seite 61


vielen Dank. m.E. betrifft dies aber nicht die besoldung, sondern nur die (Familien)zuschläge
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.12.2022 15:37
...leg Widerspruch ein oder lass es bleiben ::)
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 15:40
...leg Widerspruch ein oder lass es bleiben ::)

war von deinen insgesamt 2890 hier geschriebenen beiträgen auch mal ein konstruktiver dabei?
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.12.2022 15:42
...der Letzte besonders...
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: LehrerInNRW am 05.12.2022 18:41
Das BVerG hat doch schon (mehrfach?) entschieden, dass ein Widerspruch zeitnah erfolgen muss. Dann wird es natürlich irgendwann letztinstanzlich entscheiden, dass das Humbug ist.  ::)
Zudem bezieht sich der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht auf „gefühlte Sinnhaftigkeit von Widersprüchen“ sondern auf Herkunft, Geschlecht, Religion usw.

Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Ozymandias am 05.12.2022 18:49
Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Hier Seite 61


vielen Dank. m.E. betrifft dies aber nicht die besoldung, sondern nur die (Familien)zuschläge

Das ist die Besoldung und in BW wird eben gespart und nur über Familienzuschläge gezahlt und hauptsächlich zeigt es, dass nur Antragsteller, Widerspruchsführer und Kläger Knete bekommen.

Das war die Frage und die wird hier glasklar beantwortet.
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.12.2022 19:02
...Erichunddoppelpunkt...

...der Nickname ist jedenfalls passend gewählt... :D   viel besser kann man "Fußstampfen" nicht darstellen
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: N8 am 05.12.2022 19:13
darf ich mich hier mal mit einer frage dranhängen?

ist dieser antrag generell für alle beamt/innen zu empfehlen, also egal welche besoldungsgruppe, auch kinderlos, in allen bundesländern?
und gibt es einen formulierungsvorschlag, der besonders gut, besonders aktuell o.ä. ist oder nutze ich einfach irgendenen, den z.b. dbb oder gew zur verfügung stellen?
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 19:29
Das BVerG hat doch schon (mehrfach?) entschieden, dass ein Widerspruch zeitnah erfolgen muss. Dann wird es natürlich irgendwann letztinstanzlich entscheiden, dass das Humbug ist.  ::)
Zudem bezieht sich der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht auf „gefühlte Sinnhaftigkeit von Widersprüchen“ sondern auf Herkunft, Geschlecht, Religion usw.

dann eben AGG
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 19:30
Für die Zukunft werden alle gleich behandelt.
Für die Vergangenheit nur die, die ihrer Besoldung widersprochen haben.
Muss jeder selbst wissen, ob es ihm die 5 Minuten Arbeit wert ist.
Gibt genug Beispiele, wo zigtausend Euro nachgezahlt wurden aufgrund dieser Widersprüche.

hast du mal ein konkretes beispiel (evtl internetlink) dass ich das mal nachlesen kann

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Hier Seite 61


vielen Dank. m.E. betrifft dies aber nicht die besoldung, sondern nur die (Familien)zuschläge

Das ist die Besoldung und in BW wird eben gespart und nur über Familienzuschläge gezahlt und hauptsächlich zeigt es, dass nur Antragsteller, Widerspruchsführer und Kläger Knete bekommen.

Das war die Frage und die wird hier glasklar beantwortet.


klar wenn zuschläge und besoldung das gleiche sind, dann war es eine glasklare antwort. also wohl eher nicht
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.12.2022 19:30
@ Erich

Das Bundesverfassungsgericht hat auch in seiner aktuellen Entscheidung abschließend klargestellt (Rn. 182 f.; Hervorhebungen durch mich):

"Stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm oder mehrerer Normen mit dem Grundgesetz fest, folgt daraus grundsätzlich die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten. Ausnahmen von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen bejaht. Speziell bei besoldungsrechtlichen Normen gilt es zu beachten, dass die Alimentation der Richter und Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstellt. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Richter- und Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64> m.w.N.).

Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Damit stellt das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal fest, dass der Besoldungsgesetzgeber vom Grundsatz her zu einer verfassungskonformen Umgestaltung des Besoldungsrechts vergangenheitsbezogen verpflichtet ist, dass er aber nur in dem Fall zu einer rückwirkenden Behebung der verfassungswidrigen Alimentation verpflichtet ist, sofern sich der Beamte mit einem statthaften Rechtsbehelf zur Wehr gesetzt hat (diese Feststellung hat er hier zum ersten Mal so formuliert) bzw. sofern aus einem entsprechenden Widerspruch bereits ein schwebendes Klageverfahren resultierte (bislang war unklar, ob zur Anspruchswahrung nicht mindestens ein schwebendes Klageverfahren gegeben sein müsste; diese Unklarheit ist mit dem aktuellen Judikat verbindlich ausgeräumt; Widerspruch und schwebendes Klageverfahren gelten seitdem als gleichermaßen anspruchswahrend). Von daher ist davon auszugehen - und das ist die i.d.R. von den Dienstherrn vollzogene Praxis, die das Bundesverfassungsgericht für geboten hält und dem der Dienstherr von daher regelmäßig folgt -, dass eine rückwirkende Behebung der verfassungswidrigen Alimentation auf den genannten Personenkreis beschränkt bleibt.

Der Beamte ist verpflichtet, sich aktiv um seine Dienstgeschäfte und entsprechend ebenso um seine Belange zu kümmern; diese Verpflichtung gilt auch hinsichtlich der Prüfung des amtsangemessenen Gehalts der ihm gewährten Alimentation und für den ggf. zu vollziehenden Widerspruch, sofern er in der Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass diese offensichtlich nicht amtsangemessen sei. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er - nicht zuletzt und gerade, da Besoldungsgesetze haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen setzen - nicht darauf rechnen, dass der Dienstherr von der Regelhaftigkeit der genannten Praxis absieht. Wer sich in Anbetracht der in allen Rechtskreisen seit mindestens anderthalb Jahrzehnten verfassungswidrigen Alimentation und auf Grundlage der genannten bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung darauf verlässt, dass der Besoldungsgesetzgeber sich am Ende nicht an diese - die genannte Rechtsprechung - hält, der wird mit einer mehr als großen Wahrscheinlichkeit schon heute davon ausgehen dürfen, dass er am Ende keinerlei reparierende Nachzahlungen erhalten wird.
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 19:54
@ Erich

Das Bundesverfassungsgericht hat auch in seiner aktuellen Entscheidung abschließend klargestellt (Rn. 182 f.; Hervorhebungen durch mich):

"Stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm oder mehrerer Normen mit dem Grundgesetz fest, folgt daraus grundsätzlich die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten. Ausnahmen von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen bejaht. Speziell bei besoldungsrechtlichen Normen gilt es zu beachten, dass die Alimentation der Richter und Beamten der Sache nach die Befriedigung eines gegenwärtigen Bedarfs aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darstellt. Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Richter- und Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64> m.w.N.).

Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird."

Damit stellt das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal fest, dass der Besoldungsgesetzgeber vom Grundsatz her zu einer verfassungskonformen Umgestaltung des Besoldungsrechts vergangenheitsbezogen verpflichtet ist, dass er aber nur in dem Fall zu einer rückwirkenden Behebung der verfassungswidrigen Alimentation verpflichtet ist, sofern sich der Beamte mit einem statthaften Rechtsbehelf zur Wehr gesetzt hat (diese Feststellung hat er hier zum ersten Mal so formuliert) bzw. sofern aus einem entsprechenden Widerspruch bereits ein schwebendes Klageverfahren resultierte (bislang war unklar, ob zur Anspruchswahrung nicht mindestens ein schwebendes Klageverfahren gegeben sein müsste; diese Unklarheit ist mit dem aktuellen Judikat verbindlich ausgeräumt; Widerspruch und schwebendes Klageverfahren gelten seitdem als gleichermaßen anspruchswahrend). Von daher ist davon auszugehen - und das ist die i.d.R. von den Dienstherrn vollzogene Praxis, die das Bundesverfassungsgericht für geboten hält und dem der Dienstherr von daher regelmäßig folgt -, dass eine rückwirkende Behebung der verfassungswidrigen Alimentation auf den genannten Personenkreis beschränkt bleibt.

Der Beamte ist verpflichtet, sich aktiv um seine Dienstgeschäfte und entsprechend ebenso um seine Belange zu kümmern; diese Verpflichtung gilt auch hinsichtlich der Prüfung des amtsangemessenen Gehalts der ihm gewährten Alimentation und für den ggf. zu vollziehenden Widerspruch, sofern er in der Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass diese offensichtlich nicht amtsangemessen sei. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er - nicht zuletzt und gerade, da Besoldungsgesetze haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen setzen - nicht darauf rechnen, dass der Dienstherr von der Regelhaftigkeit der genannten Praxis absieht. Wer sich in Anbetracht der in allen Rechtskreisen seit mindestens anderthalb Jahrzehnten verfassungswidrigen Alimentation und auf Grundlage der genannten bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung darauf verlässt, dass der Besoldungsgesetzgeber sich am Ende nicht an diese - die genannte Rechtsprechung - hält, der wird mit einer mehr als großen Wahrscheinlichkeit schon heute davon ausgehen dürfen, dass er am Ende keinerlei reparierende Nachzahlungen erhalten wird.

super vielen dank. dazu eine nachfrage: hast du kenntnis darüber, ob sich ein widerspruch in der vergangenheit mal "gelohnt" hat bzw es tatsächlich sinn machte, einen widerspruch gestellt zu haben? oder anders formuliert: gab es in der vergangenheit mal eine nachträgliche tatsächlich angemessene besoldungsnachzahlung (ich meine absichtlich nicht zuschläge) für konkret diejenigen, die solch einen widerspruch form und fristgerecht beim dienstherren eingereicht hatten und gleichzeitig sind diejenigen, die keinen solchen widerspruch eingereicht haben, dann leer ausgegangen?
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: NWB am 05.12.2022 20:11
Ich denke, der werte Herr Forumsteilnehmer möchte hier ein wenig rumtrollen und die Leute beschäftigen. Anders kann ich mir das hier nicht erklären. Alle Fragen, die er hier stellt, wurden in vielen anderen Beiträgen in diesem Forum lang und breit erläutert.
Ich füttere jedenfalls nicht weiter.
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 05.12.2022 20:19
Ich denke, der werte Herr Forumsteilnehmer möchte hier ein wenig rumtrollen und die Leute beschäftigen. Anders kann ich mir das hier nicht erklären. Alle Fragen, die er hier stellt, wurden in vielen anderen Beiträgen in diesem Forum lang und breit erläutert.
Ich füttere jedenfalls nicht weiter.

der werte herr forumsteilnehmer ist hier im forum, um sich auszutauschen, um zu diskutieren, um seinen horizont zu erweitern. offensichtlich, so denke ich, gibt es hier mehr als nur einen troll der sicher auch ursächlich für die art der reaktionen wie deine zu sein scheint.
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.12.2022 20:54
@ Erich

Ein statthafter Rechtsbehelf - also ein entsprechendes Widerspruchsschreiben - ist zunächst eine der notwendigen Bedingungen, um überhaupt in ein Klageverfahren eintreten zu können. Denn erst, wenn ein Widerspruch abschließend negativ beschieden und also alle weiteren Rechtsmittel ausgeschöpft sind, ist es zulässig, eine entsprechende Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht anzustrengen. Entsprechend hat sich zunächst ein Widerspruch für all jene gelohnt, die in ein Klageverfahren eingetreten und dort an dessem Ende vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich waren. Denn als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ihnen der Besoldungsgesetzgeber nun Genüge tun und ihren jeweiligen Anspruch befriedigen. Und ebenso bedeutet das nun, dass dieser Erfolg sich auf alle anderen Widerspruchsführer auswirkt, unabhängig davon, ob sie bereits ein Klageverfahren angestrengt oder ob sie "nur" einen statthaften Rechtsbehelf formuliert haben. Denn wie in dem letzten Zitat dargelegt, besteht nun die Pflicht des Besoldungsgesetzgebers, für beide genannte Personengruppen eine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes zu vollziehen, da er durch die zeitnahe Geltendmachung nicht im Unklaren darüber geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird, und da nun vorausgesetzt werden kann, dass er als sachgerecht handelnde staatliche Gewalt infolgedessen entsprechende haushälterische Vorsorge getätigt haben wird, worin sich die das Ansehen des Mandats erhaltende politische Verantwortung zeigt.

Der langen Rede kurzer Sinn: Diejenigen, die keinen statthaften Rechtsbehelf formulieren, gehen regelmäßig leer aus, da sie keinen Anspruch auf die rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes erwirkt haben; diejenigen, die einen entsprechenden Rechtsbehelf formuliert oder die bereits ein Klageverfahren angestrengt haben, erwirken durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nicht von der allgemeinen rückwirkenden Behebung des Verfassungsverstoßes ausgeschlossen zu werden. Sie müssen nun rückwirkend vom Besoldungsgesetzgeber amtsangemessen alimentiert werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, womit der zweite Regelfall formuliert ist. Ansprüche, die nicht statthaft bestritten werden, verfallen ohne Wenn und Aber mit Ende des Kalenderjahrs, auf das sich ein Widerspruch zu erstrecken hat, und können nachträglich nicht wieder hergestellt werden; Ansprüche, die statthaften bestritten werden, müssen, sofern sie gegeben sind, sachgerecht und ausnahmslos befriedigt werden, was in der Vergangenheit ebenso regelmäßig geschehen ist.
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.12.2022 21:01
Ich denke, der werte Herr Forumsteilnehmer möchte hier ein wenig rumtrollen und die Leute beschäftigen. Anders kann ich mir das hier nicht erklären. Alle Fragen, die er hier stellt, wurden in vielen anderen Beiträgen in diesem Forum lang und breit erläutert.
Ich füttere jedenfalls nicht weiter.

der werte herr forumsteilnehmer ist hier im forum, um sich auszutauschen, um zu diskutieren, um seinen horizont zu erweitern. offensichtlich, so denke ich, gibt es hier mehr als nur einen troll der sicher auch ursächlich für die art der reaktionen wie deine zu sein scheint.
...der Horizont des werten Herrn Forumsteilnehmers Erichdingsbums benötigt dringend einer Erweiterung, allerdings scheint er nicht wirklich fähig zur Auf- und Annahme von Informationen zu sein... ;D ;D ;D
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: dortu am 05.12.2022 21:12
Ein Beispiel hier:

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/nachzahlungsgesetz
Titel: Antw:Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: was_guckst_du am 05.12.2022 21:53
Ein Beispiel hier:

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/nachzahlungsgesetz

...wahrscheinlich akzeptiert er nur einen "Beweis" aus seinem Bundesland 8)
Titel: Antw:[Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: flip am 06.12.2022 09:13
Wer als Beamter nicht Ansatzweise die Grundlagen von Gesetzen, Verordnungen etc. sowie die damit verbundenen Rechtswege kennt, dem kann man hier nicht helfen.
Titel: Antw:[Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 06.12.2022 09:56
Wer als Beamter nicht Ansatzweise die Grundlagen von Gesetzen, Verordnungen etc. sowie die damit verbundenen Rechtswege kennt, dem kann man hier nicht helfen.

wer hier einfache fragestellungen nicht versteht oder gänzlich fehlerhaft interpretiert und daraufhin "rumtrollt" dem kann man hier nicht helfen
Titel: Antw:[Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: was_guckst_du am 06.12.2022 11:13
Wer als Beamter nicht Ansatzweise die Grundlagen von Gesetzen, Verordnungen etc. sowie die damit verbundenen Rechtswege kennt, dem kann man hier nicht helfen.

wer hier einfache fragestellungen nicht versteht oder gänzlich fehlerhaft interpretiert und daraufhin "rumtrollt" dem kann man hier nicht helfen

....ach, deswegen E.Doppelpunkt...als multiple Persönlichkeit antwortet man sich auch mal gerne selbst... ;D ;D ;D
Titel: Antw:[Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: Ozymandias am 06.12.2022 15:56
Wer als Beamter nicht Ansatzweise die Grundlagen von Gesetzen, Verordnungen etc. sowie die damit verbundenen Rechtswege kennt, dem kann man hier nicht helfen.

wer hier einfache fragestellungen nicht versteht oder gänzlich fehlerhaft interpretiert und daraufhin "rumtrollt" dem kann man hier nicht helfen

Wir wünschen dir viel Erfolg mit AGG-Klagen wegen Ungleichbehandlung, wenn du bei den Nachzahlungen leer ausgehst.   ;D :P
Titel: Antw:[Allg] Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation - sinnvoll?
Beitrag von: xap am 06.12.2022 16:09
Ich verstehe gar nicht wieso man hier überhaupt versucht einen hinreichend ausdiskutierten Sachverhalten in einem neuen Thread zu behandeln. Ein Hinweis auf den bestehenden Thread hätte m. E. auch gereicht. Da darf sich der interessierte Leser gern selbst durcharbeiten. Und falls man das nicht möchte, ist es offensichtlich nicht wichtig genug.