Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Unwissende am 07.12.2022 13:58
-
Hallo,
ein Mitarbeiter wurde 2013 mit 40% Schwerbehinderung gleichgestellt und erhielt seit diesem Zeitpunkt 5 Tage Zusatzurlaub. Bei der Übergabe der Urlaubssachbearbeitung an einen neuen Mitarbeiter entdeckte man diesen Fehler.
Meine Frage ist nun: kann der Gleichgestellte weiterhin auf die 5 Tage Urlaub pochen, oder ist es dem Arbeitgeber möglich, ihn auf die tariflichen Urlaubstage umzustellen?
Beste Grüße
-
Da die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zusatzurlaub nicht vorliegen, besteht nur ein Anspruch auf den gesetzlichen bzw. den tariflichen Erholungsurlaub.
-
Ist der GdB 40 noch gültig oder hat er sich vielleicht erhöht?
Das könnte man beim betroffenen MA nachfragen.
In 9 Jahren kann sich ja doch viel ändern.
-
Ist der GdB 40 noch gültig oder hat er sich vielleicht erhöht?
Das könnte man beim betroffenen MA nachfragen.
In 9 Jahren kann sich ja doch viel ändern.
Hab nachgefragt: Der GdB von 40 ist noch aktuell.