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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: JustusKi am 12.12.2022 10:09

Titel: Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: JustusKi am 12.12.2022 10:09
Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem die schriftliche Zusage für eine (Direkt-)Einstellung in das Beamtenverhältnis (mD) bei einer Bundesbehörde erhalten. Hieran angelehnt wollte ich mal nachfragen, welche Versicherungen man im besten Fall haben sollte bzw. welche erforderlich sind? Kann mir jemand aus Erfahrung etwas empfehlen? Das Angebot für die PKV + Pflegepflicht liegt bereits vor.

Vielen Dank im Voraus!

VG
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Organisator am 12.12.2022 12:25
Aus meiner Sicht sind keine weiteren Versicherungen notwendig. Versicherungs-Fanboys denken ggf. noch über Versicherungen bei dauerhafter Dienstunfähigkeit und eine Diensthaftpflichtversicherung nach. Zumindest für letztere wäre mir kein Anwendungsfall bekannt.
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: PolareuD am 12.12.2022 16:22
Eine DU ist sehr sinnvoll. Insbesondere in den ersten 5 Jahren als Beamter, da man in der Zeit noch kein Anspruch auf die Mindestpension erworben hat. Auch danach kann die DU sinnvoll sein, da es sehr lange dauert bis man einen höheren Anspruch als die Mindestpension erworben hat (ca. 20 Jahre).
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Ozymandias am 12.12.2022 16:35
Aus meiner Sicht sind keine weiteren Versicherungen notwendig. Versicherungs-Fanboys denken ggf. noch über Versicherungen bei dauerhafter Dienstunfähigkeit und eine Diensthaftpflichtversicherung nach. Zumindest für letztere wäre mir kein Anwendungsfall bekannt.

Kommt auch auf die Tätigkeit drauf an.
Gab mal diese Geschichte hier: https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/millionenforderung-des-bundes-bfpp-setzt-sich-fuer-ihre-mitglieder-ein/

Keine Ahnung wie das letztendlich ausgegangen ist.
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Organisator am 12.12.2022 16:46
Aus meiner Sicht sind keine weiteren Versicherungen notwendig. Versicherungs-Fanboys denken ggf. noch über Versicherungen bei dauerhafter Dienstunfähigkeit und eine Diensthaftpflichtversicherung nach. Zumindest für letztere wäre mir kein Anwendungsfall bekannt.

Kommt auch auf die Tätigkeit drauf an.
Gab mal diese Geschichte hier: https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/millionenforderung-des-bundes-bfpp-setzt-sich-fuer-ihre-mitglieder-ein/

Keine Ahnung wie das letztendlich ausgegangen ist.
Was - unabhängig davon, ob es überhaupt ein Leistungsfall für die Versicherung wäre - nur die allerwenigsten Beamten treffen dürfte. Normale Schreibtischjobs sollten ein derartiges Schadensrisiko nicht haben.
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Ozymandias am 12.12.2022 17:39
Regressforderungen des Dienstherrn sichert die Diensthaftpflichtversicherung ab. Außer man hat etwas vorsätzlich gemacht und nicht grob fahrlässig. Einfache Fahrlässigkeit bedeutet in der Regel keine Regressanspruch des Dienstherrn. Aber über einfache oder grobe Fahrlässigkeit kann man sich lange streiten.

Anderes Beispiel wäre vielleicht einer der eine IT-Anlage mit seiner Programmierung zerschießt.
Schlüssel und so Zeugs in der Regel auch. Machen aber auch manche Privathaftpflichtversicherungen.

Bin kein Fan von beiden Versicherungen. Eine unnötige Krankenhaustagegeldversicherung tragen auch viele Beamte mit sich rum.

Diensthaftpflichtversicherung kann sich lohnen, wenn man mit teuren Sachen/Verträgen zu Tun hat. Kostet ja auch nicht so mega viel.
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Beitrag von: JustusKi am 13.12.2022 07:50
Vielen Dank für die ganzen Antworten, ich mache mich mal schlau bzgl. einer Diensthaftpflicht. Die würde ja schon irgendwo Sinn machen.
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Organisator am 13.12.2022 08:15
Vielen Dank für die ganzen Antworten, ich mache mich mal schlau bzgl. einer Diensthaftpflicht. Die würde ja schon irgendwo Sinn machen.

Definiere einen Anwendungsfall für dich und überlege dann, warum die Diensthaftpflicht so billig ist. Spoiler: Weils ein gutes Geschäft für die Versichrung ist. Wenn ich könnte, würde ich sie auch anbieten.
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Beitrag von: BWBoy am 13.12.2022 16:22
wie siehts mit Dienstrechtschutz aus? wie sind hier die Meinungen dazu?
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Organisator am 13.12.2022 16:32
wie siehts mit Dienstrechtschutz aus? wie sind hier die Meinungen dazu?

Jetzt wirds ja immer exotischer. Wozu soll die gut sein?
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Kimonbo am 13.12.2022 16:36
wie siehts mit Dienstrechtschutz aus? wie sind hier die Meinungen dazu?

Jetzt wirds ja immer exotischer. Wozu soll die gut sein?

Wenn man klagen will wegen der verfassungswidrigen Besoldung im mittleren Dienst hahaaaaa
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: BWBoy am 13.12.2022 16:50
wie siehts mit Dienstrechtschutz aus? wie sind hier die Meinungen dazu?

Jetzt wirds ja immer exotischer. Wozu soll die gut sein?

Wenn man klagen will wegen der verfassungswidrigen Besoldung im mittleren Dienst hahaaaaa

Zum Beispiel, allerdings reicht sowohl für dienstrecht als auch diensthaftpflicht auch eine mitgleidschaft zum beispiel im VBB aus
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Organisator am 13.12.2022 16:53
wie siehts mit Dienstrechtschutz aus? wie sind hier die Meinungen dazu?

Jetzt wirds ja immer exotischer. Wozu soll die gut sein?

Wenn man klagen will wegen der verfassungswidrigen Besoldung im mittleren Dienst hahaaaaa

Zum Beispiel, allerdings reicht sowohl für dienstrecht als auch diensthaftpflicht auch eine mitgleidschaft zum beispiel im VBB aus

Okay, dann hast du dir ja deine Frage selbst beantwortet.
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Kimonbo am 13.12.2022 16:55
Lol, wenns immer so einfach wäre :-)
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Matze1986 am 19.12.2022 09:08
Eine DU ist sehr sinnvoll. Insbesondere in den ersten 5 Jahren als Beamter, da man in der Zeit noch kein Anspruch auf die Mindestpension erworben hat. Auch danach kann die DU sinnvoll sein, da es sehr lange dauert bis man einen höheren Anspruch als die Mindestpension erworben hat (ca. 20 Jahre).
Woher stammt die Aussage mit den 20 Jahren? (ernstgemeinte Frage)
Titel: Antw:Empfehlungen für Versicherungen
Beitrag von: Asperatus am 19.12.2022 16:07
Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der Dienstbezüge. Pro Jahr Dienstzeit wird ein Anspruch von 1,79375 Prozent erworben, bis maximal nach 40 Jahren 71,75 Prozent erreicht sind. Nach knapp 20 Dienstjahren hat man den Anspruch der Mindestversorgung überschritten (35 Prozent / 1,79375 Prozent = 19,51 Jahre).