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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: superbraz am 13.12.2022 16:13
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Gruß,
bei uns gibt es aktuell die Frage zur Rufbereitschaft.
Derzeit gibt es 1 Tag Urlaub Extra für alle, die "freiwillig" mit machen.
Außerdem die tatsächliche Zeit, falls ein Anruf kommt bzw. man irgendwo zum Einsatz muss.
Die Rufbereitschaft beginnt jeden Freitag 12 Uhr und endet Montag gegen 07 Uhr.
Tariflich sicher nicht korrekt, daher bitten wir um Aufklärung.
§8 TVöD sowie §9 TVöD haben wir bereits gelesen, aber deuten wir es korrekt?
(ausgehend von einer 40h Woche, um es zu vereinfachen)
Es müsste nach §8 Abs. 3 folgende Stundenentgelte geben...
Freitag 2h x Stundenentgelt gem. Entgelttabelle der jeweiligen EG
Samstag 4h x Stundenentgelt gem. Entgelttabelle der jeweiligen EG
Sonntag 4h x Stundenentgelt gem. Entgelttabelle der jeweiligen EG
Außerdem müsste es nach §9 TVöd zusätzlich??? noch die Arbeitszeit iHv:
Freitag 2h,
Samstag 4h,
Sonntag 4h
geben?
Oder verstehen wir das falsch? Falls ja, bitten wir um Hilfestellung! :)
Vielen Dank
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§ 9 TVÖD regelt Bereitschaft, nicht Rufbereitschaft. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
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ok...
siehst du es als Rufbereitschaft oder als Bereitschaft, was unsere Angestellten da ausüben?
Tendiere zu Rufbereitschaft, da wir uns nicht an einem bestimmten Ort "bereit halten" müssen?
wie verhält es sich mit Vergütung / Zeitansprüchen?
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§ 9 TVÖD regelt die Anordnung und Vergütung von Bereitschaftszeiten (Arbeitsbereitschaft) und nicht die der Rufbereitschaft. Die Rechtsprechung versteht unter Arbeitsbereitschaft einen Zustand ‚‚wacher Achtsamkeit im
Zustand der Entspannung‘‘; dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit zwar
nicht tatsächlich arbeitet, sich aber bereithält, um seine Arbeitsleistung jederzeit erbringen zu
können. Bereitschaftszeiten fallen innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten an.
Davon unterschieden wird der Begriff des Rufbereitschaft (§ 7 Abs. 4 TVöD). Rufbereitschaft liegt nach TVöD und TV-L dann vor, wenn sich der Beschäftigte auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhält, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.
Die genannten Pauschalen werden für die Rufbereitschaft gezahlt, wenn die angeordnete Rufbereitschaft über 12 Stunden liegt. Für eine ununterbrochene Rufbereitschaft von insgesamt weniger als 12 Stunden wird keine Pauschale gezahlt. In diesem Fall einer stundenweisen Rufbereitschaft wird für jede Stunde 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts bezahlt.
Für eine tatsächliche Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft gelten folgende Regelungen:
- Wird die Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft außerhalb des vom Beschäftigten gewählten Aufenthaltsorts geleistet – z. B. in der Einrichtung –, so wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten jeweils auf eine volle Stunde gerundet und mit dem Überstundentgelt sowie etwaigen Zeitzuschlägen bezahlt.
- Wird die Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft an dem vom Beschäftigten gewählten Aufenthaltsort geleistet – insbesondere Telefonate oder Arbeitsleistungen am PC am Aufenthaltsort –, so wird die Dauer der einzelnen Einsätze addiert und die Summe dieser Arbeitsleistungen auf die nächste volle Stunde gerundet. Die so errechnete Arbeitszeit wird wiederum mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaigen Zeitzuschlägen bezahlt.
Einen Tag zusätzlichen Urlaub für die "Einverständnis des Beschäftigten zur Rufbereitschaft" (die tarifvertraglich gar nicht vorgesehen und auch nicht notwendig ist, da der Beschäftigte kraft Tarifvertrag und entsprechender Anweisung durch den AG verpflichtet ist Rufbereitschaft zu leisten) sieht der TVöD nicht vor.
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ok...
siehst du es als Rufbereitschaft oder als Bereitschaft, was unsere Angestellten da ausüben?
Tendiere zu Rufbereitschaft, da wir uns nicht an einem bestimmten Ort "bereit halten" müssen?
wie verhält es sich mit Vergütung / Zeitansprüchen?
Da Du Dich nicht dazu einlässt, was Eure Beschäftigten da ausüben, kann ich es nicht bewerten. Die Rufbereitschaftspauschale ist korrekt berechnet, siehe auch die zugehörige Niederschriftserklärung. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zusätzlich zu vergüten.
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na im groben ist es Ordnungs-Bereitschaft, allgemeine Verwaltung.
Also Anrufe der Bereitschaftsnummer entgegen nehmen und ggf. koordinieren.
Ab und an auch Einsätze vor Ort. (zB. Zeuge bei Wohnungsöffnung, Wohnung versiegeln,...)
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Also muss sich der Arbeitnehmer an einem selbst gewählten Ort bereithalten, um innerhalb einer angemessenen Zeitspanne die Arbeit aufzunehmen? Das ist Rufbereitschaft.
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Der Urlaubstag (8h) hat aus meiner Sicht weniger Wertigkeit, als die zustehenden 10h Rufbereitschaftspauschale.
Oder bekommt ihr die on top?
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Also muss sich der Arbeitnehmer an einem selbst gewählten Ort bereithalten, um innerhalb einer angemessenen Zeitspanne die Arbeit aufzunehmen? Das ist Rufbereitschaft.
Ganz genau.
Der Urlaubstag (8h) hat aus meiner Sicht weniger Wertigkeit, als die zustehenden 10h Rufbereitschaftspauschale.
Oder bekommt ihr die on top?
Nein, die gibt es nicht on top... es gibt den Tag Urlaub extra + die tatsächliche Zeit, falls ein Anruf kommt...
Nun noch die Frage:
Muss es in Form von Entgelt abgegolten werden oder geht es auch als Gleitzeit?
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Rufbereitschaft, egal ob Pauschale oder tatsächliche Einsatzzeit, wird ausgezahlt.
Bei uns wird das mit den Schlüsseln 625 - TVöD Rufbereitschaft Mo-Fr und 626 - Rufbereitschaft Sa/So/Ft vor der Berechnung des Gesamtbrutto aufgeführt. Die Abrechnung erfolgt dabei immer Rückwirkend.
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Wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD besteht, kann durch Personal-/Betriebsvereinbarung auch die Buchung von Rufbereitschaftsentgelten freigegeben werden.
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Also muss sich der Arbeitnehmer an einem selbst gewählten Ort bereithalten, um innerhalb einer angemessenen Zeitspanne die Arbeit aufzunehmen? Das ist Rufbereitschaft.
Ganz genau.
Der Urlaubstag (8h) hat aus meiner Sicht weniger Wertigkeit, als die zustehenden 10h Rufbereitschaftspauschale.
Oder bekommt ihr die on top?
Nein, die gibt es nicht on top... es gibt den Tag Urlaub extra + die tatsächliche Zeit, falls ein Anruf kommt...
Nun noch die Frage:
Muss es in Form von Entgelt abgegolten werden oder geht es auch als Gleitzeit?
Natürlich muss ebenfalls „Wartezeit“ auf einen eventuellen Einsatz vergütet werden, da man sich ja nicht „frei“ bewegen kann.
Die Diskussion gibt es bei uns regelmäßig, du kann nicht zu weit fortfahren, musst („zumindest bei uns“) komplett auf Alkohol verzichten. Das bedeutet schon Einschränkung, das sollte nach Vorschrift vergütet werden.
Für einen Urlaubstag im Monat(?) oder Jahr (?) würd ich das nicht tun, allerdings geht unsere von Mo15uhr-Mo07Uhr.
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Wie Rufbereitschaft zu vergüten ist, ist tariflich abschließend geregelt. Nur bei Teilzeitbeschäftigten kommt es auf deren Zustimmung oder eine arbeitsvertragliche Regelung an, ansonsten ist die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Rufbereitschaft bereits tariflich festgelegt.
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Natürlich muss ebenfalls „Wartezeit“ auf einen eventuellen Einsatz vergütet werden, da man sich ja nicht „frei“ bewegen kann.
Die Diskussion gibt es bei uns regelmäßig, du kann nicht zu weit fortfahren, musst („zumindest bei uns“) komplett auf Alkohol verzichten. Das bedeutet schon Einschränkung, das sollte nach Vorschrift vergütet werden.
Für einen Urlaubstag im Monat(?) oder Jahr (?) würd ich das nicht tun, allerdings geht unsere von Mo15uhr-Mo07Uhr.
Bisher 1 Tag Urlaub zusätzlich für 1 WE im Jahr (wenn man Glück hat....wenn man Pech hat sind es auch mal 2 WE´s oder sogar 1 WE inkl. Feiertage wie zB. Weihnachten...)
So haben wir es nun auch aufgefasst und geben daher stumpf am Montag nach dem WE die gem. TVöD zustehenden Zeiten zum nachtragen an die Personalabteilung. Mal schauen, wann einer was sagt, warum es plötzlich "so viele" sind. Sonst so 1-2h, jetzt mind. 10h.
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Ich verstehe ehrlich gesagt, dein Geschreibsel nicht so wirklich.
Du/ Ihr habe nur ein oder mal zwei WE im Jahr Rufbereitschaft? Und dann noch Urlaub zusätzlich für die, die es freiwillig machen? Das ist doch nichts, da würde ich noch nicht mal den Telefonhörer in die Hand nehmen...
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Ich verstehe ehrlich gesagt, dein Geschreibsel nicht so wirklich.
Du/ Ihr habe nur ein oder mal zwei WE im Jahr Rufbereitschaft? Und dann noch Urlaub zusätzlich für die, die es freiwillig machen? Das ist doch nichts, da würde ich noch nicht mal den Telefonhörer in die Hand nehmen...
Schreibe ich so unverständlich? ;D
Alle im Haus können am Bereitschaftsdienst teilnehmen.
Dieser umfasst die Wochenenden. (unter der Woche deckt der OAL + Stellvertreter ab)
Das Ganze ist an sich freiwillig.
Wer mit macht, erhält dafür 1 Tag Urlaub zusätzlich und bisher die tatsächliche Arbeitszeit, im Falle eines Anrufs / Einsatzes.
70% der MA machen mit, 30% nicht...
Also werden die Wochenenden auf die 70% der MA aufgeteilt.
Daher kommt man meist 1, manchmal 2x im Jahr dran.
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Okay, jetzt habe ich es verstanden. Danke.
Aber da wäre ich sehr mit zufrieden mit Eurer Regelung.
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Okay, jetzt habe ich es verstanden. Danke.
Aber da wäre ich sehr mit zufrieden mit Eurer Regelung.
und warum wärst du das?
laut TVöD gibt es 10h...
bei uns gibts (eigentlich) nur einen Tag Urlaub extra und keine Stunden >>> 7h 48min bei einer 39h Woche.
Also 2h 12min weniger, als der TVöD vorgibt.
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Ach so, ich dachte, den Urlaubstag gibt es on Top.
Dann werden bei Euch ja schlicht die tariflichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Ob man da nun aber wegen 2 Stunden im Jahr einen Aufstand macht, na ja...
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Extra Urlaub verbraten und rechtzeitig das tariflich zustehende Entgelt der 10h einfordern und schauen, ob man nächstes Jahr wieder dabei ist ;D
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Extra Urlaub verbraten und rechtzeitig das tariflich zustehende Entgelt der 10h einfordern und schauen, ob man nächstes Jahr wieder dabei ist ;D
so wird jetzt von denen verfahren, die davon Kenntnis haben...(seit Beginn des Jahres)
daher kocht es gerade hoch und wir sind alle gespannt, wie es ausgeht.
Danke euch allen für die Hilfe!
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Wenn es freiwillig ist und es Zickenterror gibt, warum nicht raus aus der Nummer, bei solch geringen Benefits?
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Wenn es freiwillig ist und es Zickenterror gibt, warum nicht raus aus der Nummer, bei solch geringen Benefits?
Wo ist es Zickenterror, wenn einem Geld unterschlagen wird?
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Wo es wegen 2 Stunden im Jahr, also wegen 3 Minuten die Woche Stress gibt, da nenne ich das Zickenterror. Unterschlagen wird in der Rufbereitschaft bereits mit Einführung des TVÖD so einiges. ;)
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Wo es wegen 2 Stunden im Jahr, also wegen 3 Minuten die Woche Stress gibt, da nenne ich das Zickenterror. Unterschlagen wird in der Rufbereitschaft bereits mit Einführung des TVÖD so einiges. ;)
Es geht um 2 h für ein Wochenende als Rufbereitschaft, wenn du 10 mal das machst sind es 20 h.
also wenn du freiwillig auf 25% der dir zustehende Entlohnung verzichtest, gern.
Und wieso Stress?
Man fordert das vertraglich zugesicherte Gehalt und gut ist.
Und wird dann ggfls. nicht mehr berücksichtigt, bis zu allen durchgedrungen ist, dass der AG betrügt.
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Laut TE machen das die Kollegen dort einmal im Jahr, selten zweimal...
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Laut TE machen das die Kollegen dort einmal im Jahr, selten zweimal...
Ja und in der Summe unterschlägt 20% des auszuzahlenden Entgeltes für diese Leistung.
Wenn du also für Teile deiner Entlohnung auf einen 25%igen Aufschlag verzichten magst, dann nur zu.
Du darfst gerne auch mal dich 2 Stunden vor Arbeitsende aus stempeln und weiterarbeiten, steht dir frei.
Zickenterror ist es aber nicht, auch wenn es pro Zicke nur 2 h sind sind es fast 3 Arbeitswochen die der Ag sich so erschleicht. Und wenn plötzlich nur noch 5 und nicht 50 Leute es machen dann würde es für dich relevant werden? und es wäre dann kein Zickenterror mehr?
Lustige Einstellung.
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Wo es wegen 2 Stunden im Jahr, also wegen 3 Minuten die Woche Stress gibt, da nenne ich das Zickenterror. Unterschlagen wird in der Rufbereitschaft bereits mit Einführung des TVÖD so einiges. ;)
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Wo es wegen 2 Stunden im Jahr, also wegen 3 Minuten die Woche Stress gibt, da nenne ich das Zickenterror. Unterschlagen wird in der Rufbereitschaft bereits mit Einführung des TVÖD so einiges. ;)
Es sind keine 3 Minuten die Woche es sind 2 h jede Woche die jemanden Unterschlagen werden.
Prinzipienreiterei würde ich vielleicht noch durchgehen lassen, da der individuelle Schaden recht klein ist (so einmal kostenlos Essen gehen ist ja der Lohnausfall), aber Zickenterror ist es nicht, wenn der AG tarifliche Bezahlung unterschlägt.
Ab welche monetären Individuellen Schaden ist denn für dich kein Zickenterror mehr?
Und bist du auch eine Zicke die Terror macht, wenn dein AG sagt: Arbeite mal diese Woche 2 h mehr ohne Bezahlung, kommt auch nur 1-2 mal im Jahr vor?
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Da es hier um einen freiwilligen Dienst geht, ist das nicht einschlägig.
Ich befürchte jedoch das durch das Rumreiten auf drei Minuten die Woche diese Freiwilligkeit entfällt und zukünftig 100 % der Bediensteten verpflichtet werden, so wie es der Tarif vorsieht (außer Teilzeitbeschäftigte). Und dann geht das Geschreie erst recht los. Kann man vermeiden.
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Welche rechtlich relevante Rolle sollte Freiwilligkeit spielen?
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Da es hier um einen freiwilligen Dienst geht, ist das nicht einschlägig.
Es ist kein freiwilliger Dienst, die Organisation und Auswahl wer die dann angeordnete Rufbereitschaft übernimmt ist auf freiwilliger Basis.
Ich befürchte jedoch das durch das Rumreiten auf drei Minuten die Woche diese Freiwilligkeit entfällt und zukünftig 100 % der Bediensteten verpflichtet werden, so wie es der Tarif vorsieht (außer Teilzeitbeschäftigte). Und dann geht das Geschreie erst recht los. Kann man vermeiden.
Wohl kaum, welchen Grund soll es für den Ag geben willkürliche Zwangsverpflichtungen durchzuführen, wenn es genügend MA gibt die sich freiwillig zu diesem Dienst melden, insbesondere wenn die hören, dass es da noch 25% mehr gibt!
Edit:und zumindest in NI sich dann mit dem PR rumprügeln darf.
und ich fürchte, das wenn man dem AG es durchgehen lässt, er willkürlich woanders 20% Einsparungen gegenüber der tariflichen Bezahlung durchführt.
Bzw. wäre mal interessant zu hören, ob der OAL + Stellvertreter die unter der Woche die Rufbereitschaft machen auch mit den 25% Lohnkürzungen nach Hause gehen? oder ob die die vollen 8 h gutgeschrieben bekommen?
Und wäre das dann auch noch Zickenterror, wenn die es bemerken und sich dagegen auflehnen?
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Nein, TE spricht von "Mitmachen", nicht von Disposition.
8 Stunden werden es unter der Woche meist ehe nicht sein. Eher 2 Stunden.
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Nein, TE spricht von "Mitmachen", nicht von Disposition.
8 Stunden werden es unter der Woche meist ehe nicht sein. Eher 2 Stunden.
Du meinst also man kann freiwillig mitmachen und am Freitag dann um 16:00 sagen, och ich habe mir es anders überlegt?
Es besteht also keine Verpflichtung sie dann auch am Samstag oder Sonntag zu machen und man kann dann einfach sagen: oooch ist ja freiwillig?
Ok, dann nehme ich alles zurück und es sind außertarifliche Dinge, die nichts mit dem AV zu tun haben!
Und das der AG es den AN erlaubt sich der Rufbereitschaft zu entziehen, wenn sie nicht wollen, läßt sich der AG mit einem 20% Einsparung erkaufen, da er sich dann nicht mehr an tariflichen Regelungen halten muss?
Ich glaube eher: Wer und Wann vom AG ausgewählt wird für die Rufbereitschaft, beruht auf die freiwilligen Meldungen aus dem Kollegenkreis, wo jeder mitmachen kann.
Und darauf aufbauend macht der AG seinen Dienstplan. Und dann ist es nicht mehr freiwillig.
4 Tage Rufbereitschaft = 8 h
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Ich glaube eher: Wer und Wann vom AG ausgewählt wird für die Rufbereitschaft, beruht auf die freiwilligen Meldungen aus dem Kollegenkreis, wo jeder mitmachen kann.
Das glauben ich und Du nicht, das geht aus dem Sachverhalt so hervor ("mitmachen"). Und daher ist dein Einwand eine Zicke zu werden, wenn irgendwas nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, nicht einschlägig, da man sich von der Rufbereitschaft in toto bei diesem AG offenbar abmelden kann.
Ob das nun rechtskonform ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
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Das glauben ich und Du nicht, das geht aus dem Sachverhalt so hervor ("mitmachen"). Und daher ist dein Einwand eine Zicke zu werden, wenn irgendwas nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, nicht einschlägig, da man sich von der Rufbereitschaft in toto bei diesem AG offenbar abmelden kann.
Du glaubst also man kann sich jederzeit abmelden und es ist eine freiwillige Listung außerhalb des AVs, die der AN dem AG anbietet?
Ob das nun rechtskonform ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Nein, das ist das Notenblatt einer Zicke:
Wenn es ungerecht aber rechtskonform ist, dann ist es Zickenterror
Wenn es nicht rechtskonform ist, dann ist man deiner Meinung nach trotzdem eine Zicke, obwohl man nur das einem zustehende Entgelt will. Egal ob es sich um 30-40€ (also 3 Minuten die Woche) oder um 1000 Euro pro Jahr handelt.
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Ich denke, ich habe meine Deutung des Sachverhalts ausgiebig dargelegt, ebenso wie meine Einschätzung zum Vorgehen des TE.
Ich schreibe auch meine Einsätze in der RB nicht vollständig auf. Öfters ist nach meiner Einweisung PsychKG eine Rücksprache mit dem Amtsrichter notwendig für fünf Minuten. Sowas sind doch Petitessen.
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Ich denke, ich habe meine Deutung des Sachverhalts ausgiebig dargelegt, ebenso wie meine Einschätzung zum Vorgehen des TE.
Ich schreibe auch meine Einsätze in der RB nicht vollständig auf. Öfters ist nach meiner Einweisung PsychKG eine Rücksprache mit dem Amtsrichter notwendig für fünf Minuten. Sowas sind doch Petitessen.
Da bin ich bei dir und da ich auch außerhalb der offiziellen Arbeitszeit Telefonate annehme oder Datenanalysiere habe ich persönlich auch kein Problem damit.
Ich habe nur was gegen systematischen Betrug, so wie hier oder halt verblödete Personaler, die es nicht besser wissen, so wie wahrscheinlich hier. Und halte es halt nicht für Zickenterror, wenn man in dem Moment wo man es realisiert, dass da etwas nicht korrekt läuft, korrigiert, bzw. zur Sprache bringt.