Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Phillysroommate am 14.12.2022 13:28
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Hallo,
ich muss bei meinem neuen AG eine Nachtbereitschaft machen, welchen in der Woche von 13-9 Uhr geht, am Wochenende 24h. Die direkte Nachtbereitschaft geht von 23-5 Uhr. Die Zahlung ist mir klar. Was mich irritiert, diese 5 Stunden die ich dort schlafen darf zählen jedoch nicht als Arbeitszeit? Ist das richtig? Das finde ich schon sehr vermessen.
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Um welche Tätigkeit handelt es sich? Sind es Bereitschaftsdienste? Welcher Besondere Teil des TVöD gilt?
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Es ist der Bereich Kinder und Jugendhilfe, bei uns Kleinkinder. Bezeichnet ist es als Nachtbereitschaft. Es gibt einen aktiven Nachtdienst und eben diese Nachtbereitschaft (darf wie gesagt in einem Zimmer vor Ort diese 5 Stunden ruhen) mit o.g. Zeiten. Ich habe davon leider wirklich gar keine Ahnung, weil ich bislang nur im normalen Schichtdienst gearbeitet habe.
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Es gibt also etwas, das Nachtbereitschaft heisst, in der Woche von 13:00 bis 09:00 (20 Stunden) und am Wochenende 24 Stunden geht und in dem Zeiten anfallen, zu denen Du Dich an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort zur alsbaldigen Arbeitsaufnahme bereithalten musst?
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Es gibt also etwas, das Nachtbereitschaft heisst, in der Woche von 13:00 bis 09:00 (20 Stunden) und am Wochenende 24 Stunden geht und in dem Zeiten anfallen, zu denen Du Dich an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort zur alsbaldigen Arbeitsaufnahme bereithalten musst?
Ja genau. Und in der Woche (20 Stunden Nachtbereitschaft) werden nur 15 als Arbeitszeit gerechnet. Natürlich, falls man nicht geweckt wird. Aber ist es korrekt diese 5 Stunden nicht als Arbeitszeit zu zählen? Ich muss doch da sein und kann nicht frei über Ort und Zeit bestimmen. Das finde ich irgendwie ungerecht.
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Wenn diese Tätigkeit nicht im Rahmen von Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit geleistet wird, werden Bereitschaftszeiten nur zu 50% als tarifliche Arbeitszeit gewertet. Wenn in den 20 Stunden 10 Stunden Bereitschaftszeit anfallen, wären 15 Stunden Vergütung zutreffend. Ob eine solche Arbeitszeitgestaltung überhaupt zulässig ist, hängt davon ab, ob eine Dienst-/Betriebsvereinbarung nach § 6 Abs. 4 TVÖD besteht, die dies ermöglicht.
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Hallo,
ich muss bei meinem neuen AG eine Nachtbereitschaft machen, welchen in der Woche von 13-9 Uhr geht, am Wochenende 24h. Die direkte Nachtbereitschaft geht von 23-5 Uhr. Die Zahlung ist mir klar. Was mich irritiert, diese 5 Stunden die ich dort schlafen darf zählen jedoch nicht als Arbeitszeit? Ist das richtig? Das finde ich schon sehr vermessen.
Sind das nicht 6h Nachtbereitschaft?
und was machst du zwischen 5 und 9 bzw. 13 und 23? Normal arbeiten?
oder auch Bereitschaftsdienst?
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Hallo,
ich muss bei meinem neuen AG eine Nachtbereitschaft machen, welchen in der Woche von 13-9 Uhr geht, am Wochenende 24h. Die direkte Nachtbereitschaft geht von 23-5 Uhr. Die Zahlung ist mir klar. Was mich irritiert, diese 5 Stunden die ich dort schlafen darf zählen jedoch nicht als Arbeitszeit? Ist das richtig? Das finde ich schon sehr vermessen.
Sind das nicht 6h Nachtbereitschaft?
und was machst du zwischen 5 und 9 bzw. 13 und 23? Normal arbeiten?
oder auch Bereitschaftsdienst?
Genau, die restliche Zeit arbeite ich ganz normal.
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Ist mittlerweile geklärt, ob eine Dienst-/Betriebsvereinbarung nach § 6 Abs. 4 TVÖD besteht?
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Hallo,
ich muss bei meinem neuen AG eine Nachtbereitschaft machen, welchen in der Woche von 13-9 Uhr geht, am Wochenende 24h. Die direkte Nachtbereitschaft geht von 23-5 Uhr. Die Zahlung ist mir klar. Was mich irritiert, diese 5 Stunden die ich dort schlafen darf zählen jedoch nicht als Arbeitszeit? Ist das richtig? Das finde ich schon sehr vermessen.
Sind das nicht 6h Nachtbereitschaft?
und was machst du zwischen 5 und 9 bzw. 13 und 23? Normal arbeiten?
oder auch Bereitschaftsdienst?
Genau, die restliche Zeit arbeite ich ganz normal.
14h "normale" Arbeitszeit und 6 h Bereitschaftsdienst?
Wäre das dann nicht 17 h - Pausen, die angerechnet werden müssten?
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Nein, das wären 20 Stunden Arbeitszeit, deshalb meine Frage, ob eine Dienst-/Betriebsvereinbarung nach § 6 Abs. 4 TVÖD besteht. Es wären 17 Stunden tarifliche Arbeitszeit. Pausenzeiten wurden nicht geschildert.