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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Chris59 am 15.12.2022 09:19
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Seit 2 Jahren arbeite ich Teilzeit (4 Tage) in Bayern in der Kommunalverwaltung. Pro Tag wurde eine Arbeitszeit von 4 x 8,5 Tage zum Ansatz gebracht. Plötzlich beruft sich mein Vorgesetzter darauf, dass lediglich eine Arbeitszeit von 8 Stunden erlaubt ist. Über ein Statement hierzu würde ich mich sehr freuen.
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Was heisst "zum Ansatz"?
Natürlich sind lediglich 8 Stunden täglich an Arbeit erlaubt.
Es sei denn es gibt Ausnahmen... ;)
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Über das Arbeitsverhältnis selbst würde ich ausschließlich mit dem Arbeitgeber und nie mit subalternem Führungspersonal sprechen. Dieser soll Dur dann zeigen, wo derlei stünde.
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Wie viele Stunden pro Woche hast du vereinbart? Und hast du vereinbart, dass du einen Tag pro Woche arbeitsfrei hast?
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Was mit dem AG vereinbart wurde hast du nicht angegeben.
Die maximale werktägliche Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden (§ 3 ArbZG). 10 Stunden pro Tag sind zulässig, wenn dafür über einen Zeitraum von 6 Monaten ein Zeitausgleich gewährt wird. Die Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich im Durchschnitt ist sicherzustellen.
In deinem Fall also (4Tagex8,5Std)/6Werktage=5,66Stunden/Werktag. Somit werden zumindest die Vorgaben des ArbZG erfüllt.
Da wäre noch viel Luft nach oben.