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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Flowerpowerkiki am 15.12.2022 14:34
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Hallo zusammen,
wenn an einem genehmigten Reg-Tag das Kind erkrankt und mit einer ärztlichen Bescheinigung auch nachgewiesen wird, wird das Entgelt für den Tag als "kindkrank" gekürzt, oder ist der Reg.-Tag höherrangig?
Bei eigener AU kommt es zu keiner Nachgewährung des Reg-Tages, dies habe ich bereits in Durchführungshinweisen gefunden.
Viele Grüße
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Bei den "Kind-krank-Tagen" hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung.
Da aber an den Regenerationstagen keine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht, müsste der Regenerationstag weiterhin abgezogen und nicht wieder gutgeschrieben werden.
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Auch bei Kind-Krank gibt es keine Nachgewährung.
Grundsätzlich gilt, dass der Regenerationstag ein Ausgleichstag (Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts) und keinen Urlaubstag darstellt.