Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: TomChaplin am 17.12.2022 21:56
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Guten Abend.
Weiß jemand wann die Familienzuschläge Kinder nach erfolgtem Widerspruch für die Jahre 2014 bis 2019 in Baden Württemberg nachbezahlt werden ? Bei den Januar Bezügen Fehlanzeige….
2017 wurde von mir erstmals Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation ( 3 Kinder ) eingelegt.
Bekomme ich nun ab 2017 bis 2019 von Amts wegen nachbezahlt, oder rückwirkend bis 2014 ?
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Guten Morgen,
unter anderem hier findet sich die gesuchte Information:
https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_Berechungshilfe+Nachzahlung+BVAnp-%C3%84G+2022.pdf/80362e10-3c8d-041d-19d7-d1ab678e30a0?t=1671189586741
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Wenn ich mir so die Zuschläge anschaue, hat da nicht ein A5er mit zwei Kindern, fast das gleiche wie ein A10er?
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Willkommen in der neuen heilen Welt, in der noch ausuferndere Karnickelprämien aus Gründen der verfassungsgemäßen Alimentation auch zu deutlich mehr Unruhe im Besoldungsgefüge der Beamtenschaft führen, von Tarifbeschäftigten ganz zu schweigen.
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Wenn ich mir so die Zuschläge anschaue, hat da nicht ein A5er mit zwei Kindern, fast das gleiche wie ein A10er?
Für die Nachzahlungen geht es in die Richtung, die neuen Zuschläge wahren aber einen verringerten Abstand.
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Willkommen in der neuen heilen Welt, in der noch ausuferndere Karnickelprämien aus Gründen der verfassungsgemäßen Alimentation auch zu deutlich mehr Unruhe im Besoldungsgefüge der Beamtenschaft führen, von Tarifbeschäftigten ganz zu schweigen.
TBler können sich an Verdi wenden, wo ist das Problem?
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Kann ich dir sagen...das Problem ist, dass die "erstreikten" Tarifergebnisse 1 zu 1 auf die Beamtenschaft zusätzlich übertragen werden müssen und dadurch der Spielraum für angemessene Tariferhöhungen noch weiter eingeschränkt wird. Da kann auch Verdi nichts tun, die sowieso nur Klientelinteressen < EG9 vertreten.
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Kann ich dir sagen...das Problem ist, dass die "erstreikten" Tarifergebnisse 1 zu 1 auf die Beamtenschaft zusätzlich übertragen werden müssen und dadurch der Spielraum für angemessene Tariferhöhungen noch weiter eingeschränkt wird. Da kann auch Verdi nichts tun, die sowieso nur Klientelinteressen < EG9 vertreten.
Sie müssen 1:1 übertragen werden? Haha das wurden sie doch sehr oft die letzten 15 Jahre nicht.
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Vielleicht in einzelnen Bundesländern wie BaWü nicht. Sonst ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung sowas wie ein ungeschriebenes Gesetz und nach dem Urteil des BVerfG wird sich jetzt auch BaWü keinen Sonderweg mehr trauen.
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Vielleicht in einzelnen Bundesländern wie BaWü nicht. Sonst ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung sowas wie ein ungeschriebenes Gesetz und nach dem Urteil des BVerfG wird sich jetzt auch BaWü keinen Sonderweg mehr trauen.
Ich fürchte da irren Sie doppelt. Die meisten Bundesländer übertragen nicht inhaltsgleich und dann auch zeitlich verschoben. Und das Urteil des Bundesverfassungsgericht ist BW erstmal völlig egal, andernfalls gäbe es nicht so einen Murks wir das 4 Säulen-Dings.