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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: toas am 18.12.2022 02:29

Titel: Ungleichbehandlung aufgrund Krankheit bei Gehaltsnachzahlung / Höhergruppierung
Beitrag von: toas am 18.12.2022 02:29
Ergänzung zu diesem Post: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119683.0.html

Ich bekomme eine Gehaltsnachzahlung. Vor einigen Jahren hatte ich eine Höhergruppierung beantragt, die nun auch bewilligt wurde. Die Nachzahlung erfolgt diesen Dezember. Ein Kollege, welcher die selbe Tätigkeit ausübt, und der seinen beruflichen Einstieg im Amt erst viel später hatte, hat die Nachzahlung viel früher erhalten.

Unterscheidungsmerkmal ist, dass ich vor 2022 längere Zeit erkrankt war (und ich den Eindruck hatte, mein AG will mich in die eigene Kündigung treiben). Ich empfinde diese Ungleichbehandlung als Benachteiligung (aufgrund Krankheit). Oder ist hier meine Sicht zu negativ geprägt?

Ich überlege, ob ich hier eine Beschwerde aufgrund Diskriminierung einreichen kann.

Wie seht ihr das?
Titel: Antw:Ungleichbehandlung aufgrund Krankheit bei Gehaltsnachzahlung / Höhergruppierung
Beitrag von: SVAbackagain am 18.12.2022 08:26
Es ist dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht verboten zu diskriminieren. Ausnahmsweise ist ihm das aufgrund bestimmter Merkmale verboten. Krankheit gehört nicht dazu.
Titel: Antw:Ungleichbehandlung aufgrund Krankheit bei Gehaltsnachzahlung / Höhergruppierung
Beitrag von: toas am 18.12.2022 15:39
das ist hart formuliert, aber wohl richtig. Allerdings gibt es auch hier Grenzen: 
"Chronische Krankheiten sind unveränderbare Persönlichkeitsmerkmale, unterliegen dem Schutz des AGG aber nur dann, wenn sie auch als Behinderung gelten."
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/behinderung-und-chronische-krankheiten/behinderung-und-chronische-krankheiten-node.html

Dies ist bei mir der Fall. Rechtlich bin ich gleichgestellt. Allerdings war dem AG dies zum obigenZeitpunkt nicht bekannt
Titel: Antw:Ungleichbehandlung aufgrund Krankheit bei Gehaltsnachzahlung / Höhergruppierung
Beitrag von: SVAbackagain am 18.12.2022 15:55
Das ist nicht hart formuliert. In einer diskriminierungsfreien Welt würde wohl niemand leben wollen.