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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dicker am 20.12.2022 13:22
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Hallo in die Gruppe!
Ich bin seit Januar dieses Jahres arbeitsunfähig. Ab 1. Mai 2023 werde ich Altersruhegeld beziehen. Meine AU wird vorraussichtlich nicht vor dem Rentenbeginn enden. Habe ich einen Anspruch darauf, mir die 30 Tage aus 2022 und die 10 Tage für 2023 ausbezahlen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus!
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Hi,
nach § 7 Absatz 4 BUrlG (https://bundesurlaubsgesetz.net/paragraph-7) sollte das möglich sein.
Darüber solltest Du aber mal mit Deinem Arbeitgeber sprechen, von alleine wird da sicher nichts passieren.
Grüße
Silva