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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Kido2911 am 21.12.2022 07:01

Titel: Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
Beitrag von: Kido2911 am 21.12.2022 07:01
Meine Stelle wird nachbesetzt und die zukünftige Kollegin kommt mit einer E6 Stelle und Erfahrungsstufe 4 auf meine Stelle mit E11 in Stufe 1. Stufe 4 wurde ihr verwehrt. Ist das rechtens? Es wird doch die Stufe auch mitgenommen oder startet man dann automatisch immer in Stufe 1?
Titel: Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
Beitrag von: SVAbackagain am 21.12.2022 07:05
Bei einer Einstellung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1, eine Höhergruppierung erfolgt in Stufe 2.
Titel: Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
Beitrag von: Kido2911 am 21.12.2022 08:19
Und was ist die Begründung dafür?
Titel: Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
Beitrag von: WasDennNun am 21.12.2022 08:27
Die tariflichen Regelungen §16/§17 sollte man sich da mal anschauen
Titel: Antw:Nachbesetzung der Stelle mit Stufenrücknahme
Beitrag von: E15TVL am 21.12.2022 08:46
Entscheidend ist aber das, was SVA geschrieben hat: Ist es eine Neueinstellung oder eine Höhergruppierung? Die "zukünftige Kollegin" kann ja von einem ganz anderen AG kommen und somit wäre es bestimmt keine Höhergruppierung.