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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Kido2911 am 21.12.2022 07:01
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Meine Stelle wird nachbesetzt und die zukünftige Kollegin kommt mit einer E6 Stelle und Erfahrungsstufe 4 auf meine Stelle mit E11 in Stufe 1. Stufe 4 wurde ihr verwehrt. Ist das rechtens? Es wird doch die Stufe auch mitgenommen oder startet man dann automatisch immer in Stufe 1?
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Bei einer Einstellung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1, eine Höhergruppierung erfolgt in Stufe 2.
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Und was ist die Begründung dafür?
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Die tariflichen Regelungen §16/§17 sollte man sich da mal anschauen
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Entscheidend ist aber das, was SVA geschrieben hat: Ist es eine Neueinstellung oder eine Höhergruppierung? Die "zukünftige Kollegin" kann ja von einem ganz anderen AG kommen und somit wäre es bestimmt keine Höhergruppierung.