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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maja123 am 21.12.2022 20:51
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Hallo,
ich frage mich z. Zt. wie sinnvoll ein Laufbahnwechsel E11/4 zu E13 wäre.
Normalerweise wäre man damit in E13/3 gerutscht.
Aber durch die nun stufenweise Angleichung zu E13 für alle Lehrer bis 2026 in NRW (jedes Jahr eine Zulage von weiteren 115,- Euro) müsste das doch aufgehoben sein, oder?
Denn dadurch hätte man ja in 13/3 sogar weniger als in 11/4 mit Angleichungszulage.
Kennt sich jemand damit aus?
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Bei Tarifbeschäftigten gibt es weder Laufbahnen noch Laufbahnwechsel.
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Also ich kenne einige, die als Tarifbeschäftigte einen Laufbahnwechsel E11/13 hinter sich haben.
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Bei Tarifbeschäftigten gibt es weder Laufbahnen noch Laufbahnwechsel.
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Also ich kenne einige, die als Tarifbeschäftigte einen Laufbahnwechsel E11/13 hinter sich haben.
Das nennt man Höhergruppierung, die aufgrund von Tätigkeitsänderung passiert.
Laufbahnen gibt es maximal bei Beamten.
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Es handelt sich bestimmt um einen Sek II Kollegen, der auf einer Stelle der Sek I an einer Gesamtschule geführt wird.
Die Frage wäre, wie wahrscheinlich ist es, dass hier ein Wechsel stattfände?
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Genau, die Stelle wäre da, ich müsste mich nur bewerben.
Und frage mich deshalb, ob das finanziell überhaupt Sinn machen würde? Wenn ich in dadurch zurück in Erfahrungsstufe 3 käme, wäre es finanziell sogar ungünstig.
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Hallo, ich habe mal den Rechner bemüht. Da mit weitere Informationen fehlen unter folgenden Bedingungen:
StKl 1, keine Kinder, nicht in einer Religionsgemeinschaft, alles ab 2023...
E11/4 : 2798 € netto
E13/3 : 2859
Also E13/3 ergibt 61 Euronen mehr. Alles netto versteht sich. Was bringen denn 115 Euronen brutto unterm Strich?
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Besteht die Absicht, in nächster Zeit sich auf eine A14/E14 Stelle zu bewerben?
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@ Winni wenn man die Jahressonderzahlung und die Angleichungszulage dazurechnet, hat de facto in E13/3 weniger Jahresgehalt als in E11/4. (E11 über 60.000, E13 unter 60.000).
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@ calmac: wenn ich das wüsste, bewerben wollen und bekommen sind ja auch nochmal zwei verschiedene Schuhe ….
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@ Winni wenn man die Jahressonderzahlung und die Angleichungszulage dazurechnet, hat de facto in E13/3 weniger Jahresgehalt als in E11/4. (E11 über 60.000, E13 unter 60.000).
Also... Bei E11/4 Stkl. I ohne Kind sagt der Rechner 35559,57
Bie E13/3 StKl I ohne Kind sagt der Rechner 35274,28
Das macht dann bei E13/3 netto im Jahr 285,29
Und welche Angleichungszulage handelt es sich? Wo steht das? Die gibt es z. B. in Ni im Lehrer-Beruf, wenn man Angestellte Lehrkraft ist, jedenfalls nicht.
Welches Bundesland?
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Im Bundesland NRW gibt es eine monatliche Angleichungszulage von 115,- Euro.
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Leider ist es je nach Regierungsbezirk so, dass man auch als angestellter Lehrer auf einer Sek II Planstelle geführt werden muss, um sich auf eine E14 Stelle bewerben zu können.
Auch, wenn dies den Eingruppierungsrichtlinien nicht entspricht.
Bezüglich Beförderung/Höhergruppierung: Man muss Werbung für sich machen und seine Intentionen der Schulleitung klar machen.
Bei uns werden alle, die wollen und die eine entsprechende Leistung zeigen, befördert / höhergruppiert.
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Was für „Eingruppierungsrichtlinien“?
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In NRW waren sie waren einst Richtlinien, nun TV-EntgO-L.
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Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
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Im Bundesland NRW gibt es eine monatliche Angleichungszulage von 115,- Euro.
OK, und wer bekommt die Ausgleichszahlung? Jemand, der auf einer E13-Stelle sitzt und lt. Entgeltabrechnung E11 bekomm?
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Im Bundesland NRW gibt es eine monatliche Angleichungszulage von 115,- Euro.
OK, und wer bekommt die Ausgleichszahlung? Jemand, der auf einer E13-Stelle sitzt und lt. Entgeltabrechnung E11 bekomm?
Der Unterschied von E11/4 mit 115 € Zulage und E13/4 macht ca 38 € zu Gunsten E11 mit Zulage.
Und jetzt kommt das ABER:
Wie sieht es denn aus, wenn die Zulage (aus welchen Gründen auch immer) gestrichen wird und Du die Möglichkeit auf E13 nicht genutzt hast?
Wie sieht es aus, wenn Du ggf. auch E14 anstrebst? Das ist zwar auch aus der E11-Position möglich, aber sicherlich aus der E13-Position leichter.