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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Karriere23 am 27.12.2022 17:07
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Habe zur Zeit die Entgeltgruppe 6/Stufe4 bei nur Teilzeit 50%.
Ist es ratsam sich intern auf eine Stelle bis Gruppe 5 aber 80%
zu bewerben?
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Das hängt ganz maßgeblich von Deiner Präferenzordnung ab.
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Das heißt Priorität liegt auf lukrative Verbesserung (die Gruppe 6/Stufe 4 ist ja niedriger als Gruppe 5/Stufe 6 ??? - Dann noch Alleinerziehend und später für die Rente (jetzt 52 Jahre) ja auch sehr wichtig ...
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Ich gehe davon aus, dass Dir die Bedeutung des Wortes „lukrativ“ nicht tatsächlich bekannt ist. Bevor ich mich auf eine ermüdende Diskussion darüber einlasse: geht es Dir um ein möglichst hohes Entgelt? Und im Vorgriff auf weitere aus dem bisherigen Verlauf zu erwartende Missverständnisse: was lässt Dich eine unmittelbare Bedeutung der E5 Stufe 6 vermuten?
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Genau, mit 50% kommt man ja nicht weit und mit der etwas höheren Stufe 5 o. 6 in der E5 hat man da mehr in der Tasche !?
In der fr. Wirtschaft ist es glaube ich vertraglich abgesichert, dass man nicht weniger bekommt als in der momentanen Position.
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Eine Herabgruppierung aus E6/4 führt in E5/4. 80 v.H von E5/4 sind allerdings mehr als 50 v.H. von E6/4.
Die Annahme hinsichtlich der „fr. Wirtschaft“, gemeint ist wohl die Privatwirtschaft, ist zumindest in dieser Pauschalität unzutreffend.
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Ja sorry Mal die Prozente ausgeblendet: finanz. verbessern würde ich mich erst in Stufe 6 der EG 5 (Stufe 5 = fast gleichbleibend), wenn ich jetzt die Stufe 4 von EG 6 habe.
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Eine solche Betrachtung ist doch völliger Blödsinn, da die Stufen 5 und 6 der Entgeltgruppe 6 genau so schnell erreicht werden wie die Stufen 5 und 6 der Entgeltgruppe 5.
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Jetzt total verwirrt :-\ - diese Erkenntnis bringt mich doch bei meiner Entscheidung nicht weiter - ich muss doch u. a. den rein wirtschaftlichen, existenziell absichernden Aspekt (Gehaltszettel) heranziehen...
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Welchen Wert hat die Überlegung, in welcher Stufe der E5 das Entgelt höher wäre als in E6 Stufe 4, wenn die Herabgruppierung in Stufe 4 der E5 führt, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es in E5 ebenso lang dauert wie in E6, um aus Stufe 4 in Stufe 5 oder Stufe 6 zu kommen?
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Habe zur Zeit die Entgeltgruppe 6/Stufe4 bei nur Teilzeit 50%.
Ist es ratsam sich intern auf eine Stelle bis Gruppe 5 aber 80%
zu bewerben?
Du kommst von deine EG6Stufe 4 dann in die EG5 Stufe 4 und musst 4 Jahre warten bis du Stufe 5 erreichst.
Wann du in der Stufe 5 der EG6 kommst wirst du ja wissen.
Dann ist also das ganz ein mathematisches Problem, wann du wieviel Geld wo mehr verdienst, welches schnell lösbar ist.
Wie lang bist du noch auf Teilzeit 50%? Warum nicht die Stundenzahl erhöhen? Oder eine zweite Stelle mit Stundenanteile zusätzlich annehmen.
Genau, mit 50% kommt man ja nicht weit und mit der etwas höheren Stufe 5 o. 6 in der E5 hat man da mehr in der Tasche !?
In der fr. Wirtschaft ist es glaube ich vertraglich abgesichert, dass man nicht weniger bekommt als in der momentanen Position.
Auch dort kann man durch Änderung des AVs (was eine Herabgruppierung wäre) weniger als vorher verdienen.
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Habe zur Zeit die Entgeltgruppe 6/Stufe4 bei nur Teilzeit 50%.
Ist es ratsam sich intern auf eine Stelle bis Gruppe 5 aber 80%
zu bewerben?
Du kommst von deine EG6Stufe 4 dann in die EG5 Stufe 4 und musst 4 Jahre warten bis du Stufe 5 erreichst.
Das ist schlicht völlig falsch. Es ist vielmehr so, wie ich bereits zutreffend und abschließend ausgeführt habe:
Welchen Wert hat die Überlegung, in welcher Stufe der E5 das Entgelt höher wäre als in E6 Stufe 4, wenn die Herabgruppierung in Stufe 4 der E5 führt, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es in E5 ebenso lang dauert wie in E6, um aus Stufe 4 in Stufe 5 oder Stufe 6 zu kommen?
Siehe auch § 17 Abs. 5 Satz 3 TVÖD.
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Danke für die Korrektur.
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Vielen Dank für den Input. Könnte es aber Verhandlungssache sein in eine höhere Stufe zu kommen (Berufserfahrung: war bereits 18 Jahre im Sekretärinnen-Job)?
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Nein. Die Stufenzuordnung bei einer Herabgruppierung ist abschließend geregelt. Berufserfahrung in Form einschlägiger Berufserfahrung oder förderlicher Zeiten ist nur bei Einstellung relevant.
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So kannst du nur eine Zulage nach §16.6 versuchen zu verhandeln.
Dürfte aber eher erfolglos sein, da in deinem Bereich eher kein Personalmangel herrscht.