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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Banzy am 27.12.2022 18:40

Titel: Urlaubsanspruch Austritt alter Arbeitgeber/Urlaubsbescheinigung neuer AG
Beitrag von: Banzy am 27.12.2022 18:40
Hallo an alle zusammen :D
Ich hoffe, ihr könnt mit weiterhelfen.
Ich arbeite derzeit an einer Hochschule in Nds. (TV-L) und trete am 01.02.2023 meine neue Stelle bei einer Kommune (TVöD) an.

Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber habe ich 30 Tage Urlaub im Jahr.

Verstehe ich es richtig, dass mein derzeitiger Arbeitgeber mir dann anteilig für Januar 2023 noch einen Anspruch von 2,5 Tagen auf der Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber ausstellt oder müssen die 2,5 Tage auf 3 Tage aufgerundet werden und auf der Urlaubsbescheinigung aufgeführt werden?

Viele Grüße
Titel: Antw:Urlaubsanspruch Austritt alter Arbeitgeber/Urlaubsbescheinigung neuer AG
Beitrag von: SVAbackagain am 27.12.2022 18:49
Der alte Arbeitgeber wird, sofern er sich rechtskonform verhält, bei Beendigung einen bestehenden Urlaubsanspruch abgelten und dies bescheinigen ebenso wie er in Natur gewährten Urlaubsanspruch bescheinigen wird. Zur gesetzlich verankerten Vermeidung von Doppelansprüchen sind diese gewährten oder abgegoltenen Ansprüche vom Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber abzuziehen.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch Austritt alter Arbeitgeber/Urlaubsbescheinigung neuer AG
Beitrag von: Banzy am 27.12.2022 19:52
Den anteiligen Urlaub für Januar 2023 würde ich noch in Anspruch nehmen wollen.

Also liege ich richtig, dass 2,5 Tage auf 3 Tage aufgerundet werden auf der Urlaubsbescheinigung?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch Austritt alter Arbeitgeber/Urlaubsbescheinigung neuer AG
Beitrag von: SVAbackagain am 27.12.2022 20:03
Der Anspruch besteht in Höhe von drei Tagen, wenn er abgegolten oder gewährt wird, ist das in der entsprechenden Höhe zu bescheinigen.