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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PepGuardiola am 28.12.2022 10:29

Titel: Eingruppierung - rückwirkende Zahlung
Beitrag von: PepGuardiola am 28.12.2022 10:29
Hallo,

in der letzten Sitzung (14.12.2022) wurde meine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a beschlossen.
Mein Antrag lautete rückwirkend zum 01.04.2022

Ab wann erfolgt jetzt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a?
Titel: Antw:Eingruppierung - rückwirkende Zahlung
Beitrag von: SVAbackagain am 28.12.2022 10:34
Die Eingruppierung erfolgt bzw. erfolgte zu dem Zeitpunkt, in dem eine auszuübende Tätigkeit übertragen worden ist bzw. war bzw. sein wird, die zur Eingruppierung in E9a führt. Weder ein Antrag noch ein Beschluss ist dafür vorgesehen oder erforderlich.
Titel: Antw:Eingruppierung - rückwirkende Zahlung
Beitrag von: RadWirdKommen am 29.12.2022 09:27
Ist es nicht so dass immer nur 6 Monate rückwirkend etwas ausgeglichen wird? In deinem Falle also wäre wohl eine Nachzahlung für April nicht mehr möglich sondern wohl eher nur ab Juni/Mai.
Titel: Antw:Eingruppierung - rückwirkende Zahlung
Beitrag von: SVAbackagain am 29.12.2022 09:36
Es ist doch noch nicht einmal im Ansatz erkennbar, dass für die Vergangenheit überhaupt Ansprüche bestünden.
Titel: Antw:Eingruppierung - rückwirkende Zahlung
Beitrag von: Isie am 29.12.2022 11:06
Die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe erfolgt durch die nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Lediglich die Zahlung des Entgelts unterliegt der Ausschlussfrist, nicht aber die Eingruppierung. Irgendein Sitzungsbeschluss ist für die Eingruppietung irrelevant, mag aber für den Arbeitgeber ausschlaggebend dafür sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden oder die bisherige Rechtsmeinung zu korrigieren.