Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: joh010101 am 29.12.2022 01:11
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Hallo, ich bin Diplom-Verwaltungswirt in A9 bei einer Regierung in Bayern. Jetzt ein Jahr nach meinem Abschluss habe ich vor einen berufsbegleitenden Master Public Management anzufangen, der für den Höheren Dienst qualifiziert.
Jetzt meine Frage, hat damit schon jemand Erfahrung wie der Aufstieg in den Höheren Dienst dann wäre,
Wäre ggf. eine Einstieg in A13 ggf. auch bei einem anderen Dienstherren möglich?
LG und Vielen Dank!
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Wenn Du Dich im Bewerbungsverfahren durchsetzt, ja
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ja, sehe ich auch so :)
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Meines Wissens nach qualifiziert dieser Master nur bei Gemeinden und der Inneren Verwaltung... Ministerien und Behörden des Freistaates usw. erkennen den, nach den Auskünften, die mir erteilt wurden, nicht an. Absolventen dieses Masters meinten z.B. jedoch auch, dass Ihnen nur die Tür zu A13 geöffnet wurde, jedoch nicht sofort die passende Stelle da war... Das hat sich bei denen, die ich gesprochen habe dann noch ein paar Jahre gezogen.
Für den Freistaatbereich braucht es dann nach den mir bekannten Informationen i.d.R. einen Master of Science, konsekutiver Art. Mir wurde eben mitgeteilt: "Es ist nicht Ziel, dass jeder gehobener Dienst ein höherer Dienst wird, es wäre ja ein Schlag ins Gesicht für die Kollegen, die sich das auf dem Dienstweg erarbeitet haben." Tatsächlich finde ich, ist an der Argumentation was dran..., auch wenn es schade ist. Dennoch ersetzt rein akademisches Wissen eben nicht die Praxiskompetenz älterer Kollegen, die sich das im Interesse der Behörde dienstlich erworben haben und der Behörde damit dienlich waren.
Andere Frage: Wenn man nun z.B. einen M. Sc. erworben hat und den auch in konsekutiver Art, und man ist dann beispielsweise A11/A12, bringt aber die Qualifikation für A13 mit, muss man dann tatsächlich, um "sprungbefördert" werden zu können, neu ernannt werden und nochmals eine Probezeit auf sich nehmen? Denn ein Zuwarten von A11 auf A13 wäre ja tatsächlich nicht gerade tolerierbar.
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Wenn man anständig alimentieren würde, wäre vermutlich auch der Andrang in den hD nicht so hoch. Aber mit A9/A10 kann man halt leider aktuell kaum was reißen...
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Ich finde, mit A9 kann man einiges reissen...
Ziemlich daneben finde ich das jedoch mit der Stufe L und der Ortsklasse. Hier kostet eine 65 m²-Wohnung über 500.000,00 €, aber Ortsklasse ist nur V... Naja...
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Aber mit A9/A10 kann man halt leider aktuell kaum was reißen...
Hab ein neues Spiel: jedes Mal ein Schlückchen Spätburgunder, wenn der Bastel sein mD-Bashing betreibt - und freu mich still und heimlich über meinen Ü4K-netto-A9er-Zahltag 8)
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Aber mit A9/A10 kann man halt leider aktuell kaum was reißen...
Hab ein neues Spiel: jedes Mal ein Schlückchen Spätburgunder, wenn der Bastel sein mD-Bashing betreibt - und freu mich still und heimlich über meinen Ü4K-netto-A9er-Zahltag 8)
Ach bitte, wie viele Bälger hast du? 3 oder 4? + Lohnsteuerklasse 3? Ansonsten kannst du von 4k nur träumen.
Als Single A9er in Stufe 3-4 bleiben dir netto nach PKV vllt 2300-2400€. Reicht für 70qm Miete und einen Golf. Bravo.
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Als "Drehleiterkutscher" könnten auch Zulagen dabei sein, die man als Bürostuhlkutscher so nicht hat ;)
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Aber mit A9/A10 kann man halt leider aktuell kaum was reißen...
Hab ein neues Spiel: jedes Mal ein Schlückchen Spätburgunder, wenn der Bastel sein mD-Bashing betreibt - und freu mich still und heimlich über meinen Ü4K-netto-A9er-Zahltag 8)
Ach bitte, wie viele Bälger hast du? 3 oder 4? + Lohnsteuerklasse 3? Ansonsten kannst du von 4k nur träumen.
Als Single A9er in Stufe 3-4 bleiben dir netto nach PKV vllt 2300-2400€. Reicht für 70qm Miete und einen Golf. Bravo.
In der Stufe sollte man aber seine besonderes Dienst und Treueverhältnis ernst nehmen und 2 Bälger haben.
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also falls jemand eine Ahnung zum Thema Master of Science konsekutiv z.B. A11 ohne Wartezeit und ohne Probezeit ins Verzahnungsamt A13 ja/nein, würd ich mich freuen! :) Meine Information eines potentiellen Arbeitgebers war sinngemäß: Naja, wenn Sie einen MAster haben, aber nicht die notwendige Berufserfahrung im Master, dann würden wir Sie die halt in A12 absitzen lassen, und Sie natürlich alsbald möglich in A13 überleiten, da Sie ja formal dann den Anforderungen an die QE4 entsprechen, ohne eine neue beamtenrechtliche Probezeit zu verhängen.
Fraglich ist, wie sich das gestaltet, wenn man z.B. gerade erst bei Masterabschluss A11 geworden ist. Man müsste ohne eine entsprechende "Sprungbeförderung" noch die Wartezeit bis A12 absitzen.
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also falls jemand eine Ahnung zum Thema Master of Science konsekutiv z.B. A11 ohne Wartezeit und ohne Probezeit ins Verzahnungsamt A13 ja/nein, würd ich mich freuen! :) Meine Information eines potentiellen Arbeitgebers war sinngemäß: Naja, wenn Sie einen MAster haben, aber nicht die notwendige Berufserfahrung im Master, dann würden wir Sie die halt in A12 absitzen lassen, und Sie natürlich alsbald möglich in A13 überleiten, da Sie ja formal dann den Anforderungen an die QE4 entsprechen, ohne eine neue beamtenrechtliche Probezeit zu verhängen.
Fraglich ist, wie sich das gestaltet, wenn man z.B. gerade erst bei Masterabschluss A11 geworden ist. Man müsste ohne eine entsprechende "Sprungbeförderung" noch die Wartezeit bis A12 absitzen.
Zum Thema "Nach Master in den hD" findest Du hier im Forum sicherlich schon mehrere Threads.
Zusammenfassung: Es geht, was die Behörde will! Will sie etwas nicht, wird sie sagen:
Für den hD brauchst Du die Laufbahnbefähigung! (Master = Bildungsvoraussetzung für hD aber es fehlt ja die sog. berufspraktische Zeit im hD) Und die kannst du als Beamter im Grunde nicht bekommen, weil man dich ja nicht in den hD lassen wird ohne Laufbahnbefähigung! JA, ein Teufelskreislauf, richtig!
Lösung:
a) Teilnahme an einem zentralen Auswahlverfahren deines Dienstherrn (KEINE einzelne Stellenausschreibung!)
b) Verwendungsaufstieg (Das wäre ne Tür, um in den hD zu gelangen und wenn du dann im hD sitzt, bekommst du auch berufspraktische Zeit und hast nach 2 Jahren z.B. dann die Laufbahnbefähigung (Start mit A13h i.d.R.) oder halt die Stelle im Rahmen des Verwendungsaufstiegs.
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Hallihallo,
danke für deine Antwort Thomber!
Tatsächlich ist in Bayern die Wahrscheinlichkeit, dass A11 auf A12 absitzen kürzer dauert, als für eine Modulare Qualifizierung (Verwendungsaufstieg) vorgeschlagen zu werden, groß. Denn dafür vorgeschlagen zu werden passiert bei einer neuen Behörde, die ich bräuchte, um überhaupt hD zu werden auch nur max. 2x im Jahr oder halt vllt. 1x alle 5 Jahre und da steht dann verständlicherweise erst mal das Stammpersonal auf der Liste, das lang genug dafür gearbeitet hat und genau dieser Behörde seine Treue geschenkt hat. Folglich: Absitzen, Kinder in die Welt setzen, Elternzeit mit TZ nehmen oder irgendwie was anderes machen, das einen glücklich macht während man arbeitet, um Wartezeit zu erfüllen, sich zu bewähren und sein Bestes gibt.
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Gibt es in Bayern nicht den Weg über die externe Stellenausschreibung?
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Hallo Bastel,
hm Danke für den Input, ich bin mir nicht ganz sicher, wie du das meinst.
Externe Stellenausschreibung heißt für mich, dass man eben Personal für die Dienststelle von anderen Dienststellen oder Quereinsteiger durch eine "öffentliche" Ausschreibung ressortübergreifend anwerben möchte.
Die Auskunft mit berufspraktische Zeit von 2 Jahren in A12 absitzen lassen, um dann in A13 überzuleiten bekam ich von einem Ministerium, das ausgeschrieben hatte, also eben nicht von meiner eigenen Behörde. Nachdem ich Landesbeamter bin, wäre es hier halt derselbe Dienstherr. Ich möchte ja Beamter bleiben und eben auch keine neue Probezeit riskieren. Als TB bewerben wäre für mich daher keine Option.
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also falls jemand eine Ahnung zum Thema Master of Science konsekutiv z.B. A11 ohne Wartezeit und ohne Probezeit ins Verzahnungsamt A13 ja/nein, würd ich mich freuen! :) Meine Information eines potentiellen Arbeitgebers war sinngemäß: Naja, wenn Sie einen MAster haben, aber nicht die notwendige Berufserfahrung im Master, dann würden wir Sie die halt in A12 absitzen lassen, und Sie natürlich alsbald möglich in A13 überleiten, da Sie ja formal dann den Anforderungen an die QE4 entsprechen, ohne eine neue beamtenrechtliche Probezeit zu verhängen.
Fraglich ist, wie sich das gestaltet, wenn man z.B. gerade erst bei Masterabschluss A11 geworden ist. Man müsste ohne eine entsprechende "Sprungbeförderung" noch die Wartezeit bis A12 absitzen.
Ich kann das nur aus meiner eigenen aktuellen Erfahrung so beschreiben:
Ich habe ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Dipl.-Kfm. univ.) mitgebracht, aber bin erstmal regulär über die Schiene Verwaltungswirt an der HföD in der 3.QE eingestiegen.
Habe mich dann nach 1,5 Jahren in der 3.QE beim selben Dienstherren auf eine Stelle in der 4.QE beworben und wurde genommen. Mittlerweile war ich A10.
Mir wurden zwei Alternativen angeboten:
Alt. 1: ich lasse mich entlassen, werde eingestellt in E13 und kann dann nach drei Jahren den Antrag auf Ernennung in der 4.QE stellen.
Alt. 2: ich bleibe in der 3.QE in A10 und sammle meine 3 Jahre Berufserfahrung in der 4.QE. Während dieser Zeit werde ich nach Ablauf der Wartezeit auf A11 befördert. Nach Ablauf der drei Jahre stelle ich einen Antrag auf Beendigung meines Beamtenverhältnisses in der 3.QE und werde in der 4.QE neu ernannt.
Ich habe mich aus monetären Gründen für Alternative 2 entschieden und das hat auch gut geklappt.
Ich habe eine Kollegin, die den Master Public Management auch berufsbegleitend in der 3.QE gemacht hat. Ihr wurden die gleichen Alternativen angeboten. Hat sich ebenfalls für die Alternative 2 entschieden.
Und für alle Zweifler: Es handelt sich nicht um eine unzulässige Sprungbeförderung, sondern um eine erneute Ernennung. ;)
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Oh wow, danke für deine umfangreiche Antwort! Ihr seid aber dann vermutlich Kommune, wenn ich fragen darf, oder? Beim Freistaat habe ich bisher nie die Antwort bekommen, dass der MPM erwünscht wäre oder wertgeschätzt würde. Auch bei den Mittelbehörden oder Körperschaften bisher nie. Gratuliere, dass es für euch beide so gut funktioniert hat. :)
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Das ist korrekt ;)
Meine Kollegin hat mir auch bestätigt, dass es in ihrem Studienjahrgang da erhebliche Unterschiede bzgl. der Anerkennung durch den Dienstherren gab.
Auch die Unterstützung des Studiums selbst ist in jedem Fall anders und hängt nicht zwingend von der Größe des Dienstherren ab. Das geht von "interessiert uns nicht" bis hin zu "wir tragen die Kosten".
Auch ob du direkt einen entsprechenden Dienstposten bekommst (oder auch schon hast) oder du dich auf bestehende Vakanzen bewerben musst, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Sollte es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein den Dienstherren zu wechseln, dann macht es durchaus Sinn, dass man sich vor dem Beginn erkundigt, ob es überhaupt anerkannt wird und welche Unterstützung es geben könnte.
Dir noch viel Erfolg ;)