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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: calmac am 30.12.2022 23:17

Titel: [NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: calmac am 30.12.2022 23:17
Liebe Gemeinde,

Beamter A wird zum 01.03.2022 befördert.
9 Monate später erhält er immer noch die alte Besoldung.

Zahlungsverzug kann man als Beamte nicht geltend machen.

Habt ihr irgendwelchen Rat?

Vielen Dank!

Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: Eukalyptus am 30.12.2022 23:24
Ich rate,

bei der personalführenden Stelle anzurufen.
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: SpeedyG am 31.12.2022 07:26
Spätestens nach dem zweiten Monat hätte ich da mal angerufen...
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: Opa am 31.12.2022 09:49
Spätestens nach dem zweiten Monat hätte ich da mal angerufen...
Erfolgte zeitgleich mit der Beförderung die Einweisung in eine Planstelle der neuen Besoldungsgruppe?
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: calmac am 31.12.2022 10:32
Die Einweisung in die Planstelle erfolgte zeitgleich mit der Beförderung.

Anrufe bei der personalaktenführenden Stelle (insgesamt 4 Mal) werden mit "ist ja in Bearbeitung" abgewimmelt.
Man habe Personalmangel.
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: Opa am 31.12.2022 15:25
Vermutlich ist der Widerspruch gegen die Besoldung ab 01.03.2022 dann der korrekte Weg, dem nach angemessener Frist (nach meiner Erinnerung 3 Monate) mittels Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Nachdruck verliehen werden kann. Oder eher ein Fall für die einstweilige Anordnung?

Alternativ der Beschwerdeweg bis zur Dienststellenleitung.

Mit beidem macht man sich keine Freunde, aber manchmal hilft es schon, dem Sachbearbeiter freundlich die Frage zu stellen, ob er wirklich möchte, dass man einen dieser Wege geht.
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: Finanzer am 31.12.2022 15:39
Zinsschaden ausrechnen und ggf. Dem Bearbeiter die persönliche Haftung androhen.  Bei so einer unverschämten Antwort würden bei mir so einige Hemmungen fallen.
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: calmac am 31.12.2022 19:04
@Finanzer: An Verzugszinsen hatte ich auch gedacht aber ein ähnliches Verfahren in Bayern (VG Bayreuth, Urteil v. 10.12.2019 – B 5 K 18.305) sagte, Verzögerungen sind hinzunehmen.

@Opa: Dann soll der Beamte ein Widerspruch schreiben. An die personalaktenführende Stelle oder an das LBV? Denn in der Theorie kann das LBV nur auszahlen, was veranlasst wurde.

Das Beste an der Sache: Wir hatten einst eine einzige Sachbearbeiterin. Jetzt haben wir nicht mal einen festen Sachbearbeiter. Vier verschiedene Sachbearbeiter, die ständig in andere Abteilungen wechseln, und somit weiß keiner, wer für uns zuständig ist.

Die Auszahlung der Beihilfe dauert 9-10 Wochen. Wir warten alle auf die magischen 3 Monate, so dass wir Untätigkeitsklagen erheben können.
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: clarion am 01.01.2023 08:44
Hallo Calmac, hakt es bei Dir an der Personalverwaltende Stelle.

Je nachdem wie hoch die zu erwartende Nachzahlung ist, dürfte Dir durch den Jahreswechsel ein Progressionsschaden entstanden sein., da Dir in 2023 Einkäufe versteuert werden,  die in 2022 wahrscheinlich mit einem niedrigeren Satz versteuert worden wären.
Titel: Antw:[NW] Keine Besoldungsanpassung nach Beförderung
Beitrag von: Opa am 01.01.2023 16:01
Zinsschaden ausrechnen und ggf. Dem Bearbeiter die persönliche Haftung androhen.
Naja, in der Regel ist das ja eine leere Drohung, da der Betroffene keinen Einfluss auf die Einleitung eines Haftungsverfahrens hat und dieses bei Organisationsverschulden (Überlastung) regelmäßig ins Leere laufen würde. Sowas weiß natürlich auch der Personalsachbearbeiter.

Androhen würde ich regelmäßig nur das, was ich selber auch einleiten bzw. durchsetzen kann ;)