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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Treffer am 06.01.2023 11:41
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Hallo,
mein Kollege wird im August 63 Jahre alt und kann im November in Rente gehen.
Unsere Arbeitgeber möchte ihm dafür 5 Tage Urlaubsanspruch abziehen.
Ist da im Tarifvertrag eine Regelung zu finden? Hat jemand eine Quelle für mich?
Außerhalb des Tarifvertrages gilt ja der Grundsatz, dass bei Renteneintritt im 2. Halbjahr der volle Urlaubsanspruch zusteht.
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Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.
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Danke Isie !!!
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@Isie
Das sehe ich anders:
Nach § 5 BUrlG steht dem Kollegen bei Rentenbeginn zum 01.11. der volle Jahresurlaub (20 Tage) zu, weil er in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet.
Demnach wäre nur der tarifliche Mehrurlaub von 10 Tagen um 2/12 zu kürzen (10-1,67=8,33). Somit stünden dem Kollegen 29 Tage Jahresurlaub zu.
Oder liege ich mit meiner Meinung falsch?
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Isies Ausführungen sind richtig.
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Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.
Kann man auch einfacher rechnen. Wenn 30 Urlaubstage für 12 Monate und in dem Fall 2 Monate zum "ganzen Jahr" fehlen ---> 12:2= 6 30:6= 5 Tage
(Danke, jetzt kann ich auch meinen eigenen Restanspruch zum Rentenbeginn mitten im Jahr ausrechnen statt raten :-) Hier wird nichts verschenkt!
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Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.
Warum fünf Tage?
- Die 20 Tage gesetzlicher Urlaub gibt es in jedem Fall.
- 2/12 von 10 Tagen tariflichem Urlaub sind 1,6667 Tage, also ~2 Tage
--> dann müssten doch 8 Tage tariflicher Urlaub bleiben, mithin also 28 von 30 Tagen Jahresurlaub zustehen?!?
Oder bezieht sich "tariflicher Anspruch" auf die Summe aus gesetzlichem + tariflichem Urlaub, die 2/12 werden also von den gesamten 30 Tagen berechnet?
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Gibt es schon eine Lösung?
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Hallo,
die Ausführungen von Isie sind richtig.
Günstigerregelung:
tariflicher Urlaubsanspruch bis 31.10. sind (2,5 x 10 Monate) 25 Urlaubstage und somit günstiger als 20 Tage voller gesetzlicher Mindesturlaub.
Beispiel beim Ausscheiden am 31.07. sind 17,5 gerundet 18 Urlaubstage tariflicher (2,5 x 7 Monate).Hier stünden 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub zu.