Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: matzespr am 06.01.2023 21:58
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Hallo, ich habe eine Frage zu einer Stellenproblematik, die mir bisher niemand schlüssig erklären konnte.
Konkret geht es um die Voraussetzung einer Bewerbung für einen A9 DP im technischen Dienst im nachgeordneten Bereich des BMF.
Stand der Dinge ist, dass die Voraussetzung für die Bewerbung bzw.
für den Zuschlag auf einen A9 DP an Bedingungen/Qualifizierungen geknüpft sind. Vergleicht man dazu den nichttechnischen Dienst, wird man feststellen, dass die dortigen Voraussetzungen nur an die Punktzahl der Beurteilung geknüpft ist.
Dementsprechend stellt es sich mir so dar, dass der technische Dienst ja scheinbar „anspruchsvoller“ - da mehr Qualifizierung verlangt wird - im vgl. zum nichttechnischen Dienst gesehen wird, was sich ja u.a. in der Ausstattung der Dienstpostenbewertung, durchlässige Laufbahn, bessere Beurteilungen widerspiegeln könnte.
Nichts davon ist bisher der Fall, sodass ich mir - als jemand der sowohl die Abschlüsse im nichttechnischen Dienst und technischen Dienst besitze - die Frage stelle, ob es rechtens ist, die zusätzlichen Qualifikationen für den nächst höheren DPosten im technischen Dienst zu fordern.
Hat jemand dazu Erfahrungswerte?
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Ich gehe davon aus, dass es sich um eine interne Bewerbung um einen förderlichen Dienstposten handelt und keine externe Ausschreibung für eine Einstellung? Handelt es sich somit um einen Dienstposten der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes?
Die Anforderungen in einer Stellenausschreibung richten sich nach den Aufgaben auf dem konkreten Dienstposten, also das Amt im konkret-funktionellen Sinne. Liegen dir für den nichttechnischen Dienst auch eine Stellenausschreibung für einen konkreten Dienstposten vor? Was ist mit "Ausstattung der Dienstpostenbewertung" gemeint?
Grundsätzlich ist es rechtlich unproblematisch, wenn für einen Dienstposten andere, subjektiv "mehr" Anforderungen gestellt werden als für einen anderen der gleichen Besoldungsgruppe, unabhängig von der Zuordnung zu einer Laufbahn. Sollte es sich um einen mD-Dienstposten A9 handeln, wäre es jedoch ungewöhnlich, wenn keine speziellen Qualifikationen verlangt werden, handelt es sich doch um das Endamt.
Auch anhand der unterschiedlichen Eingangsämter von mittleren technischen und nichttechnischen Dienst lässt sich keine Aussage zur Wertigkeit der Laufbahn an sich treffen. Sie erfolgte aus personalwirtschaftlichen Erwägungen.
Befindest du dich zeitzeit in einer technischen oder nichttechnischen Laufbahn? Von einer Laufbahn kann man sich nicht ohne weiteres auf einen Dienstposten der anderen Laufbahn bewerben. Dazu ist ein Laufbahnwechsel nach § 42 BLV erforderlich. Ob du im technischen oder nichttechnischen Dienst bessere Laufbahnchancen und -möglichkeiten ab, hängt von der konkreten Situation in deiner Behörde ab.
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Mit beiden Vermutungen liegst du richtig. Ich habe ursprünglich im nichttechnischen Dienst -mD- meine Ausbildung abgeschlossen und nach einigen Jahren dann die Ausbildung für den technischen Dienst absolviert. Anschließend erfolgte dann der Laufbahnwechsel vom nichttechnischen in den technischen Dienst. Alles natürlich aus persönlichen Interessen so gewollt und geschehen.
Problematisch sehe ich allerdings den Fakt, dass meine Mitstreiter aus der damaligen Ausbildung im nichttechnischen Dienst völlig andere - in meinen Augen einfachere - Fortkommensmöglichkeiten haben, obwohl ich mich für zwei unterschiedliche Laufbahnen qualifiziert habe. Der Grundgedanke von einer Wertigkeit der erbrachten Leistung ist daher für mich nicht nachvollziehbar.
Danke Dir für die Antwort!